Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3027 6. Wahlperiode 30.06.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Pressemitteilung der Polizeiinspektion (PI) Neubrandenburg zu ihrem Einsatz am 8. Mai 2014 in Demmin und ANTWORT der Landesregierung In ihrer „Pressemitteilung zum Polizeieinsatz am 08.05.2014 in Demmin“ (vom 09.05.2014, 00:47 Uhr) berichtet die Polizeiinspektion Neubran- denburg von „massiven Übergriffen auf die Polizeivollzugsbeamten“ sowie von zum Teil erheblichen Verletzungen, die im Krankenhaus hätten behandelt werden müssen. 1. Von wem sind wann welche massiven Übergriffe auf Polizeivollzugs- beamte verübt worden? Bei der Räumung einer Blockade verletzte ein Blockadeteilnehmer zwei Polizeivollzugs- beamte jeweils durch einen Biss in die Hand, einem dritten Polizeivollzugsbeamten trat er gegen die Achillessehne. Am Hafen war eine Zwischenkundgebung des rechten Aufzugs beabsichtigt. Zur räumlichen Trennung der Teilnehmer der konträren Versammlungen war dieser Bereich durch Gitter abgesperrt. Circa 100, überwiegend vermummte, Teilnehmer der Gegenversammlungen durchbrachen die Absperrungen und attackierten die Polizeibeamten durch Treten, Schlagen und Stechen mit Regenschirmen in Richtung der Diensthunde sowie durch Würfe mit halbvollen Plastikflaschen. Drucksache 6/3027 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Um welche erheblichen Verletzungen im Einzelnen handelt es sich, die drei Polizeivollzugsbeamten von einer namentlich bekannten Person zugefügt wurden? Bei der Räumung einer Blockade verletzte ein Blockadeteilnehmer zwei Polizeivollzugs- beamte jeweils durch einen Biss in die Hand, einem dritten Polizeivollzugsbeamten trat er gegen die Achillessehne. 3. Welche Kenntnisse lagen der PI Neubrandenburg am 09.05.2014, 00:47 Uhr, also zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ihrer Presse- mitteilung, über die fachmedizinische Bewertung und Behandlung o. g. Verletzungen durch das Krankenhauspersonal vor? Die Polizeiinspektion Neubrandenburg hatte zu dem oben genannten Zeitpunkt keine Kenntnisse über die fachmedizinische Bewertung und Behandlung der Verletzungen. 4. Hatten die drei erheblich verletzten Polizeivollzugsbeamten das Krankenhaus noch vor Herausgabe der o. g. Pressemitteilung verlassen können und wann hat die PI Neubrandenburg von diesem Umstand gegebenenfalls Kenntnis erlangt? Ja. Die drei verletzten Polizeivollzugsbeamten wurden durch den Polizeiführer gemeinsam mit ihren Einheiten um 23:38 Uhr aus dem Einsatz entlassen. 5. Seit wann befanden sich die beiden Wasserwerfer, allein durch deren „Heranführen“ die Lage (also massive Übergriffe auf die Polizeivollzugsbeamten am Hafen) beruhigt werden konnte, in der Nähe bzw. am Hafen? Die Wasserwerfer waren ab 21:32 Uhr am Hafen einsatzbereit. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3027 3 6. Welche Kenntnis besaß die PI Neubrandenburg wann über den jeweiligen Standort, Einsatz und Auftrag der beiden stationierten Wasserwerfer? Die Polizeiinspektion Neubrandenburg besaß während des gesamten Einsatzverlaufs Kenntnis über den jeweiligen Standort, Einsatz und Auftrag der beiden Wasserwerfer.