Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3101 6. Wahlperiode 14.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Eventuelle Aktivitäten von in Mecklenburg-Vorpommern gemeldeten Personen in Syrien und im Irak und ANTWORT der Landesregierung Im Mai 2014 verübte ein in Frankreich lebender Syrien-Rückkehrer einen Anschlag auf das Jüdische Museum in Brüssel. Mitte Juni warnte der Bundesinnenminister vor einer akuten Terrorgefahr, die von in der Bundesrepublik aufhältigen Personen, die im Syrien-Krieg gegen die Regierungstruppen gekämpft haben, ausginge. Gleichzeitig gestand der Bundesinnenminister während der Vorstellung des Verfassungsschutz- Berichtes für 2013 ein, dass der genaue Überblick über potenzielle Täter verloren gegangen sei. Schätzungen zufolge sollen sich derzeit mehrere hundert islamistische Kämpfer, die in der Bundesrepublik wohnhaft sind, in den Krisenherden des Nahen Ostens aufhalten. Im Rahmen der Fragestunde des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (48. Sitzung vom 5. September 2013) erklärte der Minister für Inneres und Sport des Landes unter anderem: „Des Weiteren gehen wir als Landesregierung einzelnen Hinweisen auf Personen aus Mecklenburg- Vorpommern nach, die eine Reise nach Syrien und ein mögliches militä- risches Engagement für die Oppositionstruppen planen sollen. Es liegt aber bisher keine Bestätigung für derartige Aktivitäten vor, sodass ich keine weiteren Zahlen derzeit geben kann, weil das reine Spekulation wäre.“ 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung seit September 2013 über Personen aus Mecklenburg-Vorpommern gewonnen, die sich nach Syrien zum Zweck eines möglichen militärischen Engagements aufseiten der gegen die Regierung kämpfenden Verbände begaben? Drucksache 6/3101 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele in Mecklenburg-Vorpommern gemeldete Personen aus dem islamischen Kulturkreis und/oder zum Islam konvertierte Personen mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern halten sich derzeit nach Kenntnis der Landesregierung auf syrischem Staatsgebiet und/ oder in benachbarten Staaten auf, um gegen die syrischen Regierungs- truppen zu kämpfen (bitte auch die Nationalitäten der Personen angeben)? a) Welchen militärischen Strukturen gehören die Personen an (z. B. „Freie Syrische Armee“, Al-Nusra-Verbände)? b) In welchen Gebieten sind die Personen im Rahmen ihrer militä- rischen Verbände vornehmlich aktiv? c) An welchen militärischen Operationen haben die Personen wann teilgenommen? 3. Wie viele in Mecklenburg-Vorpommern gemeldete Personen aus dem islamischen Kulturkreis und/oder zum Islam konvertierte Personen mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern halten sich derzeit nach Kenntnis der Landesregierung auf irakischem Staatsgebiet und/ oder in benachbarten Staaten auf, um als Angehörige der Organisation ISIS oder anderer Verbände gegen die derzeitige Regierung zu kämpfen (bitte auch die Nationalitäten der Personen angeben)? a) Welchen militärischen Strukturen gehören die Personen an? b) In welchen Gebieten sind die Personen im Rahmen ihrer militä- rischen Verbände vornehmlich aktiv? c) An welchen militärischen Operationen haben die Personen wann teilgenommen? Die Fragen 1, 2, a), b), c), 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Hierzu liegen der Landesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor. 4. Wie schätzt die Landesregierung die Sicherheitslage für Mecklenburg- Vorpommern im Hinblick auf eine mögliche Gefahr von Terror- anschlägen durch islamistische Kämpfer ein, die zuvor an Kampf-/ Terroreinsätzen in Krisenherden des Nahen Ostens teilgenommen haben? Der syrische Bürgerkrieg hat eine wachsende Bedeutung für die Rekrutierung und Radikali- sierung von islamistischen Extremisten. Eine Gefährdung erwächst hier vor allem durch die Rückkehr von Kriegsteilnehmern aus Syrien nach Deutschland. Solche Personen sind aufgrund ihrer Kampferfahrung als gesteigert gewaltbereit und gefährlich einzuschätzen. Insgesamt liegen zwar Erkenntnisse zu Rückreisen nach Deutschland vor. Zu der Mehrzahl dieser Rückkehrer liegen jedoch keine Informationen darüber vor, dass sie sich aktiv an Kampfhandlungen vor Ort beteiligt haben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3101 3 Die vorstehend beschriebene Gefährdung ist abstrakt. Da keine Erkenntnisse über Rückkehrer aus dem syrischen Bürgerkrieg nach Mecklenburg-Vorpommern vorliegen, kann derzeit eine konkrete Gefährdung für die Sicherheit Mecklenburg-Vorpommerns nicht festgestellt werden. 5. Auf wie viele Personen wird das islamistische Gefährdungspotenzial in Mecklenburg-Vorpommern derzeit geschätzt? Unter dem Begriff des „islamistischen Gefährdungspotenzials“ in dieser Frage versteht die Landesregierung den Personenkreis, der in der Vorbemerkung und in den Fragen 1 bis 4 dieser Kleinen Anfrage angesprochen wird. Der Landesregierung liegen derzeit lediglich Erkenntnisse zu Einzelpersonen vor, von denen eine mögliche Gefährdung ausgehen könnte. Die Berichterstattung über operative Einzel- erkenntnisse erfolgt gemäß § 27 Landesverfassungsschutzgesetz M-V anlassbezogen gegen- über der parlamentarischen Kontrollkommission.