Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3086 6. Wahlperiode 15.07.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Arbeit der Versorgungsamts-Dezernate in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung eines Antrags zur Feststellung von Behinderungen nach Paragraph 69 SGB IX in den Versorgungsamts-Dezernaten von Mecklenburg-Vorpommern? Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Feststellungen nach § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) betrug in den Versorgungsamt-Dezernaten im Jahr 2012 4,39 Monate, im Jahr 2013 3,7 Monate und in diesem Jahr mit Stand vom 30. Juni 3,75 Monate. 2. Entspricht die Bearbeitungszeit zur Feststellung von Behinderungen dem bundesdeutschen Durchschnitt oder liegt sie darüber bzw. darunter? Die durchschnittliche Bearbeitungszeit lag in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2012 um 0,8 Monate über dem bundesdeutschen Durchschnitt. Gründe dafür waren die Auswirkungen im Zusammenhang mit der Kommunalisierung des Feststellungsverfahrens nach § 69 SGB IX. Eine Beantwortung für das Jahr 2013 kann nicht erfolgen, weil die Daten zum bundesdeutschen Durchschnitt noch nicht vorliegen. Drucksache 6/3086 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie viele Anträge auf Feststellung von Behinderungen gab es in den letzten zehn Jahren in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufgelistet pro Jahr, nach Geschlecht und nach Altersgruppen)? Die nachfolgende Übersicht enthält die Anzahl der Erst- und Neufeststellungsanträge nach § 69 SGB IX sowie die Fälle, in denen von Amts wegen Nachuntersuchungen erfolgten: 2004 40.196, 2005 36.410, 2006 36.904, 2007 38.540, 2008 42.981, 2009 53.202, 2010 53.969, 2011 53.933, 2012 48.461, 2013 47.416. Zum Geschlecht und zu den Altersgruppen erfolgen durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern keine gesonderten Erhebungen. Jedoch werden Daten zu den schwerbehinderten Menschen, unter anderem differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht, durch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern erhoben. Diese Daten werden alle zwei Jahre im Rahmen der Statistischen Berichte „Schwerbehinderte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht. Die letzte Herausgabe erfolgte am 7. September 2012 mit Stand vom 31. Dezember 2011. Die Statistischen Berichte können auf den Internetseiten des Statistischen Amtes unter „Soziales, Rechtspflege“ eingesehen werden. 4. Wie hoch war der Anteil der abgelehnten Anträge in den letzten 10 Jahren (bitte aufgelistet pro Jahr, nach Geschlecht und nach Altersgruppen )? 5. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundesversorgungsgesetz in den Versorgungsamts-Dezernaten von Mecklenburg-Vorpommern? 6. Entspricht die Bearbeitungszeit von Anträgen nach dem Bundesversorgungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern dem bundesdeutschen Durchschnitt, liegt sie darüber oder darunter? Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3086 3 7. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung von Anträgen nach dem Opferentschädigungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz , dem Infektionsschutzgesetz bei Impfschäden und anderen Sondergesetzen in den Versorgungsamts-Dezernaten von Mecklenburg -Vorpommern? 8. Entspricht die Bearbeitungszeit der in Frage 7 genannten Anträge in Mecklenburg-Vorpommern dem bundesdeutschen Durchschnitt, liegt sie darüber oder darunter? Zu 4, 5, 6, 7 und 8 Hierzu liegen keine Angaben vor, weil die entsprechenden Daten in der monatlichen Leistungsstatistik des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern beziehungsweise in der in der Antwort zu Frage 3 genannten Statistik des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern nicht erhoben werden. Eine gesetzliche Grundlage für die Erfassung dieser Daten gibt es nicht. 9. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in den Versorgungsamts -Dezernaten von Mecklenburg-Vorpommern? Im Jahr 2013 wurden 15.412 Entscheidungen über Anträge getroffen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit lag bei 33 Tagen. 10. Entspricht die Bearbeitungszeit der in Frage 9 genannten Anträge in Mecklenburg-Vorpommern dem bundesdeutschen Durchschnitt, liegt sie darüber oder darunter? Dazu liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor.