Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3015 6. Wahlperiode 12.06.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. André Brie, Fraktion DIE LINKE Verpflichtende Energieausweise für Gebäude und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Einführung eines verpflichten- den Energieausweises für Gebäude? Die Verpflichtung zur Erstellung von Energieausweisen von Gebäuden besteht seit Inkraft- treten der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagen- technik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung-EnEV, BGBl. I S. 3085) im Jahr 2002. Die Energieausweise sollen einer Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes dienen. Die Landesregierung bewertet dies positiv. 2. Wie hoch ist der Anteil an Gebäuden in Mecklenburg-Vorpommern, die bereits vor Einführung des verpflichtenden Energieausweises über freiwillige Energieausweise verfügten? Der Landesregierung liegen dazu keine Angaben vor. Drucksache 6/3015 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Kontrollstelle befasst sich seit dem 1. Mai 2014 mit der Durchsetzung des verpflichtenden Energieausweises für Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern? Für die Durchführung der Energieeinsparverordnung sind in Mecklenburg-Vorpommern die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig (Verordnung zur Durchführung der Energieeinspar- verordnung vom 21. September 2010 - GVOBl. M-V S. 521). Die mit der Energieeinsparverordnung 2014 eingeführten Kontrollaufgaben nimmt bis zum Inkrafttreten entsprechender Landesregelungen gemäß § 30 der Energieeinsparverordnung (BGBl. I S. 3951) das Deutsche Institut für Bautechnik war.