Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/309 6. Wahlperiode 05.03.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dietmar Eifler, Fraktion der CDU Bestellung von Zugverbindungen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die verfügbaren Mittel für Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) müssen zielgerichtet und effizient eingesetzt werden. Naturgemäß können dabei nicht alle subjektiven Bedarfe und Wünsche, die verständlich sind und deren Umsetzung aus Verkehrssicht durchaus vertretbar ist, erfüllt werden. Bei der Frage, welche SPNV-Leistungen vom Land finanziert werden, kommt es insbesondere auf die Fahrgastzahlen, die Strecke sowie die entstehenden Kosten an, dies jeweils in Relation zu den verfügbaren Mitteln. Die Landesregierung ist bestrebt, einen für das ganze Land verträglichen Ausgleich zwischen Wünschen und Bedarfen einerseits und verfügbaren Mitteln andererseits herzustellen. Das bedeutet dann auch, dass in Einzelfällen bestimmte Leistungen nicht erbracht werden können oder etwa bei nicht ausreichender Nachfrage abbestellt werden müssen. 1. Wer entscheidet darüber, welche Zugverbindungen das Land Mecklenburg-Vorpommern bei den Bahnunternehmungen bestellt? Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung entscheidet über die Bestellung der Zugverbindungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Drucksache 6/309 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung am 19. Juli 2011 eine Nachtzugverbindung zwischen Rostock und Stralsund zugesagt? Ja. In einem Antwortschreiben wurde einer Bürgerin am 19. Juli 2011 die Aufnahme dieser Zugverbindung in den Fahrplan 2012 zugesagt. 3. Welche Gründe waren für die Zusage ausschlaggebend? Aufgrund einzelner Anfragen aus der Bevölkerung und einer verkehrlich positiven Bewertung bestand zunächst die Absicht, diese zusätzliche Verbindung in den Fahrplan 2012 aufzunehmen . 4. Stimmt es, dass entgegen der Zusage vom 19. Juli 2011 mit dem Jahresfahrplan 2012 keine Bestellung einer Nachtzugverbindung zwischen Rostock und Stralsund erfolgen wird? Ja. 5. Welche Gründe führten zu dieser Entscheidung? Infolge der Neubewertung der Gesamtkosten der SPNV-Leistungen und Infrastrukturförderungen im Zuge der Aufstellung des Haushaltes 2012/2013 konnte die im Juli vorhanden gewesene Absicht, die zu zusätzlichen Kosten von rund 200.000,00 EURO geführt hätte, nicht umgesetzt werden. 6. Durch welche Maßnahmen will das Land im Rahmen des SPNV die Anbindung zwischen den Landesteilen in Mecklenburg-Vorpommern aber auch zu den überregionalen Zentren sicherstellen? Es wird zunächst auf die Vorbemerkung verwiesen. Die bestellten Verbindungen im Schienenpersonennahverkehr ermöglichen nicht nur eine sachgerechte Erschließung des Landes in West-Ost-, sondern auch in Nord-Süd-Richtung und tragen zur Anbindung des Landes an Hamburg und Berlin bei.