Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3077 6. Wahlperiode 14.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Blitzer in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Nach dem Konzept der Landesregierung über die Verkehrssicherheitsarbeit in Mecklenburg- Vorpommern obliegt die technische Geschwindigkeitsüberwachung mittels Durchfahrt- kontrollen grundsätzlich den zuständigen Kreisordnungsbehörden. Die Fachaufsicht liegt hier beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Durch die Landespolizei werden keine stationären Verkehrsüberwachungsanlagen betrieben. Die Landespolizei hingegen konzentriert sich schwerpunktmäßig auf mobile Geschwindigkeitskontrollen in Form von Anhaltekontrollen, denn nur Anhaltekontrollen ermöglichen der Polizei komplexe Kontrollen von Fahrzeugführern und Fahrzeugen. Nachstehende Fragen beziehen sich auf Verkehrsüberwachungsanlagen. Laut FAZ.net vom 09.07.2013 gab es seinerzeit in der Bundesrepublik Deutschland etwa 3.800 fest installierte Blitzer; nur in Großbritannien gäbe es im europäischen Vergleich mehr. 1. Wie viele stationäre Verkehrsüberwachungsanlagen/Geschwin- digkeitsblitzer werden in Mecklenburg-Vorpommern derzeit betrieben (bitte auch die Standorte aufführen und dabei differenzieren nach kommunalen und polizeilich betriebenen Anlagen)? Mit welchen Kosten waren/sind die Anlagen verbunden (bitte nach Kostenarten aufschlüsseln)? Drucksache 6/3077 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Mit Stand 31. Dezember 2013 gab es in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 79 ortsfeste Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, welche ausschließlich von den Kommunen betrieben wurden, an den folgenden Standorten: Bundesstraße (B) 5 Abschnitt 020 km 3,940, B 5 Abschnitt 210 km 2,515, B 96 Abschnitt 070 km 2,0, B 96 Abschnitt 170, B 96 Abschnitt 540 km 11,509, B 96 Abschnitt 600 km 4,479, B 96 Abschnitt 620 km 0,440, B 96 Abschnitt 620 km 0,450, B 103 Abschnitt 320, B 104 Abschnitt 14 km 1,200, B 104 Abschnitt 160, B 104 Abschnitt 240 km 3,322, B 104 Abschnitt 350, B 104 Abschnitt 500, B 104 Abschnitt 560 km 0,250, B 104 Abschnitt 600 km 1,700, B 105 Abschnitt 080 km 0,475, B 105 Abschnitt 400 km 1,5, B 105 Abschnitt 480 km 0,2, B 105 Abschnitt 610 km 2,2, B 105 Abschnitt 640 km 0,6, B 106 Abschnitt 090 km 1,156, B 106 Abschnitt 090 km 1,417, B 106 Abschnitt 190 km 0,031, B 109 Abschnitt 025, B 109 Abschnitt 050, B 109 Abschnitt 120 km 0,054, B 109 Abschnitt 120 km 1,07, B 109 Abschnitt 180 km 1,45, B 109 Abschnitt 280 km 1,428, B 110 Abschnitt 220 km 0,880, B 110 Abschnitt 280 km 6,140, B 110 Abschnitt 420 km 1,55, B 111 Abschnitt 120 km 0,137, B 111 Abschnitt 120 km 1,010, B 111 Abschnitt 190 km 1,301, B 191 Abschnitt 040 km 0,667, B 191 Abschnitt 110 km 3,265, B 191 Abschnitt 120 km 0,0, B 191 Abschnitt 140 km 0,4, B 191 Abschnitt 180, B 191 Abschnitt 280 km 3,538, B 192 Abschnitt 230 km 5,29, B 192 Abschnitt 260 km 0,1, B 192 Abschnitt 260 km 4,2, B 192 Abschnitt 340 km 1,785, B 192 Abschnitt 340 km 1,957, B 192 Abschnitt 410 km 2,800, B 196 Abschnitt 010 km 1,495, B 196 Abschnitt 070 km 0,977, B 196 Abschnitt 090 km 1,493, B 197 Abschnitt 020 km 0,180, B 197 Abschnitt 040 km 0,129, B 198 Abschnitt 090 km 0,2, B 198 Abschnitt 120 km 0,2, B 198 Abschnitt 130 km 7,448, B 198 Abschnitt 210 km 0,8, B 199 Abschnitt 040 km 5,785, B 321 Abschnitt 160 (Grünes Tal), B 321 Abschnitt 160 (Crivitzer Chaussee), B 321 Abschnitt 240 km 3,610, B 321 Abschnitt 240 km 3,636, Landesstraße (L) 03 Abschnitt 120 km 4,467, L 21 Abschnitt 020 km 1,020, L 22 Abschnitt 002 (Hamburger-/H.-Schütz-Str.), L 22 Abschnitt 002 (Warnowufer/Friedrichstraße), L 26 Abschnitt 40 km 0,030, L 28 Abschnitt 030 km 0,018, L 35 Abschnitt 290 km 4,460, L 192 Abschnitt 010 km 5,552, L 192 Abschnitt 010 km 4,260, L 202 Abschnitt 010 km 2,3, L 273 Abschnitt 010 km 3,650, L 293 Abschnitt 010 km 1,8, L 321 Abschnitt 010 km 1,550, Greifswald in der Anklamer Straße, Greifswald in der Wolgaster Straße, Greifswald in der Stralsunder Landstraße und Schwerin in der Lübecker Straße. Zu den Kosten liegen der Landesregierung keine Daten vor, da es sich ausschließlich um von den Kommunen betriebene ortsfeste Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen handelt. 