Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3084 6. Wahlperiode 07.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Kostenerstattung an die Landkreise und die kreisfreien Städte gemäß § 5 Flüchtlingsaufnahmegesetz und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf die Drucksache 6/1734. Demnach erstattet das Land den Landkreisen und den kreisfreien Städten gemäß § 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Verbindung mit § 5 der Zuwande- rungszuständigkeits-Landesverordnung die notwendigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (einschließlich Unterkunftskosten). 1. Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten, die das Land für 2013 den Landkreisen und den kreisfreien Städten gemäß § 5 des Flüchtlings- aufnahmegesetzes in Verbindung mit § 5 der Zuwanderungszuständig- keits-Landesverordnung für die notwendigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (einschließlich Unterkunftskosten) erstattet hat (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufge- schlüsselt darstellen und die Gesamtsumme benennen)? Gemäß § 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Verbindung mit § 5 der Zuwanderungszustän- digkeitslandesverordnung erstattet das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (einschließlich Unterkunfts- kosten) für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, ehemalige Asylbewerberinnen und Asyl- bewerber mit Duldung und unerlaubt eingereiste Ausländerinnen und Ausländer nach § 15a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Drucksache 6/3084 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Die Angaben basieren auf den vorliegenden monatlichen Abrechnungen der Landkreise und kreisfreien Städte gegenüber dem Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten im Landesamt für innere Verwaltung für das Jahr 2013 zum Stichtag 30.06.2014. Sie beinhalten auch Investitionen in den Gemeinschafts- unterkünften. Kommune 2013 (in Euro) Schwerin 860.993 Hansestadt Rostock 3.380.737 Ludwigslust-Parchim 3.486.299 Landkreis Rostock 3.163.216 Mecklenburgische Seenplatte 4.813.937 Nordwestmecklenburg 2.036.851 Vorpommern-Greifswald 4.710.978 Vorpommern-Rügen 2.591.569 Summe 25.044.580 2. Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten, die das Land für 2012 der Landeshauptstadt Schwerin gemäß § 5 des Flüchtlingsaufnahme- gesetzes in Verbindung mit § 5 der Zuwanderungszuständigkeits- Landesverordnung für die notwendigen Leistungen nach dem Asyl- bewerberleistungsgesetz (einschließlich Unterkunftskosten) erstattet hat? Das Land erstattete der Landeshauptstadt Schwerin für notwendige Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (einschließlich Unterkunftskosten) nach § 5 des Flüchtlings- aufnahmegesetzes in Verbindung mit § 5 der Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung für 2012 Kosten in Höhe von 264.105 Euro.