Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3041 6. Wahlperiode 10.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Justizvollzugsanstalt (JVA) Waldeck und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Aufgrund der vom Fernsehsender „arte“ erhobenen Vorwürfe hat das Finanzministerium die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und seine Innenrevision beauftragt, den Sachverhalt auf vergaberechtliche Fehler und Korruptionshinweise zu untersuchen. Weiterhin wurde Herr Prof. Dr. Joecks um eine unabhängige gutachterliche Stellungnahme auf der Basis der vorhandenen Verträge gebeten. Sein Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass keine ernsthafte Möglichkeit bestand, sich aus dem Vertrag zu lösen, weist jedoch auf den Fehler hin, dass man 1996 von der ursprünglich im Jahre 1994 geplanten Annuitäts-Tilgung abgerückt ist und einer Tilgung durch Kapitallebensversicherungen zugestimmt hat. Diese Umstellung hat negative Auswirkungen auf die Höhe der Tilgung im Jahr 2026; die genaue Schadenshöhe muss noch ermittelt werden. Aus den Verträgen aus 1994 und 1996 ergeben sich für die Landesregierung nach derzeitigem Kenntnisstand kaum wirksame Informationsund Kontrollrechte. Ob solche Informations- und Kontrollrechte nachträglich vereinbart werden können, wird zurzeit geprüft. Im Zusammenhang mit dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Staatssekretär Wilhelm B. und einen ehemaligen Gesellschafter der Errichtungsgesellschaft der JVA Waldeck bat die Staatsanwaltschaft Schwerin im Wege der Amtshilfe das Finanzministerium darum, die dort vorhandenen Vorgänge betreffend die Errichtung der JVA für die laufenden Ermittlungen kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Dem kam das Finanzministerium umgehend nach. Hierbei handelt es sich um einen sehr umfangreichen Aktenbestand (über 40 Aktenordner). Nachdem diese Kleine Anfrage einging, wurde festgestellt, dass die Beantwortung der gezielten, intensiven Sichtung und Prüfung des Aktenmaterials bedarf. Daher wurde die Staatsanwaltschaft Schwerin gebeten, den Aktenbestand hierfür zur Verfügung zu stellen. Drucksache 6/3041 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Dies erfolgte ebenfalls umgehend am 20.06.2014. Nach Beantwortung dieser Kleinen Anfrage sind die Akten wieder an die Staatsanwaltschaft Schwerin beziehungsweise das Landeskriminalamt zu übergeben, da sie nach wie vor als Beweismittel im Ermittlungsverfahren dienen. Die Landesregierung begrüßt, dass die Staatsanwaltschaft die Vorgänge prüft. Sollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen müssen, wird die Landesregierung den Sachverhalt trotzdem rückhaltlos aufklären und etwaige Schadensersatzansprüche geltend machen. Seit Rückerhalt der Akten konnte daher lediglich eine erste Sichtung erfolgen. Die Aktenführung in den Anfangsjahren dieses Investorenbaus erweist sich als teilweise äußerst unübersichtlich und bedarf der gründlichen Auswertung. Für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage, insbesondere zu Fragen der Finanzierung über endfällige Darlehen und deren Tilgung über Kapitallebensversicherungen, die bis in das Jahr 1996 zurückreichen, in dem sich für diese Finanzierungsstruktur entschieden wurde, bleibt die Sachverhaltsgrundlage zum großen Teil noch unklar. Die Landesregierung wird sowohl die Begleitumstände für diese Entscheidungen als auch deren wirtschaftliche Auswirkungen vollumfänglich aufklären und prüfen. Dieser Aufklärungsprozess konnte aus den genannten Gründen erst vor kurzem in Gang gesetzt werden. Zwischenzeitlich ist im Finanzministerium eine Arbeitsgruppe bestehend aus einer Steuerfahnderin, einem Juristen sowie Bediensteten des Fachreferates eingerichtet worden, die den Aktenbestand aufarbeiten und Kontakt mit Banken, Versicherungen , dem Investor und Zeitzeugen etc. aufnehmen wird. Die Arbeitsgruppe wird durch Herrn Prof. Joecks begleitet werden. Solange der Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt ist, kann nicht verlässlich beurteilt werden, ob es sachwidrige Einflüsse auf die Entscheidungen der Landesregierung gegeben hat. Die vorliegende Vertragslage wirft derzeit noch viele Fragen auf. Es ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen der Aufarbeitung noch Unterlagen gefunden oder Aussagen getätigt werden, die eine erneute Beurteilung der Vertragslage erforderlich machen. Ebenso wird die Erfüllung der vertraglichen Ansprüche seitens des Investors zu überprüfen sein. