Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3021 6. Wahlperiode 19.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Modellüberlegung zur schrittweisen Einführung der Selbstveranlagung bei der Einkommensteuer und ANTWORT der Landesregierung Nach Modellüberlegungen des Ministeriums der Finanzen Rheinland- Pfalz soll die Selbstveranlagung bei der Einkommensteuer nach dem Vorbild der Umsatzsteuer schrittweise eingeführt werden. Demnach sollen weitgehend vorausgefüllte Steuerformulare vom Finanzamt an die Steuerpflichtigen geschickt werden, sodass die Bürgerinnen und Bürger ihre Steuer selbst ausrechnen und an das Finanzamt überweisen. Dies würde erhebliche Arbeitszeit der Beschäftigten in der Finanzverwaltung einsparen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass die Finanzverwaltung aufgrund weiteren Personalabbaus einen qualitativen Verwaltungsvollzug zukünftig nicht mehr aufrechterhalten könne. Auch die Regierungs- koalition auf Bundesebene strebt eine Weiterentwicklung des Steuer- verfahrensrechts in Richtung eines Selbstveranlagungsverfahrens begin- nend mit der Körperschaftsteuer an. 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der vorbezeich- neten Modellüberlegung im Allgemeinen? Hauptmerkmale der Modellüberlegung des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz sind die vorausgefüllte elektronische Steuererklärung, eine weitere Steuerrechtsvereinfachung sowie die elektronische Selbstberechnung der Einkommensteuer bei Übermittlung der Steuererklärung. Drucksache 6/3021 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die vorausgefüllte elektronische Steuererklärung und die Bestrebungen zu weiteren Steuerrechtsvereinfachungen werden grundsätzlich begrüßt. Diese Maßnahmen können bereits zu einer Reduzierung des Aufwandes sowohl auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger als auch der Steuerverwaltung führen. Der darüber hinausgehende Schritt hin zu einer Selbstberechnung und Steueranmeldung bedarf hingegen noch einer sorgfältigen Prüfung. 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den 15 rheinland- pfälzischen Vorschlägen zur schrittweisen Einführung der Selbst- veranlagung zur Einkommensteuer im Besonderen? Die 15 Vorschläge zielen auf weitere Steuerrechtsvereinfachungen und den Ausbau der elektronischen Datenübermittlung ab. Dieser Weg wird grundsätzlich befürwortet. Einzelne der in den Modellüberlegungen genannten Steuervereinfachungsvorschläge hat die Landesregierung unter anderem mit ihrer Zustimmung zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 bereits unterstützt. Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 ausgeführt, bedarf die Einführung der Selbst- veranlagung hingegen einer sorgfältigen Prüfung. 3. Welche Argumente werden nach Kenntnis der Landesregierung für bzw. gegen eine Einführung der Selbstveranlagung bei der Einkom- mensteuer angeführt? Als Argumente für eine Einführung des Selbstveranlagungsverfahrens werden gegenwärtig vor allem der geringere Verwaltungsaufwand und die kürzeren Bearbeitungszeiten angeführt. Dagegen sprechen hingegen insbesondere die Komplexität des Steuerrechts und die Verlagerung von Aufgaben und Verantwortung auf Steuerpflichtige und Berater. 4. Wie ist der aktuelle Diskussionsstand zur rheinland-pfälzischen Modellüberlegung auf Länderebene? Das Gutachten zur Möglichkeit der Selbstveranlagung bei der Einkommen- und Körper- schaftsteuer ist dem Bund und den Ländern vorgestellt worden. Es war bislang jedoch noch nicht Gegenstand von Erörterungen in Bund-Länder-Arbeitsgruppen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3021 3 5. Inwiefern befürchtet die Landesregierung, dass die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern einen qualitativen Verwaltungsvollzug aufgrund des anhaltenden Personalabbaus zukünftig nicht mehr auf- rechterhalten können (Antwort bitte begründen)? Die Landesregierung geht davon aus, dass der Verwaltungsvollzug durch die künftige Personalentwicklung nicht negativ beeinflusst wird. Durch die Schaffung möglichst effizienter und langfristig arbeitsfähiger Strukturen in der Steuerverwaltung des Landes ist die Qualität insbesondere auch vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderungen und der damit notwendigen Auswirkungen auf die Anzahl der Bediensteten sichergestellt. Ferner erwartet die Landesregierung einen weiteren Ausbau der maschinellen Verfahren, durch den sich insbesondere der Erfassungs- und personelle Prüfaufwand reduzieren wird. Schließlich ist infolge der demografischen Entwicklung auch eine abnehmende Anzahl an Steuerfällen zu erwarten. 6. Welche Weiterentwicklungen des Steuerverfahrensrechts in Richtung eines Selbstveranlagungsverfahrens werden nach Kenntnis der Lan- desregierung in der aktuellen Legislaturperiode des Bundestages angestrengt und welche Vorschläge werden von der Landesregierung grundsätzlich unterstützt? Derzeit werden im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ Vorschläge erarbeitet, um die Prozessabläufe im Besteuerungsverfahren , insbesondere unter weiterer Zuhilfenahme moderner Datenverarbeitung, einfacher auszugestalten. Bestehende automationsgestützte Kommunikationsangebote, wie die elektronische Steuererklärung oder die vorausgefüllte Steuererklärung, sollen ausgebaut und ergänzt werden. Das Verfahrensrecht soll an die Anforderungen einer weitreichenden elektronischen Kommunikation angepasst werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bis Ende 2014 erarbeitet werden. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat noch keinen abschließen- den Bericht vorgelegt. Die Frage der Einführung eines Selbstveranlagungsverfahrens bei den Ertragsteuern ist nicht Gegenstand der Arbeitsgruppe, siehe auch Antwort zur Frage 4.