Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3110 6. Wahlperiode 23.07.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Kommissarisch und dauerhaft besetzte Funktionsstellen an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Nach § 101 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) werden insofern Funktionsstellen hier als Schulleiterin oder Schulleiter und stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter definiert. 1. Welche Anzahl von Funktionsstellen gibt es an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte getrennt nach Art der Funktion, Schulart und Schulamtsbereichen angeben)? Nach § 101 (1) SchulG M-V hat jede Schule eine Schulleiterin oder einen Schulleiter und eine stellvertretende Schulleiterin oder einen stellvertretenden Schulleiter. Drucksache 6/3110 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Schulart BM Schulamt GW NB RO SN BS 26 FöS 20 17 15 20 GS 73 35 42 63 GY 13 7 10 16 IGS 2 2 5 2 KGS 3 5 5 5 RegS 44 19 25 44 Summe 26 155 85 102 150 Gesamt 518 Somit ergeben sich für alle öffentlichen Schulen im Land Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2013/14 1036 Leitungsstellen. 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Funktionsstellen sind zum 1. Juni 2014 kommissarisch besetzt (bitte getrennt nach Art der Funktion und jeweiliger Einzelschule angeben)? 3. Für wie viele der in Frage 2 genannten Funktionsstellen liegen keine Bewerbungen vor (bitte getrennt nach Funktion und jeweiliger Einzelschule angeben)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die statistische Erhebung seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgt zu festgelegten Zeitpunkten. Letztes Erfassungsdatum war der 04.07.2014. Zum Stichtag 01.06.2014 liegen insofern keine statistischen Erhebungen vor. Bei den folgenden Ausführungen wird der letzte aktuelle Stand 04.07.2014 zugrunde gelegt. Alle unten genannten Leitungsstellen sind im laufenden Besetzungsverfahren durch Stellvertreterinnen und Stellvertreter beziehungsweise durch Lehrkräfte kommissarisch besetzt. Mit Erfassungsdatum 04.07.2014 liegen von 62 tatsächlich vorübergehend besetzten Leitungsstellen bei 16 Besetzungsverfahren keine Bewerberinnen oder Bewerber beziehungsweise keine Ausschreibungen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3110 3 Schulamt Schulart Schule Funktion keine Bewerber und derzeit keine Ausschreibung GW GS Brandshagen SL GW Gy Löcknitz SL GW RegS Ducherow SL GW FöL Grimmen sSL GW FöL Sassnitz sSL GW FöL Stralsund sSL GW GS Gager sSL GW GS Garz sSL GW GS Görmin KG sSL keine Bewerber GW GS Schlatkow KG sSL keine Bewerber GW GS Stralsund Andershof sSL GW GS „Ferdinand von Schill“ Stralsund sSL GW GS Wolgast sSL GW Gy Hansa Stralsund sSL GW RegS Garz sSL NB GS Altenhof KG SL keine Bewerber NB GS Groß Plasten SL keine Bewerber NB GS Kargow KG SL keine Bewerber NB KGS Röbel SL NB Agy Neubrandenburg sSL NB FöG Altentreptow sSL keine Bewerber NB FöL Sonderpädagogisches Förderzentrum Neustrelitz sSL NB FöL Sonderpädagogisches Förderzentrum Friedland sSL keine Bewerber NB GS Altenhof KG sSL keine Bewerber NB GS Groß Plasten sSL keine Bewerber NB GS „Am Papenberg“ Waren sSL NB KGS Röbel sSL NB RegS/GS Blankensee sSL NB RegS/GS Wesenberg sSL NB Sgy Neubrandenburg sSL RO GS Diekhof Am Schmooksberg KG SL RO GS Diekhof Am Schmooksberg KG sSL keine Bewerber RO GS Bentwisch sSL RO GS Dummerstorf sSL RO GS „Fritz Reuter“ Kühlungsborn sSL Drucksache 6/3110 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Schulamt Schulart Schule Funktion keine Bewerber und derzeit keine Ausschreibung SN FöG „An der Bleiche“ Ludwigslust SL SN FöL „An den Linden“ Grevesmühlen SL keine Bewerber SN GS Boizenburg Reinhard SL SN GS Damshagen KG SL SN GS Dorf Mecklenburg SL SN GS Eldena SL SN GS Kalkhorst KG SL SN GS Neu Kaliß KG SL SN GS Parchim West SL SN GS „Fritz Reuter“ Schwerin SL SN Gy Fridericianum Schwerin SL SN Gy Lübz SL SN IGS Brecht Schwerin SL SN RegS/GS Lübstorf SL SN FöG Neuburg sSL SN FöL Parchim sSL SN GS Dabel sSL SN GS Dreveskirchen KG sSL keine Bewerber SN GS "Am Mühlenteich" Hagenow sSL keine Bewerber SN GS Kalkhorst KG sSL keine Bewerber SN GS Mestlin sSL keine Bewerber SN GS Neu Kaliß KG sSL SN GS Friedensschule Schwerin sSL keine Bewerber SN RegS/GS Lübstorf sSL BS Bad Doberan SL BS BS des LK Meckl. Seenplatte Nbdg - W u V SL BS BS des LK Meckl. Seenplatte Nbdg - W u V sSL Legende GW: Greifswald GS: Grundschule RO: Rostock FöL: Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen NB: Neubrandenburg FöG: Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung SN: Schwerin RegS/GS: Regionale Schule mit Grundschule RegS: Regionale Schule IGS/GS: Integrierte Gesamtschule mit Grundschule IGS: Integrierte Gesamtschule KG: Kleine Grundschule KGS: Kooperative Gesamtschule Gy: Gymnasium Sgy: Sportgymnasium Agy: Abendgymnasium BS: Berufliche Schule Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3110 5 4. Welche Maßnahmen ergreift das Ministerium für Bildung, Wissen- schaft und Kultur, um die Anzahl der kommissarisch besetzen Funktionsstellen dauerhaft zu senken? In der Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage 6/1451 („In welcher Weise beabsichtigt die Landesregierung, die offenen Funktionsstellen in Kürze durch welche Maßnahmen zu besetzen?