Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3081 6. Wahlperiode 07.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Asylbewerber, ehemalige Asylbewerber mit Duldung und illegale Ausländer - Monat März 2014 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Auf die Vorbemerkung zur Landtagsdrucksache 6/2180 wird verwiesen. Nachstehende Fragen schließen an die Landtags-Drucksache 6/2857 an. 1. Wie stellte sich in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Erstantrag- steller für den Monat März 2014 dar (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern und der jeweiligen Zahl der Antragsteller)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anzahl der Erstantragsteller Ghana 45 Serbien 33 Syrien, Arabische Republik 33 Afghanistan 28 Russische Föderation 25 Staatenlos 12 Mauretanien 7 Iran, Islamische Republik 7 Drucksache 6/3081 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Herkunftsland Anzahl der Erstantragsteller Armenien 6 Somalia 5 Vietnam 4 Türkei 2 Ägypten 2 Nigeria 1 Ungeklärt 1 Insgesamt 211 2. Wie viele Ausländer, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten, wurden im Monat März 2014 durch die Landespolizei fest- gestellt (bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Anzahl der Personen, Alter, Ort des Aufgriffs und den speziellen polizeilichen Maßnah- men)? Im März 2014 wurden durch die Landespolizei 24 Ausländerinnen beziehungsweise Auslän- der festgestellt, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten. Zu allen diesen Personen wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz aufgenommen, eine Vernehmung durchgeführt und die zuständige Ausländerbehörde informiert oder die illegal eingereiste Person wurde an diese übergeben. Zu den durch die Bundespolizei erfolgten Aufgriffen liegen der Landesregierung keine Infor- mationen vor. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Nationalität Anzahl der Personen Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahme Vietnam 1 24 Bergen Anzeige wegen des Verdachts, gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zur Beschaffung eines Aufent- haltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Syrien, Arabische Republik 1 26 Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3081 3 Nationalität Anzahl der Personen Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahme Ghana 1 19 Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Türkei 1 19 Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Bosnien- Herzegowina 1 39 Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien, Arabische Republik 1 27 Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Serbien 1 24 Wismar Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufent- haltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Russische Föderation 1 23 Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ghana 1 20 Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufent- haltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Ghana 1 28 Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Mauretanien 1 38 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Armenien 1 81 Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Türkei 1 26 Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Drucksache 6/3081 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Nationalität Anzahl der Personen Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahme Türkei 1 28 Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien, Arabische Republik 1 29 Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Türkei 1 22 Neubrandenburg Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufent- haltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Serbien 1 35 Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufent- haltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Serbien 1 31 Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufent- haltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Ghana 1 23 Neubrandenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Togo 1 26 Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Vietnam 1 38 Rostock Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufent- haltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Russische Föderation 2 52 22 Neubrandenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Türkei 1 24 Neubrandenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3081 5 3. Wie vielen Personen wurde im Monat März 2014 in Mecklenburg- Vorpommern Asyl gewährt (bitte aufschlüsseln nach Asylgrund, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anerkennungen als Asylberechtigte Iran, Islamische Republik 4 sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 1 Angaben zum Asylgrund, Alter und Geschlecht liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Wie viele Asylanträge wurden im Monat März 2014 in Mecklenburg- Vorpommern abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach den Herkunfts- ländern und der jeweiligen Anzahl der Ablehnungen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anzahl der Ablehnungen Russische Föderation 