Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3037 6. Wahlperiode 03.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kosten für Hubschrauber-Rettungswinde und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch waren die Anschaffungs- und Anbaukosten für die Rettungswinden für die Polizeihubschrauber? Die Anschaffungskosten für die Rettungswinde beliefen sich auf 240.000 DM (umgerechnet 122.710,05 Euro). Anbaukosten sind nicht angefallen. 2. Wie hoch wären die Anschaffungs- und Anbaukosten für eine Rettungswinde für die Rettungshubschrauber (bitte für jeden Hub- schrauber angeben)? Alle nachfolgend aufgeführten Kosten gelten für Hubschrauber der Musterreihe Eurocopter EC 135 und EC 145. Der Hubschrauber des Baumusters BK 117 entspricht den „neuen“ EU-Regularien in Zukunft nicht mehr und darf im Rettungsdienst nicht mehr betrieben werden, sodass dazu keine Angabe gemacht wird. Die auf einer Stellungnahme der ADAC Luftrettung beruhenden nachfolgenden Angaben zur Höhe der Anschaffungs- und Anbaukosten für eine Rettungswinde sind Schätzwerte, da die Preise der Hersteller einer ständigen Preisanpassung unterliegen und damit schwanken können. Drucksache 6/3037 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Einmalkosten: Anschaffung (Investition) zirka 250.000 Euro Anbaukosten - Hubschrauber mit Windenbeschlägen vernachlässigbar Anbaukosten - Hubschrauber ohne Windenbeschläge zirka 100.000 Euro Kosten erstmaliges Training Ärzte/Rettungsassistenten/Piloten: zirka 95.000 Euro. Neben Anschaffungs- und Anbaukosten für eine Rettungswinde fallen auch Kosten für den laufenden Betrieb der Winde und für Training an. Zur Aufrechterhaltung der höchstmöglichen Flugsicherheit ist es unabdingbar, dass nur entsprechend gut geschultes Personal zum Einsatz kommt, welches über ein Minimum an Erfahrung in der Windenrettung verfügt. 3. Sind für die Luftrettung über Wasser besondere technische Voraus- setzung vorgeschrieben (z. B. zwei unabhängige Motoren) und welche Hubschrauber im Land erfüllen diese Voraussetzungen? Bei der Luftrettung muss zwischen Rettungseinsätzen über Binnengewässern und im küstennahen Bereich (Onshore) sowie Rettungseinsätzen über dem offenen Meer (Offshore) differenziert werden. Nach den Bestimmungen über die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Hubschraubern vom 28. Januar 2008 (JAR-OPS 3 deutsch) [Bundesanzeiger Nummer 64 a vom 25. April 2008] sind in der Luftrettung grundsätzlich Hubschrauber mit zwei unab- hängigen Motoren der Flugleistungsklasse 1 gefordert. Für Rettungseinsätze über Binnen- gewässern und im küstennahen Bereich, die nur bis zu einer Entfernung zum Land, die einem Zeitraum von 10 Minuten bei mittlerer Reisegeschwindigkeit entspricht, erfolgen, sind keine weiteren besonderen technischen Voraussetzungen vorgeschrieben. Diese Voraussetzungen für den landgestützten Rettungseinsatz erfüllen die drei in Mecklenburg-Vorpommern stationierten Rettungshubschrauber. Anders verhält es sich bei Rettungseinsätzen über offenem Meer. Hubschrauber, die in diesem Einsatzspektrum eingesetzt werden, müssen für eine Landung auf dem Wasser oder für eine Notwasserung nach Maßgabe der einschlägigen Lufttüchtigkeitsvorschriften zugelassen sein. Die besonderen technischen Voraussetzungen werden von keinem in Mecklenburg- Vorpommern eingesetzten Rettungshubschrauber erfüllt. Losgelöst davon betreibt das Luftfahrtunternehmen DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG eine Station in Güttin zur Betreuung von Offshorewindparks in der Ostsee. Diese Station unterliegt auf Grund der Einsatzaufgabe nicht dem Rettungsdienst. Dieser Hubschrauber erfüllt jedoch die Voraussetzungen für eine Luftrettung über Wasser. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3037 3 4. Wäre nach Ansicht der Landesregierung die Ausstattung der Rettungs- hubschrauber mit einer Rettungswinde für die Notfallrettung, insbe- sondere bei der Luftrettung über Wasser, hilfreich? a) Wenn ja, wann und in welchem Umfang beabsichtigt die Landes- regierung die Finanzierung der Rettungswinden? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 4, a) und b) Grundsätzlich wäre die Ausstattung der Hubschrauber mit einer Winde für Rettungseinsätze über Wasser zwar hilfreich. Jedoch stünden die mit Winden ausgestatteten Hubschrauber auf Grund dieser Ausstattung und den dafür geltenden technischen Vorschriften nicht mehr für die originäre Aufgabe in der Luftrettung über dem Land uneingeschränkt zur Verfügung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anzahl der „Windenfälle“ nur etwa 0,2 Prozent der jahresdurchschnittlichen Einsätze eines Rettungshubschraubers ausmacht. Rettungshubschrauber dienen der Ergänzung des bodengebundenen Rettungsdienstes im Primär- und dringenden Sekundäreinsatz. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere: - schnelle notärztliche Versorgung, wenn die erforderliche Versorgung nicht innerhalb der Hilfsfrist auf andere Weise, insbesondere durch den bodengebundenen Rettungsdienst, sichergestellt werden kann (Primäreinsatz), - Transport von Patientinnen und Patienten im Rahmen der Notfallrettung in die nächste geeignete Klinik (Primärtransport), - Beförderung von medizinisch versorgten Patientinnen und Patienten von einer Behandlungseinrichtung in eine für die weitere erforderliche Behandlung nächstgelegene geeignete Behandlungseinrichtung (Sekundäreinsatz) sowie - Beförderung von sonstigen kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen unter fachgerechter Betreuung, wenn dies medizinisch geboten und wirtschaftlich vertretbar ist. Die Abwesenheitsdauer darf dabei drei Stunden nicht überschreiten (Sekundärtransport). Aus diesen Aufgaben ergeben sich die spezifischen Anforderungen an das mitfliegende medizinische Personal und die medizin-technische Ausstattung der Rettungshubschrauber, auf deren Grundlage auch die Leistungsentgelte der Krankenkassen bemessen sind. Die beiden laufenden Projekte der luftunterstützten Wasserrettung im ufernahen Bereich auf oberirdischen Gewässern mit Christoph 47 über der Ostsee (Greifswalder Bodden und Insel Rügen) und Christoph 34 über Binnengewässern leisten bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zur Optimierung der Luftrettung. Der Polizei-Hubschrauber des Landes ergänzt die Luftrettung durch die Möglichkeit der Suche mit einer Wärmebildkamera und die vorhandene Ausstattung mit einer Winde sehr gut.