Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3124 6. Wahlperiode 28.07.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Projektförderung MitMachZentralen der Landesregierung und ANTWORT der Landesregierung Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales MecklenburgVorpommern hat die Landkreise, kreisfreien Städte sowie engagementfördernde Einrichtungen und Vereine dazu aufgefordert, sich für das laufende sowie für das kommende Jahr im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens um eine Projektförderung des Landes für die Einrichtung von „MitMachZentralen“ zu bewerben. 1. Sind die MitMachZentralen in die Ehrenamtsstrategie der Landes- regierung eingebunden? Wenn ja, wie, und welche Aufgaben und Kriterien sieht die Landesregierung für die MitMachZentralen oder wenn nein, warum nicht? Strategisches Ziel der Landesregierung ist es, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement weiter intensiv zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für aktive Bürgerinnen und Bürger, die sich überall im Land vor Ort für die Gemeinschaft einsetzen, zu verbessern. Die Einrichtung von MitMachZentralen in den Landkreisen soll dazu beitragen, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement auf regionaler Ebene zu fördern, zu vernetzen und weiterzuentwickeln. Dabei sollen die Erfahrungen aus dem in den Jahren 2012/2013 initiierten Modellprojekt „Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement“, an dem fünf Landkreise teilgenommen haben, genutzt werden. Vor dem Hintergrund, dass in den beiden kreisfreien Städten eine relativ gute Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement vorhanden ist, richtete sich die Aufforderung zur Interessenbekundung ausschließlich an die Landkreise. Drucksache 6/3124 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die MitMachZentralen verfolgen folgende Ziele: - Trägerunabhängige Information, Vermittlung und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Möglichkeiten des Ehrenamts und bürgerschaftlichen Engagements in allen Bereichen - Beratung von Vereinen, Verbänden und Initiativen, die Ehrenamtliche suchen - Rechtliche Auskünfte (zum Vereinswesen, zu Versicherungen und Ähnlichem) und Hilfe zu offenen Fragen rund um das Thema Ehrenamt - Angebote beziehungsweise Vermittlung von Weiterbildungen für ehrenamtlich Tätige - Vernetzung von Akteuren des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts - Ermöglichung des Erfahrungsaustausches zwischen Engagierten - Initiierung von Engagementprojekten für verschiedene Zielgruppen - Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement Nach den Vorgaben der Interessenbekundung können MitMachZentralen sowohl beim Landkreis als auch bei vorhandenen, das Engagement fördernden Strukturen angesiedelt werden. Letzteres setzt ein positives Votum des Landkreises voraus. Mit dem Modellprojekt sollen keine neuen Strukturen aufgebaut werden. Daher ist ein Kriterium für die Förderung, dass Infrastruktur und Personal mit Sachverstand vorhanden sein müssen. 2. Sieht die Landesregierung die MitMachZentralen in einem Zusammenhang mit den bereits vorhandenen Strukturen der Ehrenamtsunterstützung wie den lokalen Ehrenamtskoordinierungsstellen oder den schon regelmäßig abgehaltenen regionalen Ehrenamtsmessen ? a) Wenn ja, in welchem? b) Wenn nein, warum in keinem? Die MitMachZentralen sollen vorhandene Strukturen und Angebote ergänzen. 3. Nach Aussage des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in der Sitzung der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ waren bis zum 20.06.2014 drei Anträge eingegangen. Wie stellt sich die Bewerbungslage nach Ablauf der Antragsfrist dar? a) Welche Anträge gibt es für die Projektförderung, für welche Orte, in welchen Trägerschaften und mit welchem Konzept? b) Welche Kreise oder kreisfreien Städte nehmen von sich aus nicht am Projekt MitMachZentralen teil und mit welchen Begründungen ? c) Sind bereits Mittel bewilligt worden und wenn ja, in welcher Höhe und wie viel für welchen Antrag? Die Fragen werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3124 3 Nach Ablauf der Frist für die Interessenbekundung liegen von allen Landkreisen formelle Interessenbekundungen vor. Die kreisfreien Städte sind vom Interessenbekundungsverfahren ausgenommen (siehe Antwort zu Frage 1.) Derzeit werden die Projekte koordiniert. Anschließend erfolgt die Antragstellung auf Projektförderung gegenüber dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Nähere Angaben liegen derzeit nicht vor. 4. Wie stellt die Landesregierung den Übergang von der Modellphase bis 2015 in die Zeit danach sicher? Förderziel ist die Schaffung nachhaltiger Strukturen in den Landkreisen. Um dies sicherzustellen , sollen die Träger der MitMachZentralen einen angemessenen Eigenbeitrag leisten. Die Projektförderung des Landes ist angelegt als Anschubfinanzierung. Eine über den Modellzeitraum hinausgehende Förderung ist nicht vorgesehen. 