Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3099 6. Wahlperiode 14.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Nerzfarmen/Pelzfarmen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Nachfolgende Fragen beziehen sich auf meine Kleine Anfrage auf Druck- sache 6/2889. 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über den Verbleib der Tiere, die im Moment noch in den beiden Pelzfarmen in Mecklenburg-Vorpommern gehalten werden, nachdem diese Farmen 2017 geschlossen werden? Über den Verbleib der Tiere nach Aufgabe der Nerzhaltungen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Der Betreiber kann über den Verbleib der Tiere im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verfügen. 2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über den Import von Pelzen aus der EU sowie dem nicht EU-Ausland nach Mecklenburg- Vorpommern (bitte auflisten nach Herkunftsland, Art des Pelzes und Anzahl der importierten Pelze)? Aus der EU erfolgt keine „Einfuhr“ nach Mecklenburg-Vorpommern, das Verbringen von Pelztieren innerhalb der Mitgliedstaaten unterliegt den Regelungen des freien Warenverkehrs und wird nicht erfasst. Von Gebieten außerhalb des Zollgebietes ist eine Einfuhr nur über eine dafür zugelassene Grenzkontrollstelle (GKS) erlaubt. Mecklenburg-Vorpommern verfügt über keine GKS. Drucksache 6/3099 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie bewertet die Landesregierung Importe von Pelzen aus Ländern, in denen artgerechte Haltung während der Pelzzucht nicht oder nur ungenügend eingehalten wird? Die EU-Einfuhrbedingungen schließen Vorschriften über die Einhaltung der tierschutzrecht- lichen Vorgaben der EU im Drittland ein. Die Pelze müssen überdies aus einem Betrieb stammen, der registriert beziehungsweise zugelassen und entsprechend gelistet ist.