Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3093 6. Wahlperiode 15.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Frauenhausfinanzierung und bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und ANTWORT der Landesregierung Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kündigte als Vorhaben für das zweite Halbjahr 2014 im Bereich Schutz und Hilfe für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt unter anderem die bundesweite Bekanntmachung des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ sowie eine Weiterentwicklung der Frauenhausfinanzierung an. Hierzu sollen Gespräche mit den Ländern geführt werden. 1. Zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Ergebnissen haben seit Oktober 2013 Gespräche des BMFSFJ mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern zur Frauenhausfinanzierung stattgefunden? Auf dem diesjährigen Frühjahrstreffen der für Frauen und Gleichstellung zuständigen Abteilungs- und Referatsleitungen der Länder teilte die zuständige Abteilungsleiterin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Nachfrage einiger Länder im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Frauenhausfinanzierung mit, dass es keine Kompetenz des Bundes für ein Frauenhausfinanzierungsgesetz gebe. Sie verweist insoweit auf die Rechtsgutachten im Bericht zum Unterstützungssystem. Eine Finanzierungskompetenz des Bundes bestehe lediglich in Bezug auf die Individualansprüche der Betroffenen, zum Beispiel im Rahmen eines eigenen Abschnitts im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Frau Bundesministerin Schwesig möchte hierzu das Gespräch mit den Ländern suchen. Bisher hat es noch kein konkretes Gesprächsangebot an die Länder gegeben. Drucksache 6/3093 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wann und mit welcher Zielstellung sollen bis Ende 2014 und auch darüber hinaus Gespräche des BMFSFJ mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern zur Frauenhausfinanzierung stattfinden? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche konkreten Vorhaben plant die Landesregierung, um die Finanzierung der Frauenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern weiterzuentwickeln bzw. umzustellen? Anders als in den meisten anderen Ländern der Bundesrepublik sind die neun Frauenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern nicht tagessatzfinanziert. Sie werden vielmehr vom Land und den kommunalen Gebietskörperschaften mit Fördermitteln unterstützt. Durch diese Form der Finanzierung sind die Frauenhäuser nicht von der Einzelfallfinanzierung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und SGB XII betroffen. Insoweit besteht keine Veranlassung, von der bewährten Förderpraxis Abstand zu nehmen. 4. Wann soll der angekündigte Entwurf für eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenhäusern und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt, Interventionsstellen, einer Koordinierungsstelle und Männerberatungsstellen im Land Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht werden? Die Richtlinie wird voraussichtlich im dritten oder vierten Quartal des Jahres veröffentlicht. 5. Welche konkreten Veränderungen ergeben sich aus der neuen Richtlinie hinsichtlich der Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenhäusern und Beratungsstellen? Im Hinblick darauf, dass sich der Richtlinienentwurf noch in der Abstimmung befindet, können zu Änderungen gegenwärtig keine verbindlichen Ausführungen gemacht werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3093 3 6. Wie bewertet die Landesregierung eine mögliche Modifizierung der Frauenhausfinanzierung hinsichtlich einer bundeseinheitlichen Finanzierung ? Siehe Antwort zu Frage 1. 7. Welche Maßnahmen zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Hilfesystems für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung in der 6. Legislaturperiode bisher durchgeführt (bitte nach Zeitraum und Ergebnis auflisten)? Das Modellprojekt der beiden Opferambulanzen an den Rechtsmedizinischen Instituten der Universitäten Greifswald und Rostock aus November 2009 wurde verstetigt. Erstmalig haben die Rechtsmedizinischen Institute für den Betrieb der Opferambulanzen seitens des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales für den Zeitraum 1. November 2012 bis zum 31. Dezember 2013 aufgrund von Dienstverträgen insgesamt jeweils 35.000 Euro erhalten. Im Doppelhaushalt 2014/2015 stehen für den Betrieb der Opferambulanzen jeweils 30.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Seit Januar 2013 fördert das Land bei der MISS.Beratungsstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt auf Rügen eine zusätzliche halbe Personalstelle. Weitere Maßnahmen waren die Eröffnung die Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt in Demmin im ersten Quartal 2013 als Ersatz für die Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt in Stavenhagen und die Eröffnung einer dritten Täterberatungsstelle in Greifwald im Juni 2013. 8. Welche Vorhaben und konkreten Maßnahmen zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Hilfesystems für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, aber auch darüber hinaus, bis zum Ende der 6. Legislaturperiode vor (bitte zeitlich einordnen und Zielstellung angeben)? Derzeit können im Zusammenhang mit der laufenden Erarbeitung des dritten Landesaktionsplans der Landesregierung zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt keine konkreten Maßnahmen benannt werden. Drucksache 6/3093 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Der Landesrat zur Umsetzung des Landesaktionsplanes hat im März dieses Jahres getagt. Auf der Sitzung wurde unter anderem beschlossen, dass der dritte Landesaktionsplan eine Evaluation des zweiten Landesaktionsplanes enthalten wird. Von dieser ausgehend werden sodann die künftigen Herausforderungen, Ziele und Maßnahmen identifiziert und benannt. Das Stellungnahmeverfahren im Zusammenhang mit der Evaluation ist beendet. Aktuell werden die Stellungnahmen vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales ausgewertet. 9. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass das Angebot des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ möglichst viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erreicht? Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales weist in ihren Reden und Grußworten zur Antigewaltarbeit der Landesregierung regelmäßig auf das Angebot des bundesweiten Hilfetelefons hin. Darüber hinaus enthält die Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales einen entsprechenden Link (www.hilfetelefon.de). Ferner wird auf einschlägigen Veranstaltungen Material zum Hilfetelefon ausgelegt. 10. Wie viele Fälle konnten bislang über das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ in das Hilfesystem für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern vermittelt werden (bitte Anzahl der Fälle und Einmündungsquote in das Hilfesystem darstellen)? Dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen durch das bundesweite Hilfetelefon an das Beratungs- und Hilfenetz Mecklenburg-Vorpommern vermittelt worden sind.