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage beruht daher nur auf dem derzeitigen Kenntnisstand der Landesregierung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3041 3 Mit der Kleinen Anfrage beziehe ich mich auf meine Kleine Anfrage „Eigentümerwechsel der JVA Waldeck“ (Drucksache 6/2895). 1. Welcher Anteil der Miete stand bzw. steht dem Vermieter zu (Investo- renanteil) (bitte für jedes Jahr und jeden Bauabschnitt den geplanten Anteil und den tatsächlichen Anteil in absoluten Beträgen angeben)? Es wird auf die Antworten der Landesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2707 und Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2895 verwiesen, ebenfalls auf die Einstufung Letzterer als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“. Der Mietvertrag weist keinen gesonderten „Investorenanteil“ aus. Die jährliche Miete berechnet sich aus dem Fremdfinanzierungszinssatz plus 1,8 Prozent auf Basis der Herstellungskosten. Der Ankaufsvertrag von 1994 sah eine Projektfinanzierung über Annuitätendarlehen mit einer Tilgung von 1,5 % p. a. vor. 1996 entschied sich der Investor im Einvernehmen mit dem Land dazu, das Projekt größtenteils über endfällige Darlehen zu finanzieren und deren Tilgung über Kapitallebensversicherungen sicherzustellen. In welcher Höhe die Prämienzahlungen erfolgen sollten und erfolgt sind, muss ebenfalls noch aufgeklärt werden. Dies hatte allerdings keinen Einfluss auf die Miete beziehungsweise die Mietberechnung. Der ursprünglich vorgesehene und tatsächliche Verlauf der Versicherungsprämien sowie deren Tilgungsvolumen sind Gegenstand der laufenden Prüfungen. 2. Welcher Anteil der Miete wurde bzw. wird für die Tilgung bzw. den Tilgungsträger aufgewendet (bitte für jedes Jahr und jeden Bauabschnitt den geplanten Anteil und den tatsächlichen Anteil in absoluten Beträgen angeben)? a) Ist es richtig, dass das Land nach regulärem Ablauf des Mietver- trages defacto keine Ansprüche auf die Tilgungen geltend machen kann und die JVA Waldeck einzig zum Verkehrswert erwerben kann? b) Wenn dies nicht der Fall ist, welche Ansprüche kann das Land nach regulärem Ablauf des Mietvertrages an den geleisteten Tilgungsraten geltend machen? Siehe Vorbemerkungen. Die Aufwendungen für die Kapitallebensversicherungen sind Gegenstand der derzeit laufenden, noch nicht abgeschlossenen Prüfungen. Zu a) und b) Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2730 verwiesen. Die Kapitallebensversicherungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand an die finanzierende Bank abgetreten und zur Tilgung des Darlehens zu verwenden. Drucksache 6/3041 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Warum haben sich Land und Vermieter entschieden, die Finanzierung über endfällige Darlehen zu realisieren? a) Erfolgt die gesamte Finanzierung über endfällige Darlehen? b) Wenn nicht, welche anderen Formen der Finanzierung werden zu welchen Konditionen und in welcher Höhe genutzt? c) Sieht die Landesregierung ein höheres Risiko durch eine Finanzie- rung über endfällige Darlehen und wenn ja, warum hatte die Landesregierung dennoch eingewilligt? Siehe Vorbemerkungen. Die genauen Hintergründe für die Finanzierungen über endfällige Darlehen und Tilgung über Kapitallebensversicherungen sind Gegenstand der anhaltenden Prüfungen. Zu a) Nein. Zu b) Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde 2004 zur Finanzierung des sogenannten Bauabschnittes 3, der sogenannten sozialtherapeutischen Abteilung (Eröffnung Dezember 2004) ein Annuitätendarlehen aufgenommen (Tilgung 1,5 % p. a.). Für die Finanzierung des sogenannten Bauabschnittes 2, des offenen Vollzuges (Eröffnung Juli 1998), wurde 1997 ein endfälliges Darlehen vereinbart, das 2011 auf ein Annuitätendarlehen mit einer Tilgung von 1,437 % p. a. umgestellt wurde. Zur Höhe der