Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3107 6. Wahlperiode 21.07.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Helmut Holter und Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Hochschulfinanzierung und ANTWORT der Landesregierung Der Bund hat sich bereit erklärt, künftig allein alle Kosten für das BAföG zu tragen. 1. Wie hoch wird die daraus folgende Ersparnis für Mecklenburg- Vorpommern? Durch die Übernahme der Kosten für den Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes durch den Bund wird nach gegenwärtigem Kenntnisstand ab 2015 der Landeshaushalt jährlich um mindestens 22 Millionen Euro entlastet. Darüber hinaus werden unter anderem aus Darlehensrückflüssen und Erstattungen zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, die zurzeit der Höhe nach nicht bezifferbar sind. Diese zusätzlichen Mittel aus den Darlehensrückflüssen werden im Laufe der Jahre auf null fallen. Eine genaue Bemessung der Auswirkungen auf den Landeshaushalt ist erst nach Beschluss über die entsprechende Gesetzesänderung möglich. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung ist der Landesregierung jedoch noch nicht bekannt. Drucksache 6/3107 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Ist die Landesregierung bereit, die gesamte Summe den Schulen/Hochschulen zur Verfügung zu stellen? Wenn nicht, warum nicht? 3. In welcher Weise wird die Summe aufgeteilt und wem wird welcher Betrag zur Verfügung gestellt? 4. Ist die Auszahlung an Bedingungen geknüpft und wenn ja, an welche? Die Fragen 2, 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung beabsichtigt, sämtliche tatsächlich eintretende Entlastungen des Landeshaushalts dem Bildungsbereich zur Verfügung zu stellen. Eine Aufteilung der Mittel auf verschiedene Bereiche ist planerisch noch nicht erfolgt. Die Meinungsbildung der Landesregierung ist hierzu noch nicht abgeschlossen.