Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3098 6. Wahlperiode 14.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD „Freiwilliges wissenschaftliches Jahr“: Haltung der Landesregierung und ANTWORT der Landesregierung Der Bundesrat befasste sich in seiner Sitzung am 13. Juni 2014 mit einer Gesetzes-Initiative des Landes Niedersachsen (Bundesrats-Drucksache 203/14). Hierbei geht es um die Verankerung eines freiwilligen wissen- schaftlichen Jahres (FWJ) als weitere Säule der Jugendfreiwilligendienste neben dem freiwilligen ökologischen Jahr (FÖJ) und dem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) im Jugendfreiwilligendienst-Gesetz. Das FWJ soll nach Vorstellung Niedersachsens ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit vor allem in Hochschulen und außeruniversitären For- schungseinrichtungen geleistet werden. Wie die niedersächsische Wissenschaftsministerin laut Sitzungsprotokoll erklärte, seien in dieser Hinsicht mit einem bundesweit einmaligen Pilot- projekt an der Medizinischen Hochschule Hannover gute Erfahrungen gemacht worden. Das FWJ wird dabei „als kluger Baustein der Fachkräfteinitiative in den MINT-Fächern“ betrachtet. Viele Jugendliche hätten nach Absolvierung des FWJ berichtet, „dass sie sich nach diesem Freiwilligendienst sehr sicher in ihrer Studienwahl waren, womit dieses Projekt letztlich sicherlich auch einen Beitrag dazu leisten kann, die Studienabbrecherquoten zu senken.“ Der niedersächsische Landtag habe sich deshalb einstimmig dafür ausgesprochen, eine entsprechende Gesetzes-Initiative im Bundesrat einzureichen. Drucksache 6/3098 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag Niedersachsens, bundesweit ein freiwilliges wissenschaftliches Jahr einzuführen? Es hat in Mecklenburg-Vorpommern bereits verschiedene Anfragen gegeben, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) im Bereich der Technik beziehungsweise der Wissenschaft in Kooperation mit den Ingenieurskammern beziehungsweise Hochschulen durchzuführen. Die Landesregierung steht dem Ansinnen grundsätzlich positiv gegenüber und wertet diesen Vorschlag als einen Beitrag zur geeigneten Orientierung junger Menschen auf technische beziehungsweise wissenschaftsbasierte Berufe. Inwieweit dazu eine Gesetzesänderung erfolgen soll, ist allerdings zweifelhaft. Vergleichbar den Regelungen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres in den Bereichen Politik, Denkmalpflege, Sport und Verwaltung können die Länder sich untergesetzlich mit dem Bund dazu verständigen. Bereits die Zersplitterung der freiwilligen Dienste innerhalb eines Gesetzes (Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr) hat de facto zu uneinheitlichem Verwaltungs- handeln und uneinheitlichen Zuständigkeiten geführt. Diese Zersplitterung sollte nicht weitergeführt werden. 2. Welche Möglichkeiten, orientierende Einblicke in wissenschaftliche Tätigkeiten und Berufsfelder zu gewinnen, haben junge Menschen derzeit in Mecklenburg-Vorpommern? Grundsätzlich besteht bereits die Möglichkeit, an den Hochschulen oder außerhoch- schulischen Einrichtungen sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch im Management- Bereich mehrwöchige Praktika abzuleisten. Diese Option wird in einzelnen Fällen bereits durch Jugendliche wahrgenommen. Ebenso können junge Menschen im Rahmen ihrer Schülerpraktika erste berufliche Erfahrungen gewinnen und ihre Berufswahlkompetenz erhöhen.