Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Oktober 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/31 6. Wahlperiode 27.10.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD CO2-Endlagerung und Ablehnung des CCS-Gesetzes und ANTWORT der Landesregierung Wie kürzlich unter anderen die Deutsche Presse-Agentur berichtete, wird es in der Bundesrepublik Deutschland vorerst keine unterirdischen Kohlendioxid-Endlager geben. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung fand am 23. September im Bundesrat wegen unterschiedlicher Auffassung der Länder keine Mehrheit. MecklenburgVorpommern versagte dem Gesetzentwurf laut Regierungssprecher seine Zustimmung. Das Gesetz zur Abscheidung und Lagerung von CO2 (CCS-Gesetz) enthält eine Länderklausel, die den Bundesländern die Möglichkeit geben soll, auf ihrem Gebiet CO2-Lagerstätten zu verhindern. Ein von Greenpeace und dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten zeigt nun allerdings, dass die Länderklausel im CCS-Gesetz für ein Veto der Länder keine ausreichende Rechtssicherheit biete. Bei dem Gesetz handele es sich, so die Verfasserin des Gutachtens, um eine „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen“. Dass Energiekonzerne sich gänzlich von ihren CCS-Vorhaben abbringen ließen, sei kaum vorstellbar , zumal vor dem Hintergrund von 21 geplanten oder noch im Bau befindlichen Kohlekraftwerken. Weiter führte die Autorin aus: „Nach der jetzigen Fassung des CCS-Gesetzes können CO2-Endlager auf Landesgebiet faktisch nur für die nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden“. Nach der Revision des Gesetzes im Jahr 2017 sei der unbeschränkte Einstieg in die Anwendung erneut möglich. Drucksache 6/31 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 „Energiekonzerne können Verbote zu einzelnen Lagerstätten jederzeit vor Gericht anfechten“, sagte die Energieexpertin des BUND. Der Bau von Pipelines quer durchs Land könne von einzelnen Bundesländern ohnehin nicht verhindert werden. Die Bevölkerung werde in falscher Sicherheit gewiegt. 1. Welche Argumente machte das Land Mecklenburg-Vorpommern am 23. September im Rahmen der Debatte zum CCS-Gesetz im Bundesrat geltend? Die Argumente des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in der Abstimmung über die Stellungnahme des Bundesrates eingeflossen. 2. Wie bewertet die Landesregierung das im Vortext genannte juristische Gutachten? a) Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem Gutachten? b) Inwieweit hatte das Gutachten Auswirkungen auf Stellungnahmen und Abstimmungsverhalten des Landes MecklenburgVorpommern am 23. September 2011 im Bundesrat? c) Welche Position hat sich die Landesregierung zu dem im Vortext genannten Gutachten erarbeitet? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung ist das Gutachten „Die Länderklausel im CCS-Gesetz (KSpG) - Endgültiger Ausschluss von unterirdischen CO2-Lagern?“ von Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen vom September 2011 bekannt. Darin werden überwiegend juristische Aspekte der CO2-Lagerung behandelt. Zur Bewertung bezieht die Landesregierung neben juristischen auch weitere Aspekte, wie zum Beispiel die Standorte, mit ein. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Einlagerung von Kohlendioxid hinsichtlich a) der Unkalkulierbarkeit physikalischer und chemischer Prozess- abläufe und der Folgewirkung im besonderen Reaktionsmilieu in einer Tiefe von etwa 1000 bis 1200 Metern? b) einer möglichen Belastung des Trinkwassers durch das Aufsteigen von mit CO2 versetztem Wasser? c) der Kostenfrage? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung beurteilt die Einlagerung von Kohlendioxid hinsichtlich vieler Faktoren als sehr kritisch. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/31 3 4. Wurden in Mecklenburg-Vorpommern bereits Untersuchungen durch- geführt, die sich mit möglichen Gefahren der CCS-Technologie für die Trinkwasserversorgung befassen? a) Wenn ja, wo wurden die Untersuchungen durch wen durchgeführt und zu welchen Ergebnissen führten die Untersuchungen? b) Wenn nicht, für wann sind entsprechende Untersuchungen an welchen Orten geplant und wer soll diese Untersuchungen durchführen ? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. In Mecklenburg-Vorpommern sind keine entsprechenden Untersuchungen durchgeführt worden und es sind keine Untersuchungen in Planung, da es dafür einer gesetzlichen Regelung bedürfte. 5. Welche Position bezieht die Landesregierung zu der von Umweltverbänden erhobenen Forderung, nach Ablehnung der CCS-Gesetzesvorlage jetzt ein Gesetz zum Verbot der CO2-Endlagerung auf den Weg zu bringen? Die Landesregierung wird den Vorschlag, ein Gesetz zum Verbot der CO2-Endlagerung auf den Weg zu bringen, prüfen. 6. Inwieweit wird die Landesregierung entsprechende Anstrengungen unternehmen? a) Welche Zeiträume sind hierfür vorgesehen? b) In welchen Gremien wird sich die Landesregierung für ein Gesetz zum Verbot der CO2-Endlagerung einsetzen? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Bundesrat hat dem Gesetz des Deutschen Bundestages nicht zugestimmt, dem Deutschen Bundestag als auch der Bundesregierung obliegt es jetzt zu entscheiden, ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird oder nicht. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung keine separaten Anstrengungen unternehmen.