13 Serbien 9 Ghana 9 Afghanistan 9 Iran, Islamische Republik 8 Ungeklärt 8 Mauretanien 5 Irak 4 Mazedonien 3 Bosnien und Herzegowina 1 Türkei 1 Eritrea 1 Senegal 1 sonstige afrikanische Staatsangehörigkeiten 1 Mexico 1 Staatsangehörigkeit ohne Bezeichnung 1 Staatenlos 1 Insgesamt 76 Drucksache 6/3081 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 5. In wie vielen Fällen erfolgte hierbei die Einleitung aufenthaltsbeen- dender Maßnahmen (Abschiebung/bitte einzeln nach Staatsangehörig- keit, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? a) Wie viele Personen wurden im Monat März 2014 in Abschie- bungshaft genommen, weil sie ihrer Verpflichtung, die Bundes- republik Deutschland zu verlassen, nicht nachgekommen waren (bitte monatsweise aufschlüsseln und nach Staatsangehörigkeiten sortieren)? b) Wie stellte sich für den Monat März 2014 die Situation im Hin- blick auf Verhinderungsgründe für eine Abschiebung dar (bitte einzeln aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit, Begründung der Ablehnung, ausführlich dargestelltem Verhinde- rungsgrund der Abschiebung, Alter und Geschlecht)? Hinsichtlich der in der Antwort zu Frage 4 genannten Asylbewerberinnen und -bewerber sind im Monat März 2014 keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eingeleitet worden. Zu a) Männliche und weibliche Abschiebungsgefangene werden nunmehr in Einrichtungen außerhalb des Landes, in der Regel in der brandenburgischen Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt untergebracht. Zudem wird auf das Abschiebungsgewahrsam des Landes Berlin in Berlin-Köpenick zurückgegriffen. In der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt wurde im Monat März 2014 keine Person aus Mecklenburg-Vorpommern in Abschiebungshaft genommen. Im Abschiebungsgewahrsam in Berlin-Köpenick wurden im Monat März 2014 insgesamt fünf männliche Personen in Abschiebungshaft genommen, die ausschließlich in die Zustän- digkeit der Bundespolizei gehören. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Monat Staatsangehörigkeit März Syrien (Rücküberstellung nach Dublin-Verordnung) März Syrien (Rücküberstellung nach Dublin-Verordnung) März Syrien (Rücküberstellung nach Dublin Verordnung) März Senegal März Vietnam Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3081 7 Zu b) Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungs- grund der Abschiebung Alter (Jahre) Ge- schlecht Russische Föderation Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Euro- päischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Zuständigkeit Deutschlands zur Durchführung eines Asylverfahrens nicht gegeben. Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung. 42 männlich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung des Mannes. 41 weiblich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung des Vaters. 16 männlich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung des Vaters. 14 männlich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung des Vaters. 12 weiblich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung des Vaters. 9 weiblich Russische Föderation „ Am Flughafen nicht erschienen. 33 männlich Russische Föderation „ „ 32 weiblich Russische Föderation „ „ 2 männlich Russische Föderation „ untergetaucht 42 männlich Russische Föderation „ „ 26 weiblich Drucksache 6/3081 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungs- grund der Abschiebung Alter (Jahre) Ge- schlecht Russische Föderation „ „ 4 Monate männlich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung. 43 weiblich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung der Mutter. 15 männlich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung der Mutter. 11 männlich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung der Mutter. 21 männlich Russische Föderation „ untergetaucht 31 männlich Russische Föderation „ „ 26 weiblich Russische Föderation „ „ 8 männlich Russische Föderation „ „ 8 weiblich Russische Föderation „ „ 6 weiblich Russische Föderation „ „ 4 männlich Russische Föderation „ „ 10 Monate männlich Russische Föderation „ „ 50 männlich Russische Föderation „ „ 40 weiblich Russische Föderation „ „ 16 weiblich Russische Föderation „ „ 13 weiblich Russische Föderation „ „ 11 weiblich Russische Föderation „ „ 6 männlich Russische Föderation „ „ 2 weiblich Russische Föderation „ „ 8 Monate männlich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3081 9 Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungs- grund der Abschiebung Alter (Jahre) Ge- schlecht Russische Föderation „ Schweiz hat mitgeteilt , dass die Person bereits wieder dort gemeldet ist 27 männlich Russische Föderation „ Kirchenasyl 42 männlich Russische Föderation „ „ 43 weiblich Russische Föderation „ „ 20 männlich Russische Föderation „ „ 11 männlich Russische Föderation „ „ 8 weiblich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung der Frau. 49 männlich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung. 34 weiblich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung der Mutter. 15 weiblich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung der Mutter. 