2. Wie hat sich die Zahl der Unfälle an diesen Standorten seit 2009 ent- wickelt (bitte jahrweise, untergliedert nach Standorten und mit der jeweiligen Zahl der Unfälle aufführen)? Zu dieser Frage ist eine Antwort im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Hierzu müssten die Standortangaben für die kommunalen Verkehrsüberwachungsanlagen und die Verkehrsunfallstatistik, die bei der Polizei geführt wird, zusammengeführt werden. Dieses würde einen Arbeitsaufwand bei den Kommunen und der Polizei hervorrufen, welcher im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden kann. Gegenüber den Kommunen könnte die dazu erforderliche Arbeit auch nicht mit Mitteln der Fachaufsicht angeordnet werden (Organisationshoheit der Träger). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3077 3 Eine detaillierte rückwirkende Auswertung der Unfalllage würde weit mehr als einen Monat in Anspruch nehmen, da auch Protokolle der Sitzungen der jeweiligen örtlichen Unfall- kommissionen auszuwerten wären. 3. Welche der Standorte befinden sich in unmittelbarer Nähe von Seniorenbetreuungseinrichtungen, Schulen und Kindestageseinrich- tungen? Zu dieser Frage ist eine Antwort im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Die Beschreibung der Standorte für Verkehrsüberwachungsanlagen stellt auf das landeseinheit- liche Stationierungssystem des klassifizierten Straßennetzes ab; Lagebeziehungen zu oben genannten Einrichtungen lassen sich im Stationierungssystem nicht erkennen. 4. Wie viele Geschwindigkeits-Überschreitungen wurden seit 2009 mit den stationären Anlagen erfasst (bitte jahrweise und nach Standorten sortiert aufführen sowie die jeweilige Zahl der nicht geahndeten Fälle mit den Gründen angeben)? Die Beantwortung dieser Frage ist mit dem zur Verfügung stehenden Datenmaterial nicht möglich, da es für die Kommunen keine Berichtspflicht gibt, welche auf die einzelne Anlage abstellt. In der Summenbetrachtung aller Kommunen im Land wurden an den Anlagen Verstöße in folgender Anzahl erfasst: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Verstöße 243.479 232.091 267.535 245.666 250.285 Eine Differenzierung zwischen geahndeten und nichtgeahndeten Verstößen ist der Landesregierung nicht möglich, da es für die Kommunen dafür keine Berichtspflicht gibt. 5. Wie haben sich seit 2009 die eingenommenen Buß- und Verwarn- gelder entwickelt, die aus der Erfassung von Überschreitungen der Geschwindigkeit durch stationäre Blitzer resultierten (bitte jahrweise aufführen)? Der Landesregierung ist nicht bekannt, welche Einnahmen die Kommunen mit der Verkehrsüberwachung erzielen, da es dafür keine Berichtspflichten gibt. Drucksache 6/3077 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Über wie viele mobile fahrzeuggebundene Verkehrsüberwachungs- anlagen verfügt das Land Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Landespolizei? a) Wie hat sich deren Zahl seit dem Jahr 2009 entwickelt (bitte jahr- weise angeben)? b) Wie viele der Anlagen wurden gemietet (bitte auch die jeweilige Höhe der Tages-, Monats- oder Jahresmieten aufführen)? c) Wie viele der Anlagen wurden erworben (bitte die jahres- bezogenen Gesamtsummen, aufgeschlüsselt nach Kostenarten, auf- führen)? Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern verfügt derzeit (Stand 01.07.2014) über 14 fahrzeuggebundene Verkehrsüberwachungsanlagen. Dabei handelt es sich um sechs Geschwindigkeitsmessgeräte (Blitzer) und acht in Kraftfahrzeuge verbaute Proof Video Data System (ProViDa)-Nachfahrsysteme. Zu a) Die Anzahl der polizeilichen Geschwindigkeitsmessanlagen wurde gemäß Auftrag des Verkehrssicherheitskonzeptes der Landesregierung für die Jahre 2009 - 2013 reduziert. Im Einzelnen verfügte die Landespolizei über folgende Geschwindigkeitsmessanlagen: Jahre Mobile fahrzeuggebundene Geschwindigkeitsmessgeräte ProViDa-Nachfahrsysteme (fahrzeuggebunden) 2009 23 13 2010 22 13 2011 13 13 2012 12 12 2013 10 9 Zu b) Vier Geschwindigkeitsmessgeräte sind seit November 2013 im Rahmen eines Mietkauf- vertrages (5 Jahre) in Betrieb. Die monatlichen Kosten für die vier Geschwindigkeitsmess- geräte betragen insgesamt 9.812,89 €. Zu c) Von den 14 fahrzeuggebundenen Verkehrsüberwachungsanlagen wurden 10 Anlagen durch Kauf erworben. Dabei wurden für den Kauf von zwei mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten (Beschaffung 2006 und 2008) insgesamt 183.361,57 € aufgewendet. Der Kauf der acht fahrzeuggebundenen Proof Video Data System (ProViDa)-Nachfahrsysteme erfolgte teilweise vor 2009 und kostete insgesamt 179.146,41 €. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3077 5 Die jahresbezogenen Gesamtsummen ab 2009 ergeben sich wie folgt: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Kauf 42.171,18 € - - - - Mietkauf - - - - 19.625,78 € Gesamtsumme 42.171,18 € - - - 19.625,78 € 7. Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden seit 2009 mit Hilfe der mobilen Anlagen festgestellt (bitte jeweils jahrweise und sortiert nach Standorten aufführen sowie in diesem Zusammenhang die jeweilige Zahl der nicht geahndeten Fälle mit den Gründen angeben)? Derartige detaillierte statistische Angaben werden nicht erhoben. Lediglich die Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt ist für die einzelnen Jahre landesweit bekannt. In den nachfolgenden Zahlen sind auch die mit nicht fahrzeuggebundenen mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten (Laser) festgestellten Überschreitungen enthalten. Im Einzelnen sind dies: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Anzeigen 186.740 166.031 139.586 149.264 162.864 8. An welchen Unfallschwerpunkten wurde in Mecklenburg- Vorpommern seit 2009 verstärkt mit mobilen Blitzeranlagen operiert (bitte - bezogen auf den Unfallschwerpunkt - die Zahl der Einsätze pro Monat/Jahr und - wiederum bezogen auf den jeweiligen Unfall- schwerpunkt - die Entwicklung der Unfallzahlen seit 2009 aufführen)? Für die Planung und Durchführung von mobilen Geschwindigkeitskontrollen gilt der Erlass des Wirtschafts- und des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern zur gemeinsamen Strategie kommunaler und polizeilicher Maßnahmen zur Überwachung der zulässigen Fahrgeschwindigkeiten im öffentlichen Straßenverkehr vom 05.02.2001. Danach ist primäres Ziel, die Zahl der Unfälle mit Personenschaden - vor allem die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten - stetig und dauerhaft zu verringern. Die verfügbare Überwachungstechnik wird effektiv und gezielt vorrangig an den tatsächlich mit Geschwindigkeitsüberschreitungen zusammenhängenden Unfallhäufungen und Gefahrstellen eingesetzt. Detaillierte Statistiken bezogen auf den Einsatz der Messanlagen an einzelnen Unfallhäufungsstellen werden nicht erhoben. Drucksache 6/3077 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 9. Wie haben sich seit 2009 die eingenommenen Buß- und Verwarn- gelder aus der Erfassung von Geschwindigkeitsüberschreitungen mittels mobiler Anlagen entwickelt (bitte jahrweise angeben)? Eine spezielle Statistik über Einnahmen, die aus der polizeilichen fahrzeuggebundenen mobilen Geschwindigkeitsüberwachung resultieren, wird nicht geführt. Es liegen auch keine aufbereiteten Erkenntnisse über entsprechende Einnahmen der Kommunen vor, da ein konkreter Anlass für derartige Informationsbeschaffungen seitens der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 80 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht besteht. 10. Wem kamen seit 2009 die vereinnahmten Verwarn- und Bußgelder zugute (bitte jahrweise, sortiert nach Land, Landkreisen und Kommu- nen, in absoluten und relativen Zahlen darstellen)? Welche Summen flossen dabei seit 2009 an private Unternehmen, die sich auf Verkauf und Leasing von Blitzeranlagen spezialisiert haben (sog. falldatenbasiertes Entgelt/bitte jahrweise mit den Summen angeben)? Polizeilich festgestellte und vereinnahmte Verwarnungsgelder kommen ausschließlich dem Landeshaushalt zugute. Eine spezielle Statistik über Einnahmen, die aus der polizeilichen mobilen Geschwindigkeitsüberwachung resultieren, wird nicht geführt. Feststellungen im Bußgeldbereich werden zur weiteren Bearbeitung an die Bußgeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte weitergeleitet. Wie die Kommunen die Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung verwenden, ist der Landesregierung nicht bekannt, da es dafür keine Berichtspflichten gibt. Die Angaben zu der Frage lassen sich in der für die Beantwortung erforderlichen Detailliert- heit auch nicht aus den Haushaltsplänen/Jahresrechnungen der Landkreise/kreisfreien Städte entnehmen. Die entsprechenden ordnungsrechtlichen Erträge/Einzahlungen (Bußgelder, Verwarnungsgelder) sind zwar Bestandteil eines Teilhaushaltes, werden in der Regel aber nicht separat dargestellt.