Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3028 6. Wahlperiode 09.07.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Torsten Koplin und Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Archivgut im Landeshauptarchiv und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Archivalien werden in welcher Anzahl im Landeshauptarchiv verwaltet? Das Landesarchiv Mecklenburg-Vorpommern verwahrt in seinen Dienststellen folgendes Archivgut: Schwerin Greifswald Gesamt Urkunden 15.000 10.400 25.400 Akten (laufende Meter) 25.700 8.800 34.500 Karten und Pläne 120.000 30.000 150.000 Fotos 100.000 14.200 114.200 Bücher 39.000 30.000 69.000 2. An welchen Orten wird das Archivgut zurzeit gelagert und wie wird sichergestellt, dass die Voraussetzungen für eine dauerhafte Lagerung an diesen Orten aus archivfachlicher Sicht erfüllt und das Archivgut vor Beschädigung/Verlust geschützt wird? Das Landesarchiv Mecklenburg-Vorpommern unterhält zwei Archivstandorte in Schwerin (Graf-Schack-Allee) und in Greifswald (Nexöplatz). Drucksache 6/3028 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zudem nutzt das Landesarchiv bis zur Fertigstellung des Depotneubaus in der Johannes-Stelling-Straße in Schwerin einen Keller in der Landesbibliothek und Magazin- räume im Marstall des Schlosses Ludwigslust sowie in einer Werkhalle in Schwerin-Süd. Das Magazingebäude in der Graf-Schack-Allee Schwerin erfüllt als historischer Zweckbau grundsätzlich die Voraussetzungen für eine dauerhafte Lagerung von Archivgut. An den anderen Standorten werden die für den Erhalt des Archivguts erforderlichen Bedingungen durch technische (zum Beispiel Klimageräte) und organisatorische Maßnahmen (zum Beispiel Lüftungsregimes) gewährleistet. 3. Wann ist der voraussichtliche Termin für den Baubeginn des Depot- gebäudes in der Johannes-Stelling-Straße in Schwerin? 4. Bis zu welchem Zeitpunkt werden in dem geplanten Neubau in der Johannes-Stelling-Straße in Schwerin für alle Archivgüter die notwendigen Bedingungen für eine fachgerechte Lagerung vorhanden sein? Zu 3 und 4 Die für die Errichtung des Neubaus von Depots und Werkstätten am Standort Johannes- Stelling-Straße erforderliche Entwurfsplanung wird derzeit erarbeitet. Erst nach Abschluss dieser Arbeiten können belastbare Aussagen zu Baubeginn und Fertigstellung getroffen werden. Mit dem Haushaltsplan 2014/2015 wurde haushaltsmäßige Vorsorge für die Baumaßnahme getroffen. Im neuen Depot werden zunächst etwa 75 Prozent des Archivgutes des Landes untergebracht. Daneben werden die Magazine am Archivgebäude in der Graf-Schack-Allee in Schwerin und am Nexöplatz in Greifswald weiterhin genutzt werden. 5. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Zustand des Archivguts und welche Schäden sind ihr gegebenenfalls bekannt (bitte das Archivgut aufgeschlüsselt nach Materialien angeben)? Das Archivgut befindet sich in einem befriedigenden Zustand. Typische und normale Alterungs- und Gebrauchsspuren gefährden die Überlieferung nicht. Allerdings treten bei circa drei Prozent des Archivgutes im Landeshauptarchiv Schwerin gravierende Schäden auf, die im Laufe der vergangenen Jahrhunderte entstanden sind: - mechanische Schäden an Urkunden und Siegeln, - beschädigte Einbände, - Schimmelbefall, - Tinten- und Farbfraß sowie Säurezerfall, - mechanische Schäden an Akten und Amtsbüchern, - Säurezerfall und mechanische Schäden an Karten, Plänen und Plakaten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3028 3 Ein abweichendes Schadensbild bieten die Greifswalder Bestände, da die durch die kriegsbedingten Auslagerungen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges entstandenen Beschädigungen zumeist noch nicht behoben wurden. Hier sind circa 15 Prozent der Bestände geschädigt. Überwiegend handelt es sich hierbei um mechanische Schäden und Schimmel- belastung. Etwa fünf Prozent der Bestände sind vorrangig restaurierungsbedürftig. In den letzten vier Jahren ist durch die Kartonierung von 70 Prozent der Bestände eine weitere Schädigung des Archivgutes weitestgehend ausgeschlossen worden. 