Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Februar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/307 6. Wahlperiode 27.02.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Ausbildung der Erzieherinnnen und Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie entwickelte sich der Fachkräftebedarf an den Krippen, Kita‘s und Horten des Landes seit dem Jahr 2007 unter Berücksichtigung der bereits geänderten Fachkraft-Kind-Relation in den Kita‘s? Wie schätzt die Landesregierung den Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern aufgrund des demografischen Wandels und der geplanten Änderung der Fachkraft-Kind-Relation in den Jahren 2012 bis 2015 ein? Auf Basis der 4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in MecklenburgVorpommern bis 2030 ergab sich für das Jahr 2010 ein Personalbedarf von 8.018 und für das Jahr 2011 von 8.538 Fachkräften. Weitere Daten liegen der Landesregierung derzeit in statistisch aufbereiteter Form nicht vor. Die Landesregierung beobachtet die Entwicklung der Ausbildungs- und Beschäftigtenzahlen in diesem Bereich vor dem Hintergrund der beabsichtigten Veränderungen des Betreuungsschlüssels fortlaufend und schreibt die diesbezüglichen Planungen im Dialog mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, den Trägern von Kindertageseinrichtungen und sonstigen Beteiligten bedarfsgerecht fort. Zurzeit wird jedoch davon ausgegangen, dass der Bedarf an Fachkräften durch die bestehenden Ausbildungskapazitäten abgedeckt werden kann. Drucksache 6/307 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. An welchen staatlichen und privaten Ausbildungseinrichtungen wurden in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2007 jährlich wie viele Erzieherinnen und Erzieher aus- und weitergebildet (bitte je Einrichtung die Anzahl der Studierenden insgesamt sowie je Studienjahr angeben)? Folgende Fachschulen für Sozialpädagogik bilden derzeit Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher aus: 1. Berufliche Schule für Handwerk, Industrie und Sozialpädagogik in Güstrow, 2. Berufliche Schule für Wirtschaft, Handwerk und Industrie in Neubrandenburg, 3. Berufliche Schule für Gesundheit und Sozialwesen in Schwerin, 4. Berufliche Schule Stralsund, 5. Berufliche Schule „Alexander Schmorell“ am Klinikum Südstadt in Rostock, 6. Staatlich anerkannte Fachschule für Sozialpädagogik am Pädagogischen Kolleg Rostock GmbH, 7. Staatlich anerkannte Fachschule für Sozialpädagogik am Seminar für Kirchlichen Dienst in Greifswald, 8. Staatlich genehmigte Fachschule für Sozialpädagogik an der Berufsfachschule Greifswald gGmbH, 9. Staatlich genehmigte Fachschule für Sozialpädagogik an der Medizinischen Akademie des Internationalen Bundes Rostock, 10. Staatlich genehmigte Fachschule am Diakonischen Bildungszentrum Mecklenburg gGmbH in Schwerin, 11. Staatlich genehmigte Fachschule für Sozialpädagogik am der DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH und 12. Staatlich genehmigte Fachschule für Sozialpädagogik am Ecolea - Seminarcenter an den Standorten Stralsund, Rostock und Schwerin (seit dem 1. August 2011). Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Fachschulen für Sozialpädagogik sind der Anlage 1 dargestellt. Die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für Sozialpädagogik sind in der Anlage 2 ausgewiesen. Eine Untersetzung auf die einzelnen Schulen liegt nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/307 3 3. Inwieweit sind die berufsbegleitenden Ausbildungs- bzw. Studien- pläne der Studierenden der öffentlichen Ausbildungseinrichtungen verbindlich auch für die Ausbildungseinrichtungen in privater Trägerschaft ? a) Wer ist für die Überwachung der Einhaltung der Ausbildungspläne an staatlichen bzw. privaten Ausbildungseinrichtungen auf Grundlage welcher rechtlichen Bestimmungen zuständig? b) Wie und in welchem Umfang erfolgte seit dem Jahr 2007 die Überwachung der Einhaltung der Ausbildungspläne der Erzieherinnen -/Erzieherausbildung an staatlichen bzw. privaten Ausbildungseinrichtungen ? An den privaten Fachschulen für Sozialpädagogik werden bisher keine berufsbegleitenden Bildungsgänge zur Staatlich anerkannten Erzieherin und zum Staatlich anerkannten Erzieher vorgehalten. Zu a) und b) Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die rechtlichen Bestimmungen für die staatlichen beruflichen Fachschulen für Sozialpädagogik sind das jeweils gültige Schulgesetz, die Fachschulverordnung für Sozialwesen vom 20. April 2006 und der Rahmenplan für die Fachschule für Sozialwesen, Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher aus dem Jahr 2009. Trägern von beruflichen Schulen, die als Ersatzschulen Erzieherinnen und Erzieher ausbilden, obliegt gemäß § 117 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern die Schulgestaltung, insbesondere die Entscheidung über ein besonderes pädagogisches Konzept, auch abweichend von den Vorschriften für die öffentlichen Schulen. Im Rahmen der Genehmigung sind die Träger dieser Schulen angehalten, eine gleichwertige Ausbildung zu gewährleisten und sich an dem für die öffentlichen Schulen geltenden Rahmenplan zu orientieren. Die Schulen unterliegen gemäß § 119 Absatz 3 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern der staatlichen Schulaufsicht. Die Träger werden bei der Einhaltung der Genehmigungs- und Anerkennungsvoraussetzungen begleitet. Anerkannte Ersatzschulen haben das Recht, nach den für öffentliche Schulen geltenden Vorschriften Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse zu vergeben. Nach § 118 Absatz 2 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern haben die Schulleiterinnen und Schulleiter der Ersatzschulen die Möglichkeit der Teilnahme an Dienstbesprechungen der Schulleiterinnen und Schulleiter der Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Drucksache 6/307 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Wie stellt sich das Verhältnis zwischen der Anzahl der Lehrkräfte je Vollzeitstelle und der Anzahl der Studierenden in den staatlichen und privaten Ausbildungseinrichtungen aktuell für das Studienjahr 2011/2012 dar und wie hat sich dieses je Einrichtung seit dem Studienjahr 2007/2008 entwickelt? Die Schüler-Lehrer-Relation auf der Grundlage von Vollzeitlehrereinheiten wird in der Statistik je Schulart ausgewiesen. Eine Untersetzung je Ausbildungsgang liegt nicht vor. 5. Wie hoch sind die Anzahl und der prozentuale Anteil der Studierenden an den staatlichen und privaten Ausbildungseinrichtungen insgesamt und je Einrichtung, die die Ausbildung je Studienjahr bzw. - jahrgang nicht erfolgreich abschließen? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen, die die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin und zum Staatlich anerkannten Erzieher nicht erfolgreich abgeschlossen haben (Abgängerinnen und Abgänger), ist in der Anlage 2 dargestellt. Eine Untersetzung auf die einzelnen Schulen liegt nicht vor. 6. Welche Gründe sieht die Landesregierung für den nicht erfolgreichen Abschluss der berufsbegleitenden Ausbildung an den privaten Ausbildungseinrichtungen ? Für die Beantwortung der Frage 6 wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Welche Maßnahmen will die Landesregierung bis wann einleiten, um die Lücke zwischen Personalbedarf und Personalbestand von Fachkräften