Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3013 6. Wahlperiode 11.06.0214 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Zwischenstand nach einem Jahr Warnschussarrest und ANTWORT der Landesregierung 1. In wie vielen Fällen wurden bisher in Mecklenburg-Vorpommern Warnschussarreste verhängt? In der Zeit seit der Einführung des „Warnschussarrestes“ bis Ende Mai 2014 sind in der Teilanstalt Jugendarrest der Jugendanstalt Neustrelitz insgesamt 26 Vollstreckungsaufträge der Gerichte wegen eines verhängten „Warnschussarrestes“ eingegangen. 2. In wie vielen der verhängten Fälle wurden die jugendlichen Straftäter anschließend wieder straffällig? Es werden keine Rückfallstatistiken geführt. Der Landesregierung liegen daher derzeit keine Erkenntnisse vor. Durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist aber ein umfangreiches Forschungsprojekt zum „Warnschussarrest“ in Auftrag gegeben worden, das unter anderem die Evaluation von Rückfällen nach Vollstreckung des Warnschussarrestes zum Gegenstand hat. Der Forschungsauftrag ist an das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen vergeben worden und wird in Kooperation mit der Universität Kassel durchgeführt. Drucksache 6/3013 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Mehrkosten sind dem Land bisher durch die Einführung des Warnschussarrestes für Jugendliche entstanden und woraus wurden diese Mittel bereitgestellt? Die Kosten für den Vollzug des „Warnschussarrestes“ werden nicht gesondert erhoben. Die laufenden Kosten werden durch Hafttagessätze abgebildet. Zur Berechnung wird der für alle Gefangenen des Landes ermittelte Tageshaftkostensatz zugrunde gelegt. Für das Jahr 2013 beträgt er 136,91 Euro. Im Jahr 2013 wurden danach 23.822,34 Euro für die Vollstreckung des Warnschussarrestes verausgabt. Der Tageshaftkostensatz für 2014 wird erst Anfang 2015 ermittelt. Die Höhe der bisher angefallenen Kosten für das Jahr 2014 kann daher noch nicht angegeben werden. 4. Ist durch die Einführung des Warnschussarrestes personeller Mehrbedarf in den Justizvollzugsanstalten entstanden? Wenn ja, ist die zusätzliche Einstellung von Justizvollzugspersonal geplant und wie viele Stellen sind dafür eingeplant? Nein. Unter Berücksichtigung der aktuellen Zahlen zur Vollstreckung des „Warnschussarrestes “ ist der Personalbestand derzeit als auskömmlich zu betrachten.