“) wurden fünf Maßnahmen zur Sicherstellung der Besetzung von Leitungsstellen benannt. Zusammenfassend wird hier der aktuelle Stand der Umsetzung dieser und weiterer Maßnahmen dargestellt: - Die Verwaltungsvorschrift „Regelung zum Verfahren bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter und deren Vertreter (Leitungsstellen) an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ wurde neu gefasst und ist im Februar 2014 veröffentlicht worden. - Die Verwaltungsvorschrift über die Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ist geändert. Die Änderungsvorschriften vom 17.01.2014 und 26.02.2014 sind veröffentlicht. Mit der zweiten Änderung der Verwaltungsvorschrift wird für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter sowohl für die Beurteilenden als auch die Beurteilten der Aufwand deutlich reduziert mit der Folge, dass sich die Beurteilung deutlicher auf die für die Leitung erforderlichen Kompetenzen konzentrieren kann. - Seit Januar 2014 werden die Leitungsstellen über eine neue und zeitgemäße Form (Homepage des Bildungsministeriums) ausgeschrieben. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Ausschreibung von Schulleitungsstellen perspektivisch in der online-Stellenbörse auf dem Bildungsserver zu platzieren. - Die Ausschreibung von Leitungsstellen erfolgt ohne die Voraussetzung einer Mindestein- gruppierung. - Die Öffnung der Ausschreibungen für zusätzliche Lehrämter ist umgesetzt. - Ab dem 01.08.2014 richten sich die Ausschreibungen von Leitungsstellen auch an Bewerberinnen und Bewerber außerhalb des Landesdienstes. - Langfristig bekannte, wegen Renteneintritts vakant werdende Stellen wurden bereits ausgeschrieben, um die Übergangszeit bis zum Wirksamwerden des umgestalteten neuen Besetzungsverfahrens ohne Zeitverlust für die einzelnen Stellenbesetzungen zu nutzen. - In Abstimmung mit den zuständigen Interessenvertretungen wurde ein schulamtsübergrei- fendes und somit einheitliches Vorgehen bei der vorübergehenden Besetzung von Leitungsstellen geregelt. - In Abstimmung mit den zuständigen Interessenvertretungen wurde eine Regelung zur Besetzung besonders lange währender Einzelverfahren getroffen. Drucksache 6/3110 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 - Die regelmäßige Berichterstattung zur Besetzung von Funktionsstellen für Schulleiter und stellvertretende Schulleiter bleibt ein herausgehobener Bestandteil der Arbeit mit den Staatlichen Schulämtern. - Es erfolgt zukünftig eine zielgerichtete Qualifizierung von Leitungsstelleninhaberinnen und -inhabern gemäß Abschnitt II der Verwaltungsvorschrift „Regelung zum Verfahren bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter und deren Vertreter (Leitungsstellen) an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, bevor die Leitungsstelle übernommen wird. - Es liegt der Entwurf einer Verwaltungsvorschrift über die Gewährung einer Zulage nach § 16 Absatz 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für Schulleiterinnen und Schulleiter beziehungsweise stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter in bestimmten Fallkonstellationen vor. Das Verfahren zum Erlass der Verwaltungsvorschrift wird in Kürze unter Einbeziehung des Finanzministeriums und der Interessenvertretungen abgeschlossen. 5. Wie viele der kommissarischen Funktionsstelleninhaber sind gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „Regelung zum Verfahren bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter und derer Vertreter an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vom 4. Februar 2014 nicht befähigt, die derzeitige kommissarische Tätigkeit dauerhaft auszuüben? Eine statistische Erfassung oder Evaluation zur Befähigung von Lehrkräften, die eine Leitungsstelle kommissarisch besetzen, wird nicht durchgeführt. Für neun Besetzungsverfahren für Leitungsstellen wurde mit den zuständigen Personalräten und dem Lehrerhauptpersonalrat ein gesonderter Verfahrensweg vereinbart, um die Lehrkräfte, die die vorübergehende Besetzung übernahmen, dauerhaft einzusetzen, da die entsprechende Befähigung vorgelegen hat. Gerade das künftig prospektiv gestaltete Besetzungsverfahren wird dazu beitragen, dass die Zahl der kommissarisch besetzten Leitungsstellen geringer sein wird als derzeit.