Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3016 6. Wahlperiode 24.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Finanzierung Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter 2014 bis 2016 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter sind derzeit in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Mecklenburg-Vor- pommerns tätig? In den Landkreisen und kreisfreien Städten sind nach dem aktuellen Monitoring mit Stand vom 02.06.2014 insgesamt 308 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter tätig. Diese verteilen sich wie folgt: Landkreis Anzahl Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter Landeshauptstadt Schwerin 16 Hansestadt Rostock 32 Landkreis Ludwigslust-Parchim 42 Landkreis Vorpommern-Rügen 38 Landkreis Nordwestmecklenburg 28 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 60 Landkreis Rostock 39 Landkreis Vorpommern-Greifswald 53 Drucksache 6/3016 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ste- hen insgesamt in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten für die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit zur Verfügung? Die Mittel aus der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) gemäß § 46 Absatz 6 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und nach § 46 Absatz 5 SGB II mit einem Anteil von 5,9 Prozent (2011 bis 2013) dienen der mittelbaren Entlastung der kommunalen Träger für die Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepaket als gesetzliche kommunale Leistungen. Diese Mittel sind gemäß Landesausführungsgesetz SGB II insgesamt zweckgebunden für Bildung und Teilhabe. Am Jahresende nicht verwendete Mittel sind in das jeweilige Folgejahr zu übertragen. Soweit die anteiligen Mittel nicht an den Bund zurückgezahlt werden müssen (§ 46 Absatz 7 und 8 SGB II), entscheiden die kommunalen Träger in eigener Zuständigkeit, wie die Mittel im Rahmen der Zweckbindung konkret verwendet werden. Hierbei ist auch ein Einsatz für zusätzliche Schulsozialarbeit möglich. Insoweit wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 4 der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 6/2703 vom 3. März 2014 verwiesen. Hinsichtlich der Höhe der in den Jahren 2011 und 2012 nicht verausgabten Mittel für Bildung und Teilhabe wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 6/2703 vom 3. März 2014 verwiesen. Mit Ablauf des Jahres 2013 sind von den kommunalen Trägern unter Einbeziehung der unverbrauchten zweckgebundenen „BuT-Mittel“ der Vorjahre nach derzeitigem Stand folgende Mittel nicht für Bildung und Teilhabe verausgabt worden: Landkreis/Stadt Summe unverbrauchte Mittel per 31.12.2013 gesamt in Euro Hansestadt Rostock 8.509.051 Landeshauptstadt Schwerin 2.913.835 Landkreis Ludwigslust-Parchim 4.327.115 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 5.593.094 Landkreis Nordwestmecklenburg 4.334.575 Landkreis Rostock 5.653.763 Landkreis Vorpommern-Greifswald 7.456.670 Landkreis Vorpommern-Rügen 2.856.527 FlAG *) 308.328 Summe Mecklenburg-Vorpommern: 41.952.958 *) Flüchtlingsaufnahmegesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3016 3 3. Welche Angaben können aus den Landkreisen Ludwigslust-Parchim sowie Vorpommern-Rügen zur Finanzierung der Schulsozialarbeit aus BuT-Restmitteln für die Jahre 2014, 2015 und 2016 gemacht werden (bitte Art und Höhe der Finanzierung sowie Anzahl der Stellen ange- ben)? Der Landkreis Ludwigslust-Parchim beabsichtigt, folgende unverbrauchte BuT-Mittel in den Jahren 2014 bis 2016 wie folgt einzusetzen: 2014: 696.624,87 Euro 20 Stellen, 2015: 755.304,61 Euro 21 Stellen und 2016: 755.304,61 Euro 21 Stellen. Der Landkreis Vorpommern-Rügen setzt im Jahr 2014 323.200,00 Euro für 10 Stellen in der Schulsozialarbeit ein und beabsichtigt, auch in den Jahren 2015 und 2016 unverbrauchte BuT-Mittel für Schulsozialarbeit einzusetzen. Der Landkreis konnte jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine genaueren Angaben zur Höhe der Finanzierung und Anzahl der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die in den Jahren 2015 und 2016 aus dem BuT finanziert werden, vorlegen. 4. Welche Angaben können aus den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte sowie Vorpommern-Greifswald zur Finanzierung der Schulsozialarbeit aus BuT-Restmitteln für die Jahre 2015 und 2016 gemacht werden (bitte Art und Höhe der Finanzierung sowie Anzahl der Stellen darstellen)? Der Landkreis Vorpommern-Greifswald beabsichtigt, unverbrauchte BuT-Mittel in den Jahren 2015 und 2016 in Höhe von 605.000,00 Euro für 18 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter einzusetzen. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beabsichtigt, auch in den Jahren 2015 und 2016 unverbrauchte BuT-Mittel für Schulsozialarbeit einzusetzen. Aufgrund des Vorbehaltes der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können gegenwärtig keine genaueren Angaben zur Höhe der Finanzierung und der Anzahl der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter durch den Landkreis vorgelegt werden. 