Der Minister für Verkehr, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3029 6. Wahlperiode 25.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Beate Schlupp, Fraktion der CDU Zeitliche Einordnung von Straßenbaumaßnahmen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Durchführung von Straßen- und Brückeninstandsetzungsmaßnahmen ist der wesentliche Beitrag zur Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Infrastruktur als Rückgrat für wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohlstand. Die regelmäßige Erhaltung und Instandsetzung ist jedoch nicht ohne temporäre Verkehrseinschränkungen realisierbar. Laut der Internetseite des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr ist die B 111 im Streckenabschnitt Zinnowitz - Zempin vom 02.06.2014 bis 30.06.2014 aufgrund einer Deckenerneuerung halbseitig gesperrt. Bereits zu Pfingsten 2014 kam es infolge dieser Maßnahme zu erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr mit Wartezeiten von mehr als einer Stunde. 1. Wie gestaltet sich die zeitliche Einordnung von Straßenbaumaß- nahmen durch die Straßenbauämter des Landes? Bei der Einordnung von Erhaltungsmaßnahmen ist zuvorderst der Zeitraum zu wählen, in dem die technische Umsetzung aufgrund der klimatischen Bedingungen (Temperatur) überhaupt möglich ist. So können zum Beispiel in den Wintermonaten keine Asphaltierungsarbeiten durchgeführt werden. Drucksache 6/3029 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Erhaltungsmaßnahmen werden also grundsätzlich nur in etwa 7 bis 8 Monaten des Jahres (April bis Oktober/November) geplant und ausgeführt. Dieser Zeitraum reduziert sich um die Ferienzeit, in der auf bestimmten Strecken keine verkehrseinschränkenden Maßnahmen durchgeführt werden. In den so reduzierten Zeitfenstern vor und nach den Ferien sind die notwendigen Maßnahmen wirtschaftlich durchzuführen. Das kann im Einzelfall auch eine intensive, aber zeitlich überschaubare Einschränkung des Verkehrs bedeuten. 2. Welche Kriterien (Bereitstellung Finanzmittel, Straßenzustand, Ferienzeit) werden bei der zeitlichen Einordnung berücksichtigt? Entscheidungen über Erhaltungsmaßnahmen werden auf Grundlage systematischer Analysen des Netzes nach möglichst objektiven Gesichtspunkten getroffen. Die in regelmäßigen Abständen durchgeführte Zustandserfassung und Bewertung liefert dafür die Ausgangsbasis. Aufgrund des Zustandes des betreffenden Streckenabschnittes erfolgt unter Berücksichtigung möglicher Restnutzungsdauern und finanzieller Mittel die kurz- beziehungsweise mittelfristige Einordnung. Ziel dabei ist, möglichst wirtschaftliche Maßnahmengrößen zu definieren und notwendige Arbeiten in benachbarten Streckenabschnitten (zum Beispiel Brückeninstandsetzungen oder Radwegebau) aufeinander abzustimmen. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Warum wurde die Baustelle auf der B 111 im Streckenabschnitt Zinnowitz - Zempin unmittelbar zu Pfingsten eingerichtet? Die Baustelle auf der Bundesstraße (B) 111 wurde so geplant, dass die Arbeiten zu Beginn der Ferienreisezeit am 1. Juli 2014 abgeschlossen werden können. Über die Pfingstfeiertage wurde zudem der Verkehr zweistreifig geführt. 4. Wurden Alternativen geprüft? Ja. Unter Würdigung aller relevanten Umstände stellte sich der gewählte Bautermin im Ergebnis als der geeignetste dar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3029 3 5. Wurden Ausweichrouten für von der Autobahn kommende Autofahrer ausgewiesen? Falls nicht, warum nicht? Großräumige Ausweichrouten wurden aufgrund der nahräumigen Einschränkungen nicht ausgewiesen. 6. Wie wirken sich Straßenbaustellen zur Hauptreisezeit auf die Entwicklung des Tourismus in den Urlaubsregionen des Landes aus? Während der Urlaubs- und Ferienreisezeit (vom 1. Juli bis 31. August) werden auf bestimmten touristisch relevanten Strecken Sperrungen von Fahrspuren grundsätzlich nicht genehmigt. So ist sichergestellt, dass die touristisch bedeutsamen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns uneingeschränkt erreichbar sind.