Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3014 6. Wahlperiode 19.06.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Politikplanspiele der Bundeswehr an Schulen in kreislicher Trägerschaft und ANTWORT der Landesregierung Nach einem Politikplanspiel der Bundeswehr an einer Schule in kreis- licher Trägerschaft im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Januar diesen Jahres stellte ich als Abgeordneter im Kreistag Mecklenburgische Seenplatte eine Anfrage an die Kreisverwaltung, wie diese dieses Politik- planspiel bewertet. Die Kreisverwaltung erklärte sich nicht für zuständig und leitete die Frage an das Staatliche Schulamt Neubrandenburg weiter. Das Schulamt erklärte sich nicht zuständig und leitete die Frage an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weiter. Dieses teilte mit Schreiben vom 17. April diesen Jahres mit, dass es sich zwar zustän- dig sehe, aber erst tätig wird „... wenn eine offizielle Anfrage im Namen der Fraktion des Landtages gestellt wird.“ 1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass eine Kreisver- waltung sich für Aktivitäten an einer Schule in kreislicher Träger- schaft nicht zuständig fühlt? Die Aufgaben der Schulträger sind in § 102 Schulgesetz geregelt. Die Zuständigkeit für Unterrichtsinhalte gehört nicht zu den Aufgaben der Schulträger. Die vorstehend zitierte Auskunft des Landkreises ist insofern korrekt. Drucksache 6/3014 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In welchen Bereichen ist eine Kreisverwaltung für Schulen in kreis- licher Trägerschaft zuständig? Nach den Vorschriften in § 102 Schulgesetz umfasst die Schulträgerschaft insbesondere die Aufgaben, die Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten, das Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schule zu stellen und den Sachbedarf des Schulbetriebs zu decken. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass sich das Staat- liche Schulamt für Vorgänge an Schulen im Verantwortungsbereich des Schulamtes nicht zuständig fühlt? Die Staatlichen Schulämter fühlen sich selbstverständlich für Vorgänge an Schulen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Staatlichen Schulamtes zuständig. Eine anderslautende Mitteilung wurde gegenüber der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Mecklenburgische Seenplatte auch nicht abgegeben. 4. In welchen Bereichen ist das Staatliche Schulamt für Schulen im eigenen Verantwortungsbereich zuständig? Die Staatlichen Schulämter als untere Schulbehörden sind gemäß § 97 Schulgesetz grundsätzlich für folgende Bereiche zuständig: - Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen, - Dienstaufsicht über die Lehrerinnen und Lehrer und das Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung, - Wahrnehmung der Genehmigungs- und Entscheidungsvorbehalte nach dem Schulgesetz (soweit nicht die obere Schulbehörde hierfür zuständig ist). 5. Warum fühlt sich die Landesregierung nicht für die Beantwortung von Anfragen aus dem Staatlichen Schulamt Neubrandenburg zuständig und wird nur auf offizielle Anfrage im Namen meiner Fraktion tätig? Zunächst wird festgestellt, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um eine Anfrage aus dem Staatlichen Schulamt Neubrandenburg handelt. Vielmehr hat das Staatliche Schulamt Neubrandenburg die Anfrage von Herrn Peter Ritter, Kreistagsmitglied der Linksfraktion des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern weitergeleitet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3014 3 Nach § 4 Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte kann jedes Kreistags- mitglied an die Landrätin oder den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen stellen. Schriftliche Anfragen sind bei der Kreistagspräsidentin oder beim Kreistagspräsidenten einzureichen, der diese unverzüglich an die Landrätin oder den Landrat weiterleitet. Der Landrat war für die Beantwortung der Fragen vom 26.01.2014 nicht zuständig. Eine Zuständigkeit des Staatlichen Schulamtes Neubrandenburg als untere Schulbehörde zur Beantwortung von Fragen eines Kreistagsmitglieds wird nicht gesehen. Das Staatliche Schulamt Neubrandenburg hat deshalb das Schreiben an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weitergeleitet und dem Fraktionsgeschäftsführer der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Mecklenburgische Seenplatte eine entsprechende Abgabenachricht erteilt. Nach § 34 Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hat die Landes- regierung jedem Mitglied des Landtages Auskünfte zu erteilen (Artikel 40 Absatz 2 Satz 1 Landesverfassung). Da es sich jedoch um eine Anfrage eines Mitgliedes des Kreistages Mecklenburgische Seenplatte handelte, ist die Antwort vom 17.04.2014 zu Recht erfolgt. 