Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Juni 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3032 6. Wahlperiode 25.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Nichtärztliche Praxisassistentinnen und -assistenten und ANTWORT der Landesregierung In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Innovative arztentlastende Konzepte in der ambulanten medizinischen Versorgung von Mecklenburg-Vorpommern“ vom 21. Mai 2014, Drucksache 6/2952, wird mehrfach auf die Kassenärztliche Vereinigung verwiesen. Da auf deren Internetseiten die entsprechenden Informationen nicht ausgewiesen werden, wende ich mich nochmals an die Landesregierung. 1. Welche Arztpraxen nutzen die arztentlastenden Konzepte VERAH und VERAH-Care in Mecklenburg-Vorpommern? Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern nehmen im Land Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der Vereinbarung über die Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit des Patienten, in Alten- und Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen ausschließlich die an der hausärztlichen Versorgung beteiligten Ärzte teil. Gegenwärtig (Stand: 19.06.2014) sind in 132 Praxen 154 nichtärztliche Praxisassistentinnen eingesetzt, von denen im März dieses Jahres 107 VERAH die Zusatzqualifikation VERAH-Care erfolgreich absolviert haben. Die nachfolgende kartographische Übersicht gibt einen Überblick über die Praxisstandorte und die Anzahl der nichtärztlichen Praxisassistentinnen. Drucksache 6/3032 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Worin unterscheiden sich heute AGnES Zwei und VERAH bzw. VERAH-Care? Bei AGnES Zwei wird eine nichtärztliche Fachkraft gesondert fortgebildet, um praxisübergreifende Koordinationsaufgaben wahrzunehmen. Bei VERAH handelt es sich um eine den Ansprüchen der Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechende Grundausbildung für den Einsatz von nichtärztlichen Mitarbeiterinnen im Rahmen der hausärztlichen Versorgung, insbesondere bei Hausbesuchen. Durch die Fortbildung zur VERAH-Care werden die Mitarbeiterinnen befähigt, Aufgaben des Fallmanagements, der Stärkung der Eigenkompetenz von Patienten und bei der Wundbehandlung im Delegationsverfahren im Rahmen der hausärztlichen Versorgung zu übernehmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3032 3 3. Warum hat sich die Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern für VERAH bzw. VERAH-Care entschieden und im Land Brandenburg für AGnES Zwei? Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern hat sich der praxisübergreifende Einsatz von Mitarbeiterinnen in einem Modellprojekt in MecklenburgVorpommern nicht bewährt. Das Grundkonzept der VERAH wurde gemeinsam vom Deutschen Hausärzteverband und dem Verband der medizinischen Fachangestellten eng orientiert am Leistungsspektrum von Hausarztpraxen und an dem Bedarf in der hausärztlichen Versorgung erarbeitet. Aus diesem Grunde ist die VERAH mit ihrer breiteren Qualifikation für die Entlastung der Hausärztinnen und Hausärzte nach Ansicht der Selbstverwaltung deutlich besser geeignet.