in den Kindestageseinrichtungen des Landes zu schließen? Für die Beantwortung der Frage 7 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/307 5 8. Welchen aktuellen Stand in der KMK gibt es zur anstehenden Reform der Ausbildung der pädagogischen Fachkräfte (zum Beispiel zur Verkürzung der Ausbildungszeit bzw. zur Umstrukturierung der Ausbildung )? Die eingeleiteten Maßnahmen der Landesregierung zur Erhöhung der Attraktivität der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung reihen sich in die aktuellen bundesweiten Abstimmungen ein. So haben sich die Kultusministerkonferenz mit Beschluss vom 16. September 2010 und die Jugend- und Familienministerkonferenz mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 auf einen gemeinsamen Orientierungsrahmen „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ verständigt. Danach werden die Fachkräfte für Kindertagesstätten hauptsächlich an den Fachschulen für Sozialpädagogik (Abschluss: Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Staatlich anerkannter Erzieher) ausgebildet. Der Fachkräftebedarf soll darüber hinaus durch Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge zur Frühpädagogik (Kindheitspädagogik) an den Hochschulen gedeckt werden. Gemäß den Festlegungen im Orientierungsrahmen „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ haben sich die Länder in einer Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz auf ein „Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen/ Fachakademien“ verständigt. Dieses befindet sich derzeit in der Abstimmung mit der Jugend- und Familienministerkonferenz. Der Orientierungsrahmen „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ und das kompetenzorientierte Qualifikationsprofil legen bundesweit einheitliche Standards in der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung fest. Das Qualifizierungsprofil beschreibt das Berufsprofil für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, die an den Fachschulen und Fachakademien ausgebildet werden. Auf dieser Basis werden im Land gegenwärtig die Ordnungsmittel für die Fachschulausbildung für Sozialwesen überarbeitet. Im Rahmen des Abstimmungsprozesses zum Qualifikationsprofil geht die Mehrzahl der Länder weiterhin von einer dreijährigen Fachschulausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin und zum Staatlich anerkannten Erzieher aus. Zugangsvoraussetzung ist eine zweijährige berufliche Erstausbildung zur Staatlich geprüften Sozialassistentin und zum Staatlich geprüften Sozialassistenten oder eine vergleichbare berufliche Erstausbildung. Die Verkürzung auf eine zweijährige Fachschulausbildung für Sozialwesen, die die Kultusministerkonferenz-Rahmenvereinbarung über Fachschulen zulässt, gibt es derzeit in Niedersachsen und ab dem Schuljahr 2012/2013 in Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 6/307 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 9. Bis wann und mit welchen inhaltlichen Veränderungen wird die Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen im Land Mecklenburg-Vorpommern, Fachschulverordnung Sozialwesen vom 20.04.2006 überarbeitet? Gegenwärtig wird die Fachschulverordnung Sozialwesen überarbeitet, da die Fachschulausbildung ab dem Schuljahr 2012/2013 von drei auf zwei Schuljahre verkürzt wird. Damit sind ausgehend von der Mittleren Reife insgesamt vier Jahre bis zum Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ (zwei Schuljahre Sozialassistenzausbildung und zwei Schuljahre an der Fachschule für Sozialwesen) notwendig. Um die Regelungen hinsichtlich des Mindestunterrichtsstundenumfanges in der Rahmenvereinbarung über die Fachschulen zu erfüllen, werden