Darlehen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 4 a) der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2730 verwiesen. Die Konditionen der Darlehen beziehungsweise Darlehenstranchen sind in den Anlagen zur Antwort der Landesregierung auf die Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2895 abgebildet. Auf deren Einstufung als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ wird verwiesen. Zu c) Ja. Die genauen Hintergründe für die Finanzierungen über endfällige Darlehen und Tilgung über Kapitallebensversicherungen sind Gegenstand der anhaltenden Prüfungen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3041 5 4. Welche Tilgungsträger wurden bzw. werden zu welchen Konditionen genutzt (bitte für jeden Bauabschnitt und jedes Jahr angeben)? a) Wie hat/haben sich der/die Tilgungsträger entwickelt (bitte für jedes Jahr und jeden Bauabschnitt mit der Höhe des Tilgungsersatzes und den Zinsen angeben)? b) Warum wird der angesparte Tilgungsersatz nicht zur vollständigen Tilgung im Jahr 2026 ausreichen? Zu 4, a) und b) Siehe Vorbemerkungen. Für die Tilgung der Darlehen für die Bauabschnitte 1 und 2 schlossen die ursprünglichen Gesellschafter der Errichtungsgesellschaft Kapitallebensversicherungen ab, die Gegenstand der laufenden Prüfungen sind. Der dritte Bauabschnitt wurde von Anfang an über ein Annuitätendarlehen finanziert. 5. Wie hoch ist die derzeitige Summe, die zur Tilgung des Darlehens 2026 zur Verfügung steht? a) Welche Summe wurde durch die Wegner und Kludt oHG ange- spart? b) Welche Summe wurde durch die Wegner & Co. Objekt Dummerstorf KG angespart? Zu 5, a) und b) Siehe Vorbemerkungen. 6. Wie hoch wird die zur Tilgung zur Verfügung stehende Summe nach derzeitigen Prognosen im Jahr 2026 sein? Siehe Vorbemerkungen. Drucksache 6/3041 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 7. Aus welchen Gründen haben Landesregierung und Vermieter ent- schiede Kapitallebensversicherungen zu nutzen? a) Wann wurde vereinbart, Kapitallebensversicherungen als Tilgungsträger zur Rückführung der Darlehen zu nutzen und werden derzeit noch Lebensversicherungen genutzt? b) Liegen die Versicherungsverträge der Landesregierung vor? c) Wie hoch ist die Garantieverzinsung der Verträge? Siehe Vorbemerkungen. Die genauen Hintergründe für die Finanzierungen über endfällige Darlehen und Tilgung über Kapitallebensversicherungen sind Gegenstand der anhaltenden Prüfungen. Zu a) 1996. Die Kapitallebensversicherungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand an die finanzierende Bank abgetreten und stehen zur Tilgung des Darlehens zur Verfügung. Zu b) und c) Siehe Vorbemerkungen. 8. Wie hat das Land sichergestellt, dass die Kapitallebensversicherungen zur Tilgung der Darlehen genutzt werden? a) Wer ist Begünstigter der Versicherungen, zum Beispiel im Todes- fall? b) Ist das Land in jedem Zeitpunkt anspruchsberechtigt? c) In welchem Rang ist das Land anspruchsberechtigt? Zu 8, a), b) und c) Siehe Vorbemerkungen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3041 7 9. Zu Frage 7 erklärt die Landesregierung auf Drucksache 6/2895, dass sich die Lebensversicherungen nicht wie erwartet entwickelt hätten. Was bedeutet diese Aussage im Detail? a) Wie haben sich die eingesetzten Kapitallebensversicherungen konkret im Vergleich zur Prognose bei Vertragsabschluss entwickelt (Zinssätze und angespartes Kapital)? b) Wäre die Garantieverzinsung ausreichend gewesen, um die Darlehen bei Fälligkeit vollständig tilgen zu können und wenn nicht, warum hat man dennoch Lebensversicherungen als Tilgungsträger genutzt? c) Welche Verzinsung wäre für eine vollständige Tilgung notwendig gewesen? Zu 9, a), b) und c) Siehe Vorbemerkungen. 10. Wofür wurde die neue, vierte Darlehenstranche bei Eigentümerwechsel notwendig? a) Wird sich die Restverschuldung durch die notwendige Tilgung der vierten Darlehenstranche erhöhen und wenn nicht, wie schließt die Landesregierung dies aus? b) Wird die vierte Darlehenstranche aus den bestehenden Kapitallebensversicherungen getilgt und wenn nicht, wie erfolgt die Tilgung? Zu 10, a) und b) Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2895, im Übrigen auf die Vorbemerkungen verwiesen.