Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3012 6. Wahlperiode 11.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Anstieg der Verfahrenszahlen bei den Verwaltungsgerichten und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zur Entwicklung der Eingänge und Erledigungen, der Verfahrensdauer und der Personalverwendung in Asylstreitverfahren bei dem Verwaltungsgericht Schwerin in den Jahren 2011 bis zum Ende des ersten Quartals 2014 wird auf die folgende Übersicht verwiesen: Berichtszeitraum 2011 2012 2013 1. Quartal 2014 Hauptverfahren Eingänge 409 422 707 384 Erledigungen 329 447 429 192 Bestände zum Ende des Berichtseitraumes 717 694 974 1.166 durchschnittliche Verfahrensdauer in Monaten 20,6 21,1 17,3 14,4 durchschnittliche AKA* aus der PÜ** 1,99 2,18 2,29 1,95 Eilverfahren Eingänge 176 220 437 283 Erledigungen 178 244 330 258 Bestände zum Ende des Berichtszeitraumes 45 21 128 153 durchschnittliche Verfahrensdauer in Monaten 3,0 1,4 1,1 1,5 durchschnittliche AKA* aus der PÜ** 0,51 1,09 1,39 3,00 * Arbeitskraftanteile ** Personalübersicht Drucksache 6/3012 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Wie auf dem kleinen Verwaltungsgerichtstag in Schwerin bekannt wurde, hatte das Verwaltungsgericht Schwerin zuletzt einen erheblichen Anstieg an Asylstreitverfahren zu verzeichnen. Auslöser hierfür sei das sogenannte Dublin-Übereinkommen. Allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres habe es einen Anstieg der Fallzahlen um 220 Prozent gegeben. Man wisse nicht, wie man der Flut von Rechtsverfahren dauerhaft Herr werden soll. 1. Wie schätzt die Landesregierung die weitere Entwicklung der Fall- zahlen in Asylstreitverfahren ein? Wie beurteilt sie diese? Die Entwicklung der Fallzahlen in Asylstreitverfahren hängt von einer Vielzahl von im Wesentlichen europa- und bundesrechtlich beeinflussten Faktoren wie auch von geopolitischen Entwicklungen wie der Entstehung neuer Krisenherde und Flüchtlingsströme ab, sodass der Landesregierung eine seriöse Prognose nicht möglich ist. Sieht man den Anstieg der Asylanträge und damit den Anstieg von Asylstreitverfahren mit der Bundesregierung maßgeblich durch die Aufhebung der Visumpflicht für die Hauptherkunftsländer Serbien, Bosnien und Herzegowina und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien begründet, dürfte die kürzlich in den Bundesrat eingebrachte Initiative der Bundesregierung für ein Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer (Bundesrats-Drucksache 183/14 vom 02.05.2014) zu einem Rückgang der Asylstreitverfahren insgesamt, jedenfalls aber der Verfahrenslaufzeiten führen. Mit der dann möglichen Ablehnung von Asylanträgen als „offensichtlich unbegründet“ wird das Asylverfahren erheblich beschleunigt, die Rechtsmittel- und gerichtlichen Entscheidungsfristen wie auch der gerichtliche Prüfungsumfang werden verkürzt. Mit der Zunahme der Verfahren nach der sogenannten Dublin-III-Verordnung (Verordnung (EU) 604/2013) geht bei Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig ein Rückgang der „klassischen“ Asylverfahren (mit voller Prüfung des Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsstatus sowie Abschiebungsverboten) einher, die dann in einem anderen Mitgliedstaat durchzuführen sind. 2. Hält die Landesregierung die angegebenen Verfahrenslaufzeiten von zwei bis drei Jahren in 70 Prozent der mündlich verhandelten Asylfälle für hinnehmbar? Die durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Hauptsacheverfahren hat sich trotz der angestiegenen Eingangszahlen von 21,1 Monaten in 2012 auf 14,4 Monate zum Ende des 1. Quartals 2014 verkürzt. Bei den erledigten Eilverfahren ist die Verfahrensdauer trotz der erheblich angestiegenen Eingänge (im 1. Quartal 2014 bereits mehr als die Hälfte der Gesamteingänge in 2013) nur von 1,4 auf 1,5 Monate angestiegen. Damit nähern sich die Verfahrensdauern in Mecklenburg-Vorpommern weiter dem Bundesdurchschnitt an. Eine Verfestigung dieser anzustrebenden Entwicklung steht aufgrund der in der Antwort zu Frage 1 dargelegten Aspekte zu erwarten. Dies wird etwa durch die erhebliche Steigerung der Erledigungsquote bei den Eilverfahren belegt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3012 3 3. Wie wird beabsichtigt, die gestiegenen Fallzahlen zu bewältigen bzw. die Bearbeitungszeiten zu verkürzen? Soll zusätzliches Personal bereitgestellt werden? Die Personalausstattung der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes entspricht insgesamt den sich aus dem Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y-Fach ergebenden Anforderungen. Die Verteilung der richterlichen Geschäfte innerhalb eines Verwaltungsgerichts obliegt nach dem Gerichtsverfassungsgesetz dem Präsidium. Die Zuständigkeit für die bei dem Verwaltungsgericht Schwerin konzentrierten erstinstanzlichen Asylstreitverfahren wird nach dem geltenden Geschäftsverteilungsplan unterteilt nach Hauptherkunftsländern auf zwei Kammern verteilt, wobei eine Kammer ausschließlich den weit überwiegenden Teil der Asylstreitverfahren bearbeitet. Diese Kammer ist im Hinblick auf den Anstieg der Asylverfahren seit dem 01.01.2014 mit einer Vorsitzenden und drei Beisitzern mit jeweils vollen Dezernaten besetzt worden. Damit hat sich die Personalverwendung in Asylstreitverfahren von 3,68 AKA in 2013 auf 4,95 AKA im 1. Quartal 2014 erhöht. Als weitere Unterstützung des Verwaltungsgerichts Schwerin hat der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zum 12.05.2014 die Abordnung von einer Richterin und einem Richter zu je 0,1 AKA und von zwei Justizangestellten zu je 0,2 AKA von dem Verwaltungsgericht Greifswald an das Verwaltungsgericht Schwerin veranlasst. Darüber hinaus wird ab dem 01.07.2014 ein Richter des Oberverwaltungsgerichts MecklenburgVorpommern an das Verwaltungsgericht Schwerin mit 1,0 AKA abgeordnet werden.