Inhalte der Fachschulausbildung in die Sozialassistenzausbildung vorgezogen. Der Zugang zur Fachschule für Sozialwesen erfolgt über den Berufsweg „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent“. Die neue Verordnung soll zum Schuljahr 2012/2013 in Kraft treten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/307 7 Anlage 1 Berufliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, an denen Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet werden hier: Anzahl der Schülerinnen und Schüler D ie ns t- st el le 20 07 /2 00 8 20 08 /2 00 9 20 09 /2 01 0 20 10 /2 01 1 Sc hü le rin ne n un d Sc hü le r Sc hü le rin ne n un d Sc hü le r Sc hü le rin ne n un d Sc hü le r Sc hü le rin ne n un d Sc hü le r G es am t Ja hr ga ng ss tu fe G es am t Ja hr ga ng ss tu fe G es am t Ja hr ga ng ss tu fe G es am t Ja hr ga ng ss tu fe 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 10 85 3 76 28 23 25 77 30 25 22 80 27 28 25 75 24 25 26 11 30 2 21 2 90 54 27 41 20 4 52 76 53 23 19 9 51 48 73 27 18 1 31 57 44 49 13 20 4 18 6 64 73 22 27 23 3 51 11 1 71 24 0 66 76 74 24 21 4 48 79 87 13 60 5 10 6 29 47 30 12 7 30 52 45 13 6 51 56 29 13 2 29 48 55 14 35 6 42 20 22 38 16 22 15 15 0 24 80 3 11 1 57 27 27 13 7 60 51 26 15 8 26 82 50 13 2 25 49 58 55 40 4 0 5 5 5 5 5 5 55 60 3 0 42 22 20 13 1 89 42 10 4 63 21 20 56 50 1 70 24 22 24 13 4 89 20 25 25 2 13 0 10 1 21 11 5 61 20 34 57 40 1 27 27 49 28 21 74 26 28 20 10 0 52 25 23 57 90 3 0 0 20 20 44 24 20 59 15 3 0 0 24 24 22 22 Su m m e 83 0 33 9 26 8 15 5 68 1. 04 6 36 7 39 2 26 4 23 1. 33 4 51 0 46 6 30 7 51 1. 12 4 35 7 36 6 35 2 49 1 08 53 B er uf lic he S ch ul e fü r H an dw er k, In du st rie u nd S oz ia lp äd ag og ik in G üs tro w 1 13 02 B er uf lic he S ch ul e fü r W irt sc ha ft, H an dw er k un d In du st rie in N eu br an de nb ur g 1 32 04 B er uf lic he S ch ul e fü r G es un dh ei t u nd S oz ia lw es en in S ch w er in 1 36 05 B er uf lic he S ch ul e St ra ls un d 1 43 56 B er uf lic he S ch ul e W ar en (S ch ul e lä uf t a us , e s w er de n ke in e ne ue n Sc hü le rin ne n un d Sc hü le r m eh r a uf ge no m m en ) 2 48 03 B er uf lic he S ch ul e „A le xa nd er S ch m or el l“ a m K lin ik um S üd st ad t i n R os to ck 5 54 04 S ta at lic h ge ne hm ig te F ac hs ch ul e am D ia ko ni sc he n B ild un gs ze nt ru m M ec kl en bu rg g G m bH in S ch w er in 5 56 03 S ta at lic h an er ka nn te F ac hs ch ul e fü r S oz ia lp äd ag og ik a m P äd ag og is ch en K ol le g R os to ck G m bH 5 65 01 S ta at lic h an er ka nn te F ac hs ch ul e fü r S oz ia lp äd ag og ik a m S em in ar fü r K irc hl ic he n D ie ns t i n G re ifs w al d 5 74 01 S ta at lic h ge ne hm ig te F ac hs ch ul e fü r S oz ia lp äd ag og ik a n de r B er uf sf ac hs ch ul e G re ifs w al d gG m bH 5 79 03 S ta at lic h ge ne hm ig te F ac hs ch ul e fü r S oz ia lp äd ag og ik a n de r M ed iz in is ch en A ka de m ie d es In te rn at io na le n B un de s R os to ck 5 91 53 S ta at lic h ge ne hm ig te F ac hs ch ul e fü r S oz ia lp äd ag og ik a m D R K -B ild un gs ze nt ru m T et er ow g G m bH Drucksache 6/307 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Anlage 2 Berufliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern hier: Absolventinnen/Absolventen und Abgängerinnen/Abgänger der Ausbildungsrichtung „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher" Abschluss- jahr Absolventinnen/Absolventen und Abgängerinnen/Abgänger Gesamt mit Abschlusszeugnis Anteil an Gesamt mit Abgangszeugnis Anteil an Gesamt 2007 146 144 98,63 % 2 1,37 % 2008 171 171 100 % 0 0 % 2009 210 206 98,10 % 4 1,90 % 2010 276 269 97,46 % 7 2,54 %