Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3017 6. Wahlperiode 30.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Prüfungen und Verbesserungen zum KiföG M-V und ANTWORT der Landesregierung 1. Inwieweit konnte das in der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Landtagsdrucksache 6/1969(neu) Ziffer II.1 formulierte Vorhaben umgesetzt werden, „die kommunalen Landesverbände, die Landesverbände der Träger der freien Jugendhilfe und die Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer auf Landesebene zu bitten, darauf hinzuwirken, dass die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses im Kindertagesförderungsgesetz MecklenburgVorpommern spätestens zum 1. Januar 2016 tatsächlich und dauerhaft zu kleineren Gruppen führt.“? Was haben die kommunalen Landesverbände, die Landesverbände der Träger der freien Jugendhilfe und die Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer auf Landesebene zu der Bitte signalisiert? Bei Gelegenheit regelmäßiger Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesverbände der Träger der freien Jugendhilfe, der kommunalen Landesverbände, der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Träger sonstiger Leistungserbringer wirkt die Landesregierung fortlaufend darauf hin, dass gemäß Ziffer II Nummer 1 der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses - Landtagsdrucksache 6/1069(neu) die inhaltliche Ausgestaltung und Umsetzung des Qualitätsstandards der Verbesserung des Fachkraft-KindVerhältnisses nach § 10 Absatz 4 des Kindertagesförderungsgesetzes M-V (KiföG M-V) spätestens zum 1. Januar 2016 tatsächlich und dauerhaft zu kleineren Gruppen im Kindergarten führt. Auf diese Bitte gab es grundsätzlich positive Signale. Drucksache 6/3017 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wann und mit welchem Ergebnis hat die auf Drucksache 6/1969(neu) Ziffer II.2 formulierte Prüfung stattgefunden, „ob mittelfristig einmal in Anspruch genommene Ganztagsförderung nach § 4 Abs. 2 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern auch dann weiter gewährt werden kann, wenn die Voraussetzungen später wegfallen.“? a) Wenn noch keine Prüfung stattgefunden hat, wann soll diese durchgeführt werden? b) Beabsichtigt die Landesregierung, den Landtag über die Prüfergebnisse in Kenntnis zu setzen? Zu 2, a) und b) Die Prüfung des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales hat ergeben, dass die Verantwortung zur Konkretisierung des zeitlichen Umfangs an Kindertagesförderung im Einzelfall eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte ist, die dem Recht der Landkreise und kreisfreien Städte auf kommunale Selbstverwaltung unterfällt. In diesem Bereich fehlen dem Land Möglichkeiten und Instrumentarien einer unmittelbaren Einflussnahme auf die Rechtsanwendung. Aus Sicht des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales kann der Prüfauftrag nach Ziffer II Nummer 2 Satz 1 und 2 der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses - Landtagsdrucksache 6/1969(neu) primär als beratende Tätigkeit der Landesregierung verstanden werden. Das Prüfergebnis soll mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zeitnah erörtert und diskutiert werden. Es ist beabsichtigt, den zuständigen Ausschuss über die Ergebnisse der Beratungen zu informieren. 3. Konnten die Prüfungen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/1969(neu) Ziffer II.2 letzter Satz hinsichtlich der Veränderung der Stichtagsregelung nach § 18 Absatz 2 Satz 5 des Kindertagesförderungsgesetzes MecklenburgVorpommerns bereits abgeschlossen werden? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nicht, wann wird die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein? c) Beabsichtigt die Landesregierung, den Landtag über die Prüfergebnisse in Kenntnis zu setzen? Zu 3, a), b) und c) Mit Schreiben vom 8. April 2014 hat das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales die Landkreise und kreisfreien Städte um die Mitteilung jahresdurchschnittlicher Belegungszahlen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich, jeweils zum ersten Tag des Monats für die Jahre 2012 und 2013 in entsprechender Anwendung des § 18 Absatz 2 Satz 4 KiföG M-V, gebeten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3017 3 Die Prüfungen gemäß Ziffer II Nummer 2 letzter Satz der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses - Landtagsdrucksache 6/1969(neu) sind noch nicht abgeschlossen, weil noch Rückmeldungen einzelner Landkreise und kreisfreier Städte ausstehen und Rückmeldungen einzelner Landkreise und kreisfreier Städte noch nicht vollständig vorliegen. Über etwaige Auswirkungen der Änderung des Stichtages vom 1. April auf den 1. März nach § 18 Absatz 2 Satz 5 Kindertagesförderungsgesetz M-V wird die Landesregierung den Landtag entsprechend informieren.