Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3125 6. Wahlperiode 23.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entlassung des Geschäftsführers der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Reduzierung der Verluste der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH im Rahmen eines Zielkonzeptes war nicht formale Bedingung für die Entscheidung der Landesregierung über eine Erhöhung des Landeszuschusses für den Flughafen Rostock-Laage. Im Januar 2014 hat die Landesregierung beschlossen, den Zuschuss für den Flughafen Rostock-Laage zu verdoppeln. Dafür sollte ein sogenanntes Zielkonzept durch den Geschäftsführer erarbeitet werden. Das Zielkonzept sollte die Entwicklung des Flughafens bis zum Jahr 2017 aufzeigen, insbesondere wie die Verluste des Flughafens reduziert werden sollen. Darüber hinaus sollte das Land zwei Sitze im Aufsichtsrat und einen Gaststatus in der Gesellschafterversammlung erhalten. Damit sollte die Einbindung des Landes in die Entscheidung sichergestellt werden. Mit der Erhöhung des Landeszuschusses auf 1 Million Euro zahlt das Land mehr als ein Drittel des Verlustausgleichs der Flughafengesellschaft. Wie die Hansestadt Rostock auf eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Rostocker Bürgerschaft mitgeteilt hat, wurde das Zielkonzept den Gesellschaftern erstmals am 29.04.2014 vorgestellt. Am 30. April haben die Gesellschafter die Entlassung des Geschäftsführers beschlossen. Drucksache 6/3125 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 In der Sitzung des Finanzausschusses am 19. Juni 2014 hat die Landesregierung erklärt, dass ihr keine Informationen über die Gründe der Entlassung des Geschäftsführers vorliegen und es außerdem nicht die Aufgabe der Landesregierung sei, danach zu fragen. Aus dem Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten leitet sich auch eine Informationsbeschaffungspflicht der Landesregierung ab. Sollten die Rechte Dritter durch eine öffentliche Beantwortung verletzt werden, ist für die Veröffentlichung ggf. ein abgestuftes Verfahren heranzuziehen (Art. 40 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern). 1. War die Landesregierung auf der Gesellschafterversammlung ver- treten, auf der die Entlassung des Geschäftsführers beschlossen wurde? Ja. 2. Welche Gründe haben zur Entlassung des Geschäftsführers geführt? Die Abberufung des Geschäftsführers der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH wird mit unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Gesellschaftern und der Geschäftsführung über die Führung eines öffentlichen Unternehmens begründet. Beide Parteien haben Stillschweigen vereinbart. Die Landesregierung hat in der Gesellschafterversammlung lediglich einen Gaststatus. 3. Welche Rolle hat dabei die Fertigstellung des Zielkonzeptes gespielt und worin lagen ggf. die Kritikpunkte der Gesellschafter? Ob das Zielkonzept eine Rolle bei der Entlassung des Geschäftsführers durch die Gesellschafter gespielt hat, ist der Landesregierung nicht bekannt. Das „Strategiekonzept für die Entwicklung des Flughafens Rostock-Laage bis 2018“ wurde in der Gesellschafterversammlung durch den Geschäftsführer am 29. April 2014 vorgestellt und das Ergebnis von den Gesellschaftern billigend zur Kenntnis genommen. Die Gesellschafter treffen lediglich die Richtungsentscheidung, alle sonstigen Ausführungen fallen unter die Aufgaben der Geschäftsführung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3125 3 4. Kennt die Landesregierung das Konzept des entlassenen Geschäfts- führers und wenn ja, wie schätzt sie dieses ein? Das „Strategiekonzept für die Entwicklung des Flughafens Rostock-Laage bis 2018“ wurde dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung übermittelt und dort ausgewertet. In dem Strategiekonzept werden Einzelmaßnahmen und Umsetzungszeitpunkte definiert. Das Konzept ist aus fachlicher Sicht nachvollziehbar, bedarf aber der Ergänzung. An einem ergänzenden Umsetzungsplan mit Aufwandsabschätzung wird gearbeitet. 5. Teilt die Landesregierung ggf. die Kritikpunkte der Gesellschafter? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Welche Auswirkungen hat die Entlassung des Geschäftsführers auf die Erarbeitung des Zielkonzeptes zur weiteren Entwicklung des Flughafens? a) Wird das Konzept überarbeitet und wenn ja, in welchen Punkten und mit welcher Ausrichtung? b) Wann wird das Zielkonzept nun vorliegen? Zu 6, a) und b) Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. 7. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die für den Zuschuss eingeforderten Bedingungen auch erfüllt werden? a) In welcher Form wurde vereinbart, dass ein Zielkonzept zu erarbeiten ist? b) In welcher Form wurde vereinbart, dass das Land zwei Sitze im Aufsichtsrat und einen Gaststatus in der Gesellschafterversammlung erhält? Zu 7 Der Bewilligungsbescheid für den Zuschuss an die Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH wurde mit Auflagen und Bedingungen, die der Zuwendungsempfänger zu erfüllen hat, versehen. Im Wesentlichen handelt es sich um Informations- und Berichtspflichten sowie Einsichts- und Kontrollrechte. Der Zuwendungsbescheid kann widerrufen werden. Drucksache 6/3125 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu a) und b) Die Erarbeitung eines Zielkonzepts sowie die Schaffung von zwei Sitzen für das Land Mecklenburg-Vorpommern im Aufsichtsrat und eines Gaststatus in der Gesellschafterversammlung sind Gegenstand einer Vereinbarung vom 7. Januar 2014 zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Minister für Inneres und Sport des Landes MecklenburgVorpommern auf der einen Seite und den Gesellschaftern der Flughafen Rostock-LaageGüstrow GmbH auf der anderen Seite. 8. Welche Investitionen werden nach Kenntnis der Landesregierung in diesem oder im nächsten Jahr am Flughafen notwendig und liegen bereits Anträge auf Förderung durch das Land vor oder sind diese in Aussicht gestellt? 9. Wurden bereits Anträge bewilligt und wenn ja, wofür und in welchem Umfang? Die Fragen 8 und 9 werden zusammenhängend beantwortet. Nach Kenntnis der Landesregierung sind Investitionen für die Erneuerung des Instrumentenlandesystems und für einen Leichtflüssigkeitsabscheider am Flughafen notwendig. Anträge auf Förderung dieser Investitionen liegen der Landesregierung nicht vor. Seitens der Gesellschafter soll jedoch eine Antragstellung beabsichtigt sein. Mit dem am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen neuen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wird eine Förderung der Flughafeninfrastruktur hieraus nicht mehr möglich sein.