Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3030 6. Wahlperiode 03.07.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umsetzung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat in der Vergangenheit die Teilnahme Mecklenburg-Vorpommerns am EU-Schulobstprogramm abgelehnt. Stattdessen wurde ein landeseigenes Schulobstprogramm eingerichtet, für das im Doppelhaushalt 2014/2015 jährlich 160.000 € im Haushalt eingeplant sind (davon 145.000 € für Schulobst). Die Europäische Union hat die Mittel für das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm ab 2014 erhöht und den notwendigen Eigenanteil der Bundesländer auf 25 Prozent gesenkt. Den deutschen Bundesländern stehen nun ab dem Schuljahr 2014/2015 pro Schuljahr 19.707.575 € zur Verfügung. An dem EU-Programm nehmen zurzeit nach Auskunft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft folgende Bun- desländer teil: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ab 2014/2015 haben außerdem Niedersachsen und Bremen Interesse an einer Teilnahme bekundet. 1. Hat die Landesregierung das Land Mecklenburg-Vorpommern für die Teilnahme am erweiterten EU-Schulobstprogramm zum Schuljahr 2014/2015 angemeldet und die entsprechenden Unterlagen einge- reicht? Wenn nicht, warum nicht? Drucksache 6/3030 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Sieht die Landesregierung nach Ausweitung des EU-Schulobst- programms einen neuen Sachstand gegenüber der ablehnenden Haltung des Ministers aus dem Jahr 2009, nach der Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis stehen würden? Zu 1 und 2 Die Landesregierung erachtet die Zielsetzung des EU-Schulobstprogramms als überaus sinnvoll. Sie hat sich zum damaligen Zeitpunkt jedoch gegen die Teilnahme am EU-Schulobstprogramm entschieden, weil der insgesamt mit dem Programm verbundene Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch war und die notwendigen personellen Ressourcen für die Antragstellung, Ausschreibung, Abrechnung und Evaluierung des Programms nicht zur Verfügung standen. An den verwaltungsmäßigen und personellen Rahmenbedingungen hat sich nichts Wesentliches geändert. Dennoch prüft die Landes- regierung eine mittelfristige Teilnahme an dem EU-Schulobstprogramm. Zum Schuljahr 2014/2015 erfolgte keine Anmeldung für die Teilnahme am EU-Schulobstprogramm. Die Landesregierung wird stattdessen das im Jahr 2010 ins Leben gerufene Landesernährungs- programm fortsetzen, das die Schulapfelkiste für die Grund- und Förderschulen des Landes, den aid-Ernährungsführerschein in Klasse 3 und das Projekt „Streuobst als Schulobst“ in den Schullandheimen in Mecklenburg-Vorpommern umfasst. Zu weiteren Einzelheiten des Landesernährungsprogramms wird auf die vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlichte Verbraucherinformation Oktober 2013 unter http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/ Regierungs- portal/de/lm/Themen/Verbraucherschutz/Verbraucherinformationen/Verbraucherinforma- tionen_2013/index.jsp verwiesen. 3. Hat die Landesregierung bis April 2014 (Anmeldeschluss für das Schuljahr 2014/2015) Erkundigungen bei bereits teilnehmenden Bun- desländern über Abwicklung und Akzeptanz des EU-Schulobst- programms eingeholt? Wenn ja, welche Rückschlüsse konnte die Landesregierung aus diesen Informationen ziehen? Ja, die Landesregierung hat Erkundigungen bei bereits teilnehmenden Ländern eingeholt. Danach werden in den verschiedenen Bereichen der Programmabwicklung bis zu fünf Personalstellen zusätzlich benötigt. Mit Mecklenburg-Vorpommern vergleichbare Bundes- länder berichten von bis zu zwei zusätzlich benötigten Personalstellen. Das EU-Schulobstprogramm genießt nach Einschätzung der teilnehmenden Länder eine hohe Akzeptanz. Bezüglich der Rückschlüsse wird auf die Antworten zu Frage 1 und 2 sowie Frage 6 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3030 3 4. Wie hoch wäre die maximale Summe, die Mecklenburg-Vorpommern bei Teilnahme am EU-Schulobstprogramm zusätzlich aus EU-Mitteln pro Schuljahr erhalten könnte? Wie hoch wäre die Summe bei einem Eigenanteil des Landes in Höhe von 145.000 €? Nach Auskunft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stünden dem Land Mecklenburg-Vorpommern 344.832 Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung, wenn alle Länder an dem Programm teilnehmen würden. Die Kofinanzierung des Landes läge bei 25 Prozent, also 114.944 Euro. Für den Fall, dass nicht alle Länder an dem Programm teilnehmen, könnten für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt sogar 580.000 Euro zur Verfügung stehen. Das Land müssten dann aber 145.000 Euro als Kofinanzierung bereitstellen. 5. Wie viele Obst- und Gemüseportionen könnten bei Teilnahme am EU- Programm pro Schuljahr zusätzlich an Schülerinnen und Schüler des Landes ausgegeben werden? Da die Preise abhängig von den Ernteergebnissen und den allgemeinen Marktbedingungen jahresweise teilweise erheblich schwanken, sind genaue Angaben nicht möglich. Die teilnehmenden Bundesländer geben durchschnittliche Preise von 30 bis 40 Cent/Portion bei einer Portionsgröße von 100 g bis 150 g an. Im Vergleich dazu rechnet die Landesregierung für das Teilprojekt „Apfelkiste“ des Landesernährungsprogramms, das ausschließlich Äpfel aus Mecklenburg-Vorpommern zur Verteilung vorsieht, in diesem Jahr mit einem Durchschnittspreis von ca. 20 Cent/100 g. 6. Welcher zusätzliche Abrechnungs- und Verwaltungsaufwand entsteht bei der Teilnahme am EU-Programm im Vergleich zum landeseigenen Schulobstprogramm (wenn möglich, bitte auch in Arbeitsstunden angeben)? Der zusätzliche Abrechnungs- und Verwaltungsaufwand in Arbeitsstunden bei einer Teilnahme am EU-Programm kann seitens der Landesregierung nicht genau beziffert werden. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit vergleichbaren Programmen beziehungsweise aus anderen Bundesländern (siehe Antwort zu Frage 3) wird geschätzt, dass allein innerhalb der Landesregierung etwa 0,5 Stellen des höheren Dienstes und 1,5 Stellen des gehobenen Dienstes zur Umsetzung des Programms benötigt werden und damit Personalkosten von rund 100.000 Euro entstehen. Außerdem zeigen die Erfahrungen, dass auch auf die Lehrkräfte an den Schulen ein Mehraufwand an Tätigkeiten zukommen würde, die im direkten Zusammen- hang mit der Verwaltung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (Planung, Dokumen- tation, Abrechnung, Evaluation) stehen. Drucksache 6/3030 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Gerade die Förderung von kleinteiligen Programmen, die eine Vielzahl von Förderfällen erzeugen - wie in diesem Fall die regelmäßige Vergabe von Obst - kann im schulischen Kontext nur unverhältnismäßig zulasten der Lehrkräfte umgesetzt werden. Die Landesregierung wird sich daher gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission weiter dafür einsetzen, das Programm praktikabler zu gestalten. Dies ist die Grundvoraussetzung für eine Teilnahme Mecklenburg-Vorpommerns an dem Programm.