5. Wie wird das Projekt finanziert? a) Welche Gesamtkosten erwartet die Landesregierung für das Projekt , in welcher Höhe erwartet sie eine Kofinanzierung des Projekts durch die Landkreise und kreisfreien Städte oder durch Dritte und wie wird die Finanzierung gesichert? b) Falls qualifizierte Bewerbungen für mehr als fünf MitMachZentralen bzw. Kreise und kreisfreie Städte eingehen, aus welchen Quellen werden die zusätzlichen Mittel dann bereitgestellt oder nach welchen Kriterien wählt die Landesregierung dann aus? c) Wie sollen nicht verausgabte Mittel aus dem Haushaltstitel 684.43 (neu) verwendet werden? Zu a) Entsprechend den Vorgaben für die Interessenbekundung ist beabsichtigt, in jedem Landkreis mindestens eine und höchstens zwei MitMachZentralen zu fördern. Dafür können in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 Haushaltsmittel bis zur maximalen Höhe von 10.000 Euro je Landkreis als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bewilligt werden. Somit belaufen sich die Gesamtkosten für die Landesregierung auf höchstens 120.000 Euro. Haushaltsmittel stehen im Einzelplan 10, Kapitel 1005, Maßnahmegruppe 40, Titel 684.43 in Höhe von 50.000 Euro je Haushaltsjahr zur Verfügung. Im Übrigen besteht innerhalb der Maßnahmegruppe Deckungsfähigkeit. Ein Eigenbeitrag der Landkreise beziehungsweise der Engagement fördernden Einrichtungen soll geleistet werden, wobei als Eigenbeteiligung auch unbare eigene Leistungen anerkannt werden können. Drucksache 6/3124 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu b) Es ist nicht vorgesehen, pro Landkreis mehr als jährlich 10.000 Euro bereit zu stellen. Soweit in einem Landkreis mehrere qualifizierte Bewerbungen vorliegen, liegt die Auswahlentscheidung nach den Vorgaben für die Interessenbekundung beim Landkreis. Soweit sechs Landkreise ihr Interesse bekundet haben, ist zunächst zu prüfen, ob die volle Förderhöhe ausgeschöpft wird, ergänzend ist die Inanspruchnahme von Deckungsfähigkeiten innerhalb der Maßnahmegruppe in Betracht zu ziehen. Zu c) Nach den vorliegenden Interessenbekundungen ist davon auszugehen, dass die Mittel aus dem Haushaltstitel 684.43 in voller Höhe verausgabt werden. Die Frage einer Verwendung nicht verausgabter Mittel stellt sich daher nicht. 6. Für wie realistisch hält die Landesregierung flächendeckende Wirkungsradien der MitMachZentralen? a) Wie geht die Landesregierung dann ggf. mit Nichtbeteiligung am Projekt um? b) Erwartet bzw. erwägt die Landesregierung räumliche Schwer- punktsetzungen und wenn ja, in welchen Landesteilen und nach welchen Kriterien? Es ist zwar wünschenswert, aber nicht originäres Ziel der Modellphase, flächendeckende Wirkungsradien der MitMachZentralen zu erreichen. Zu a) Es haben alle Landkreise Interesse am Modellprojekt bekundet. Fragestellungen in Zusammenhang mit einer Nichtbeteiligung stellen sich daher nicht. Zu b) Bei der Umsetzung des Modellprojekts werden alle Landkreise einbezogen. Eine räumliche Schwerpunktsetzung wird daher nicht erwogen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3124 5 7. Ist im Laufe der jetzt angesetzten Modellphase bis 2015 ein Monito- ring, eine Evaluation oder ein „Best-Practice-Verfahren“ im Projekt bzw. für die einzelnen MitMachZentralen geplant? a) Wenn ja, wann, durch welche Institution und in welcher Form? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wie soll eine Weiterentwicklung der MitMachZentralen erfolgen? Die Fragen werden zusammenhängend beantwortet. Das Modellprojekt wird durch die vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales initiierte Landeskoordinierungsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement“ begleitet. Der Landeskoordinierungsgruppe gehören Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung (Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, Staatskanzlei), der Landkreise, des Landkreistages, des Städte- und Gemeindetages, des Landesrings des Deutschen Seniorenringes und des Landesseniorenbeirats an. Über Fragen einer weitergehenden (wissenschaftlichen ) Begleitung oder Evaluierung kann erst nach Vorliegen sämtlicher Projektanträge entschieden werden. Aussagen zur Weiterentwicklung der MitMachZentralen sind abhängig von den Ergebnissen der Modellphase und können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. 8. Ist geplant, dass MitMachZentralen Weiterbildungen und Betreuung anbieten und vermitteln? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nicht, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Demnach gehören zu den Aufgaben der MitMachzentralen auch Informations-, Vermittlungs-, Beratungs- und Weiterbildungsangebote für ehrenamtlich Tätige. Drucksache 6/3124 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 9. Welche und wie viele Formen von Ehrenamtsunterstützung existieren bereits (bitte aufschlüsseln nach Trägerschaft sowie Land, Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden)? Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement findet überwiegend vor Ort in den Städten und Gemeinden statt. Eine Gesamtübersicht über die vielfältigen Formen von Ehrenamtsunterstützung in den Städten und Gemeinden liegt nicht vor. Das Land sieht seine Verantwortlichkeit im Bereich der Engagementpolitik insbesondere in der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen. Darüber hinaus wird das bürgerschaftliche Engagement durch Programme und Maßnahmen gefördert und unterstützt. An besonderen Anerkennungsformen seien beispielhaft genannt: Tag des Ehrenamtes/Ehrennadel des Ministerpräsidenten, Ehrenamts-Diplom, Haftpflicht- und Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige. 10. Warum erfolgte eine Projektausschreibung erst am 22.05.2014, also mehr als sechs Monate nach Verabschiedung des Haushalts? Um eine breite Akzeptanz des Modellprojekts zu erreichen, wurden zunächst die Ergebnisse des am 31. Dezember 2013 ausgelaufenen Modellprojekts „Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement“ eruiert. Der Konzeptentwurf wurde anschließend mit den Mitgliedern der Landeskoordinierungsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement“ diskutiert und am 29. April 2014 abschließend beraten. Parallel dazu fand die Abstimmung innerhalb der Landesregierung statt. Die Interessenbekundung wurde sodann am 13. Mai 2014 eingeleitet.