14 weiblich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung der Mutter. 10 männlich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung der Mutter. 7 weiblich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung eines Kindes. 39 männlich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung eines Kindes. 30 weiblich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung der Schwester. 9 weiblich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung. 5 weiblich Drucksache 6/3081 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungs- grund der Abschiebung Alter (Jahre) Ge- schlecht Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung der Schwester. 4 männlich Russische Föderation „ Keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung der Schwester. 7 Monate männlich Mauretanien „ untergetaucht 44 männlich Mauretanien „ „ 33 männlich Ghana „ Ungarn hat Zustimmung zurückgenommen 19 männlich Ghana „ untergetaucht 36 männlich Ghana „ „ 23 männlich Ghana „ „ 19 männlich Ghana „ „ 37 männlich Afghanistan „ „ 33 weiblich Afghanistan „ „ 6 weiblich 6. Wie viele Duldungen wurden im Monat März 2014 nach Angaben des Ausländerzentralregisters an in Mecklenburg-Vorpommern aufhältige Ausländer erteilt (bitte darstellen mit Staatsangehörigkeit, der jeweili- gen Anzahl der Personen, Geschlecht, Altersgruppen und Gründen der Duldung)? Auf die nachfolgenden Übersichten wird verwiesen. Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Afghanistan 29 Ägypten 1 Algerien 4 Armenien 14 Aserbaidschan 7 Benin 1 Bosnien und Herzegowina 8 Eritrea 13 Ghana 59 Indien 8 Irak 13 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3081 11 Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Iran, Islamische Republik 2 Jordanien 1 Jugoslawien (ehemals) 1 Kenia 1 Kosovo 1 Libanon 2 Marokko 2 Mauretanien 15 Mazedonien 5 Nigeria 1 Ruanda 2 Russische Föderation 73 Senegal 1 Serbien 42 Serbien (ehemals) 1 Somalia 5 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 5 Staatenlos 1 Syrien, Arabische Republik 9 Togo 4 Tunesien 1 Türkei 15 Ungeklärt 23 Usbekistan 3 Vietnam 16 Gesamtergebnis 389 Geschlecht Anzahl Personen männlich 259 weiblich 130 Gesamtergebnis 389 Drucksache 6/3081 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Altersgruppe Anzahl Personen 0 - unter 16 Jahre 105 16 - unter 18 Jahre 6 18 - unter 25 Jahre 63 25 - unter 35 Jahre 100 35 - unter 45 Jahre 68 45 - unter 55 Jahre 36 55 - unter 65 Jahre 9 65 Jahre und älter 2 Gesamtergebnis 389 Sachverhalt Anzahl Personen § 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz 15 § 60a Absatz 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz wegen fehlender Reisedokumente 128 § 60a Absatz 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz familiäre Bindungen zu Duldungsinhaber wegen fehlender Reisedokumente 4 § 60a Absatz 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz aus sonstigen Gründen 240 § 60a Aufenthaltsgesetz 2 Gesamtergebnis 389 Die Daten spiegeln den Stand der Angaben nach dem Ausländerzentralregister zum Stichtag 31.05.2014 wider. Dies hat zur Folge, dass gegebenenfalls bis zu diesem Zeitpunkt ausgereiste Personen, die eine Duldung im März 2014 erhalten haben, in der Übersicht nicht mehr enthalten sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3081 13 7. Wie stellte sich die Belegung in den Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern im Monat März 2014 dar (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Standort der Gemein- schaftsunterkunft und der jeweiligen Zahl der monatsdurchschnittlich aufhältigen Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Standort der Gemeinschaftsunterkunft monatsdurch- schnittlich aufhältige Personen Hansestadt Rostock Satower Straße 152 Landeshauptstadt Schwerin Hamburger Allee 39 Ludwigslust-Parchim Ludwigslust - Grabower Allee Parchim - Ludwigsluster Chaussee Parchim - Westring (Übergangswohnheim) 153 132 20 Landkreis Rostock Bad Doberan - Walkenhagen Bad Doberan - Stülower Weg Güstrow - Waldweg Güstrow - Demmlerstraße 99 47 87 46 Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg Markscheiderweg Friedland 239 78 Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar - Haffburg 195 Vorpommern-Greifswald Anklam - Max-Planck-Straße Hansestadt Greifswald - Spiegelsdorfer Wende Torgelow Wolgast - Baustraße 73 83 147 208 Vorpommern-Rügen Hansestadt Stralsund - Rudenstraße 78 Drucksache 6/3081 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 14 8. Wie viele Personen waren im Monat März 2014 in Mecklenburg- Vorpommern dezentral untergebracht (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen/kreisfreien Städten und der jeweiligen Zahl der zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt dezentral untergebrachten Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der am 31.03.2014 dezentral untergebrachten Personen Hansestadt Rostock 186 Landeshauptstadt Schwerin 145 Ludwigslust-Parchim 118 Landkreis Rostock 183 Mecklenburgische Seenplatte 352 Nordwestmecklenburg 41 Vorpommern-Greifswald 99 Vorpommern-Rügen 437