6. Wann wird mit der Arbeit des elektronischen Landesarchivs begonnen und welche Auswirkungen werden für die Arbeitsprozesse im Landes- archiv auf personeller, struktureller und fachlicher Ebene erwartet? Der Aufbau des elektronischen Landesarchivs wird im Verbund mit den vier anderen norddeutschen Ländern im Rahmen eines Digitalen Archivs Nord umgesetzt. Die erste Ausbaustufe zur Übernahme und Archivierung elektronischer Akten aus dem Dokumenten- management- und Vorgangsbearbeitungssystem, die seit Januar 2013 projektiert wird, endet am 31. Dezember 2015. Daran wird sich die Projektierung der weiteren Ausbaustufen zur Übernahme und Archivierung von IT-Fachverfahren sowie komplexen Datenbank- und Informationssystemen anschließen. Es ist davon auszugehen, dass sich der Aufwand für einige archivarische Arbeitsprozesse verändert. Während nach gegenwärtiger Prognose die archivarische Bewertung elektronischen Behördenschriftguts und die Übernahme des als archivwürdig bewerteten Behördenschriftguts einen steigenden Anteil im Rahmen der archivarischen Aufgaben einnehmen werden, ist für die archivarische Erschließung der übernommenen elektronischen Unterlagen von einem gegenläufigen Effekt auszugehen. Die konkreten Auswirkungen auf die interne Struktur des Landesarchivs können noch nicht abgeschätzt werden. Den sich ändernden Anforderungen durch Einführung des elektronischen Landesarchivs wird bei der Personalentwicklung Rechnung getragen. 7. Wann wird das elektronische Landesarchiv für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein? Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da zunächst folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Neben der Sicherstellung der Betriebs- und Arbeits- fähigkeit des elektronischen Landesarchivs müssen zuvor elektronische Unterlagen übernommen werden und deren allgemeine Schutzfrist nach § 10 Absatz 1 Landes- archivgesetz ausgelaufen sein. Drucksache 6/3028 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. In welchem Umfang beteiligt sich das Land Mecklenburg- Vorpommern an der Papierrestaurierung und wie stellt sich das Engagement des Landes diesbezüglich im Vergleich der Bundesländer dar? Das Land unterhält eine Restaurierungswerkstatt mit zwei Mitarbeiterinnen, die sowohl handwerklich als auch beratend tätig sind. Um eine angemessene Restaurierung der eingetretenen Schäden und damit den Substanzerhalt des Archivgutes zu gewährleisten, werden auch Aufträge an Fremdfirmen vergeben. Valide Angaben zu einem Ländervergleich liegen nicht vor. 9. In welchem Umfang wird bei der Restauration auf Restauratoren des Landeshauptarchivs zurückgegriffen und welche finanziellen Mittel stehen für die Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen zur Verfügung? Die Mitarbeiterinnen der Restaurierungswerkstatt führen alle notwendigen Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten an Urkunden, Siegeln, Akten, Karten, Bildern, Plänen und Büchern in hoher Qualität selbst aus. Sie begleiten und begutachten die Vergabe von Arbeiten an Dritte im Umfang von 49.500 Euro pro Jahr. 10. Welche Kosten entstehen für die Restaurierung eines laufenden Meters bei der Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen und in welchem Verhältnis stehen diese im Vergleich zu den Kosten durch landesangestellte Restauratoren? Hierzu kann keine Aussage gemacht werden, da die Kosten einer Restaurierung vom jeweiligen Schadensbild abhängig sind.