Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3080 6. Wahlperiode 17.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Situation und Forderungen der Heilmittelerbringer und ANTWORT der Landesregierung Auch der VDB - Physiotherapie-Verband und der Deutsche Verband für Physiotherapie verknüpfen mit der Tätigkeit der Großen Koalition in Berlin gewisse Hoffnungen bzw. erneuerten in der jüngeren Vergangen- heit ihre Forderungen an die Politik. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung fühlen sich die Heilmittelerbringer eher wenig bis gar nicht berücksichtigt. 1. Welche Initiativen, die einer Verbesserung insbesondere der Situation der Physiotherapeuten sowie der Masseure dienen, haben Regierungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern seit 2002 im Bundesrat oder auf anderen Ebenen ergriffen (bitte chronologisch aufführen und auch die Ergebnisse der Vorstöße mit berücksichtigen)? a) Welche diesbezüglichen Initiativen haben Regierungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern seit 2002 im Bundesrat oder auf ande- ren Ebenen unterstützt (bitte chronologisch aufführen und auch die Ergebnisse der Vorstöße mit berücksichtigen)? b) Welche diesbezüglichen Initiativen will die Landesregierung während der laufenden Legislaturperiode ergreifen? c) Welche diesbezüglichen Initiativen will sie bis 2016/2017 unter- stützen? Zu 1, a), b) und c) Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass die Situation der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie der Masseurinnen und Masseure generell verbesserungsbedürftig ist. Initiativen im Bundesrat oder auf anderen Ebenen zur Verbesserung der Situation der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie der Masseurinnen und Masseure wurden durch die Landesregierung bisher nicht ergriffen und sind auch nicht beabsichtigt. Drucksache 6/3080 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Personen begannen in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 in Mecklenburg-Vorpommern eine Ausbildung zur Physiotherapeutin/zum Physiotherapeuten oder zur Masseurin/zum Masseur (bitte jahrweise aufführen und nach Physiotherapeuten und Masseuren differenzieren)? a) Wie viele Personen schlossen in den genannten Jahren in Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Ausbildungen ab (bitte jahrweise aufführen und nach Physiotherapeuten und Masseuren differenzieren)? b) Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass für die entsprechende Ausbildung Schulgeld entrichtet werden muss, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs bzw. des Ziels, die Attraktivität der nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe zu steigern? c) Inwieweit und wenn ja, wann plant die Landesregierung Initia- tiven, die eine Abschaffung des Schulgeldes zum Ziel haben (bitte bei Verneinung begründen)? Für die Jahre 2012 und 2013 liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, da vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern die Angaben für die Gesundheitsfachberufe nicht mehr für die einzelnen Berufe, sondern nur noch in Summe aufgeführt werden. Zu a) Abgeschlossene Ausbildung in den Jahren 2008 - 2013 (Die Angaben stammen aus der offiziellen Statistik des Landesprüfungsamtes für Heilberufe, sie setzten sich zusammen aus der Zahl der bestandenen Erstprüfungen und der Zahl der bestandenen Wiederholungsprüfungen). Physiotherapeutinnen und -therapeuten Masseurinnen und Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und Bademeister 2008 329 60 2009 301 46 2010 265 42 2011 251 25 2012 keine Angaben keine Angaben 2013 keine Angaben keine Angaben Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3080 3 Physiotherapeutinnen und -therapeuten Masseurinnen und Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und Bademeister 2008 258 114 2009 235 80 2010 241 45 2011 254 53 2012 194 47 2013 161 16 Zu b) An den öffentlichen Höheren Berufsfachschulen für Physiotherapeutinnen und Physiothera- peuten wird kein Schulgeld erhoben. Lediglich an den entsprechenden beruflichen Ersatzschulen wird Schulgeld erhoben. Zu c) Für die personelle, materielle und finanzielle Sicherstellung einer Schule in freier Träger- schaft ist ihr Träger verantwortlich (§ 127 Absatz 1 Schulgesetz). Das Land gewährt den Trägern lediglich Zuschüsse zu den Personalkosten der Ersatzschule (§ 127 Absatz 2 Satz 1 Schulgesetz). Dieses entspricht dem verfassungsrechtlichen Verständnis der staatlichen Förderung von Privatschulen aus Artikel 7 Absatz 4 Grundgesetz. Die gezahlte Finanzhilfe des Landes war zusammen mit den übrigen Einnahmen des Ersatzschulträgers (zum Beispiel Schullastenausgleich, Schulgeld, Sponsoring, Spenden) ausreichend, um den Schulbetrieb zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund ist eine Abschaffung des Schulgeldes für diese Bildungsgänge nicht beabsichtigt. 