5. Ab welchem Zeitpunkt dürfen Restmittel aus dem Bildungs- und Teil- habepaket laut Bundesvorgabe nicht mehr für die Schulsozialarbeit eingesetzt werden? Eine Bundesvorgabe gibt es nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Drucksache 6/3016 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Wie stellt die Landesregierung angesichts wegfallender BuT-Mittel sicher, dass die Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter in Mecklenburg-Vorpommern bis einschließlich 2016 und auch darüber hinaus weiter finanziert werden können? Die Landesregierung geht davon aus, dass eine Finanzierung von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern aus Mitteln des ESF (Europäischer Sozialfonds) und aus den erheblichen unverbrauchten BuT-Mitteln der Kommunen bis 2016 und darüber hinaus gesichert werden kann. 7. Welche aktuellen Vorstellungen hat die Landesregierung zur Verwen- dung von ESF-Mitteln für die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit sowie die Jugendschulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern? a) Ist es nach den Förderkriterien des Operationellen Programms möglich, die offene Jugendarbeit aus ESF-Mitteln zu fördern? b) Wie viele Stellen für die Schulsozialarbeit will die Landes- regierung in der neuen ESF-Förderperiode vorhalten? c) Mit welchen Mitteln und in welcher Höhe sollen die Schulsozial- arbeiterinnen/Schulsozialarbeiter in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig finanziert werden? Zu 7, 7 a), 7 b) und 7 c) Die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) dürfen nach den Regelungen des Operatio- nellen Programms Mecklenburg-Vorpommern nur für Jugendsozialarbeit und Schulsozial- arbeit verwandt werden. Auf der Grundlage der in 2014 bestehenden Personalkostenanteile des Europäischen Sozialfonds können bis Ende der Förderphase 220 Fachkräfte der Schulsozialarbeit mitfinanziert werden. Für den Bereich Schulsozialarbeit werden im Europäischen Sozialfonds in der gesamten Förderphase 30,5 Millionen Euro bereitgestellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3016 5 8. Im Rahmen der Einführung vereinfachter Kostenoptionen im ESF prüft das LAGuS vierteljährlich die Einhaltung der unterjährigen Ziel- vorstellungen. Wird das vereinbarte Ziel um mehr als 50 % unter- schritten, wird die Vorschusszahlung eingestellt. Bedeutet dies, dass im Falle der Zielunterschreitung die Landkreise und kreisfreien Städte die Kosten für die betroffenen Schulsozialarbeiterinnen/ Schulsozial- arbeiter ohne ESF-Mittel finanzieren müssen? a) Werden die Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter im Falle der Zieleinhaltung im Folgezeitraum wieder in die ESF-Finan- zierung aufgenommen? b) Wie schätzt die Landesregierung diese Verfahrensweise unter anderem hinsichtlich zusätzlicher Unsicherheiten bei der Finan- zierung sowie bei der Besetzung von Stellen mit Schulsozial- arbeiterinnen/Schulsozialarbeiter im Land ein? Zu 8, a) und b) Die ESF-Fondsverwaltung erarbeitet zurzeit zusammen mit den zuständigen Stellen in den Landkreisen ein Verfahren zur vereinfachten Abrechnung der zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit eingesetzten ESF-Mittel ab dem Jahr 2015. Zugrunde liegen dieser Arbeit die Regelungen der EU-Kommission über die Anwendung vereinfachter Kosten- optionen im Rahmen des ESF. Wie dieses vereinfachte Abrechnungsverfahren schließlich aussehen wird und ob dieses auf quantitativen Zielvereinbarungen basieren wird, deren Unterschreitung die Einstellung von Vorschusszahlungen zur Folge haben würde, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. 9. Können frei werdende Mittel durch die vom Bund getragenen Kosten der Grundsicherung im Alter für die Schulsozialarbeit eingesetzt werden? a) In welcher Höhe stehen den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2014 sowie voraussichtlich in den Jahren 2015 und 2016 frei werdende Mittel aus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zur Verfügung (bitte nach Landkreisen einzeln auflisten)? b) Zu welchen Anteilen können diese für die Schulsozialarbeit ein- gesetzt werden? Soweit Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, könnten sie unter anderem auch für die Schulsozialarbeit eingesetzt werden. Die Entscheidung, ob und wie gegebenenfalls zur Verfügung stehende Mittel verwendet werden, obliegt aber den Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Drucksache 6/3016 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Zu a) Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob und inwieweit den Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2014, 2015 und 2016 freiwerdende Mittel aus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Aussagen sind allein zur Höhe der vom Bund für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für die einzelnen örtlichen Träger der Sozialhilfe übernommenen Beträge möglich. Diese werden nach den Prognosen des Ministeriums für Arbeit, Gleich- stellung und Soziales bei einer angenommenen Steigerung von 4,5 Prozent pro Jahr in den Jahren 2014 bis 2016 voraussichtlich folgende Höhe (in Euro) haben: 2014 2015 2016 Hansestadt Rostock 10.492.500 10.964.600 11.458.000 Landeshauptstadt Schwerin 4.813.900 5.030.500 5.256.800 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 9.425.800 9.849.900 10.293.100 Landkreis Rostock 7.322.000 7.651.400 7.995.700 Landkreis Vorpommern-Rügen 7.074.400 7.392.700 7.725.300 Landkreis Nordwestmecklenburg 5.833.100 6.095.500 6.369.700 Landkreis Vorpommern-Greifswald 8.495.500 8.877.700 9.277.100 Landkreis Ludwigslust-Parchim 7.746.000 8.094.500 8.458.700 Mecklenburg-Vorpommern 61.203.200 63.956.800 66.834.400 Zu b) Es wird auf die Antworten zu Frage 9 und 9 a) verwiesen. 10. Wie weit ist die Überarbeitung der Empfehlungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Schulsozialarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule in Mecklenburg-Vorpommern“ fortgeschritten? Die gemeinsamen Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Ausgestaltung der Schulsozialarbeit aus dem Jahre 2009 sollen im Herbst auf der Grundlage von Vorschlägen und Anregungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und des Landesfach- verbandes Schulsozialarbeit interministeriell überarbeitet werden.