6. Wie viele Politikplanspiele der Bundeswehr haben im zu Ende gehen- den Schuljahr an Schulen im Verantwortungsbereich des Staatlichen Schulamtes Neubrandenburg stattgefunden? Die Anzahl der Politikplanspiele der Bundeswehr an den Schulen wird durch die Landes- regierung nicht erfasst. Dies folgt einerseits dem Grundsatz der Selbstständigen Schule und andererseits dem Bemühen der Landesregierung, ein Höchstmaß der Arbeitszeit der Lehrkräfte für die eigentliche pädagogische Arbeit zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Kleinen Anfrage auf Drucksachen 6/271 und 6/333 verwiesen. 7. Wie bewertet die Landesregierung Inhalt, Verlauf und Ergebnisse der Politikplanspiele der Bundeswehr an Schulen? POL&IS - die interaktive Simulation zu Politik und Internationaler Sicherheit - wurde ursprünglich an der Universität Erlangen entwickelt, um Weltpolitik zu veranschaulichen. Die Bundeswehr baute das Spiel nach und nach zu einer sicherheitspolitischen Simulation für Schulen aus. Das Lernziel des Spiels ist es, die Schülerinnen und Schüler mit der geopoli- tischen Wirklichkeit von heute vertraut zu machen. Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere befähigt werden, sich über die Möglichkeiten der Friedensbildung ein eigenes Urteil bilden zu können. Der im Mai 2014 veröffentlichte Jahresbericht der Jugendoffiziere Mecklenburg-Vorpommern führt für das Schuljahr 2012/2013 fünf POL&IS-Seminare mit 251 Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II auf. Drucksache 6/3014 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die Landesregierung geht davon aus, dass die didaktischen Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses, wie im Kooperationsvertrag und der Handreichung als verbindliche Regel festgeschrieben, eingehalten werden. Die Landesregierung weist zudem darauf hin, dass die Schulen insgesamt bei konkreten Kooperationsveranstaltungen eine ausgewogene politische Sichtweise sicherzustellen haben. Dies kann geschehen, indem die Schule zum Beispiel zu einer Veranstaltung auch eine militärkritische Vertretung einlädt oder im Vorfeld der Veranstaltung die Schülerinnen und Schüler für kritische Aspekte sensibilisiert, indem auf verschiedene Konzepte der internatio- nalen Friedenspolitik eingegangen wird. Die Möglichkeiten hierzu sind im Schulgesetz und durch die „Handreichung zur Kooperationsvereinbarung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Wehrbereichs- kommando I Küste der Bundeswehr“ gegeben. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Kleinen Anfrage auf Drucksachen 6/271 und 6/333 verwiesen. 8. Wie viele Veranstaltungen mit Vertretern von Friedensorganisationen haben gemeinsam mit Vertretern der Bundeswehr oder allein an Schulen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes Neubrandenburg im zu Ende gehenden Schuljahr stattgefunden? Die Anzahl der Veranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern von Friedensorganisa- tionen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundeswehr oder allein an Schulen wird durch die Landesregierung nicht erfasst. Dies folgt einerseits dem Grundsatz der Selbstständigen Schule und andererseits dem Bemühen der Landesregierung, ein Höchstmaß der Arbeitszeit der Lehrkräfte für die eigentliche pädagogische Arbeit zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Kleinen Anfrage auf Drucksachen 6/271 und 6/333 verwiesen. 9. Wurden die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler im Vorfeld solcher Veranstaltungen informiert? Gab es aufgrund dieser Information Abmeldungen von Schülerinnen und Schülern von diesen Veranstaltungen? Eine Information der Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler muss nicht in jedem Fall erfolgen. Die Veranstaltungen mit Jugendoffizieren an Schulen gelten als regulärer Unterricht. Gemäß oben genannter Kooperationsvereinbarung gelten auch für diese Veranstaltungen die Regelungen des Beutelsbacher Konsenses. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3014 5 Lediglich vor dem Besuch von Bundeswehreinrichtungen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen (siehe Handreichung zur „Kooperationsvereinbarung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Wehrbereichskommando I Küste der Bundeswehr“). Eine Erfassung von Abmeldungen von Schülerinnen und Schüler von diesen Veranstaltungen erfolgt nicht. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Kleinen Anfrage auf Drucksachen 6/271 und 6/333 verwiesen.