3. Welche Gründe gab es nach Kenntnis der Landesregierung für eine Streichung der Formulierung über die Verbesserung der Attraktivität der nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages der neuen Bundesregierung? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 6/3080 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Ist der Landesregierung bekannt, warum im Koalitionsvertrag der Bundesregierung die Heilmittelerbringer nicht mehr erwähnt werden, nachdem sie im Arbeitspapier der AG „Gesundheit“ der Koalitionspartner zumindest noch genannt worden sind? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Wie bewertet die Landesregierung die aus Sicht der Physiothera- peuten-Verbände überwiegend unberechtigten Regress-Forderungen von Krankenkassen aufgrund von in bürokratischen Nebensächlich- keiten fehlerhaften Verordnungen? a) Inwieweit und wenn ja, wann plant die Landesregierung hier Initiativen im Bundesrat und/oder auf anderen Ebenen (bitte bei Verneinung begründen)? b) Inwieweit schließt sich die Landesregierung der Auffassung an, Maßnahmen der Sekundär- und Tertiärtherapie ebenso wie die Heilmitteltherapie von der Umsatzsteuer zu befreien? c) Inwieweit und wenn ja, wann plant die Landesregierung diesbezügliche Vorstöße im Bundesrat und/oder auf anderen Ebenen (bitte bei Verneinung begründen)? Die Frage, ob die Leistungserbringer berechtigt oder unberechtigt zu Regressforderungen herangezogen werden, ist zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen zu klären und letztlich durch Gerichte zu entscheiden. Zu a) Die Landesregierung plant aus den vorgenannten Gründen keine Initiativen im Bundesrat. Zu b) Zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern enthält das Gemeinschaftsrecht mit der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2008 (MwStSystRL, Amtsblatt der Europäischen Union Nummer 347 Seite 1) verbindliche Besteuerungsvorgaben (auch) für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Sekundär- und Tertiärtherapie sowie der Heilmitteltherapie. Nach Auffassung der Landesregierung trägt das geltende Umsatzsteuergesetz diesen unionsrechtlichen Vorgaben insoweit angemessen Rechnung. Zu c) Die Landesregierung plant diesbezüglich keine Initiativen im Bundesrat oder auf anderen Ebenen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3080 5 6. Wie positioniert sich die Landesregierung zu einer gesetzlichen Rege- lung für einen vollständigen Ost-West-Angleich bei den Heilmittel- vergütungen? a) Inwieweit und wenn ja, wann plant die Landesregierung diesbezügliche Vorstöße im Bundesrat oder auf anderen Ebenen (bitte bei Verneinung begründen)? b) Wie positioniert sich die Landesregierung zu der vom Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) erhobenen Forderung, die offensichtlich hohen Fehlerquoten bei den Verordnungen zu senken, indem eine Arzt-Software verbindlich eingeführt wird, die eine heilmittelrichtlinienkonforme Verordnung sicherstellt? c) Inwieweit und wenn ja, wann plant die Landesregierung entspre- chende Initiativen im Bundesrat und/oder auf anderen Ebenen (bitte bei Verneinung begründen)? Die Landesregierung begrüßt einen Ost-West-Angleich bei den Heilmittelvergütungen. Zu a) Vorstöße im Bundesrat oder auf anderen Ebenen sind derzeit nicht geplant. Zu b) Um sich zu dieser Frage abschließend positionieren zu können, fehlen der Landesregierung die notwendigen Detailkenntnisse. Zu c) Entsprechende Initiativen sind nicht geplant. 7. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der vom Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) erhobenen Forderung, endlich den Zugriff der Heilmittelerbringer auf die Fallakte zu ermöglichen und in diesem Zusammenhang die Krankenkassen an den Investitions- und Betriebskosten für die Praxissoftware zu beteiligen, wie dies im ärzt- lichen Bereich selbstverständlich sei? Inwieweit und wenn ja, wann plant die Landesregierung hier entspre- chende Initiativen im Bundesrat und/oder auf anderen Ebenen (bitte bei Verneinung begründen)? Um sich zu dieser Frage abschließend äußern zu können, fehlen der Landesregierung die erforderlichen Detailkenntnisse. Drucksache 6/3080 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung für und welche gegen den Aufbau einer Heilmittelkammer? Inwieweit und wenn ja, wann plant die Landesregierung, entspre- chende Aktivitäten zu unterstützen? Eine Diskussion zum Thema des Aufbaus einer Heilmittelkammer ist der Landesregierung nicht bekannt.