Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3126 6. Wahlperiode 24.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verletzungen durch Diensthunde der Landespolizei und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung In seiner Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage stellt der Abgeordnete Herr Suhr auf den „Diensthund für besondere Einsatzlagen“ ab und darauf, dass dieser Diensthund auch im Rahmen von Demonstrationen eingesetzt wird. Der Diensthund für besondere Einsatzlagen wird für andere Zwecke ausgebildet und kommt bei Versammlungslagen nicht zum Einsatz. Zur Bewältigung von Einsätzen anlässlich von Versammlungen setzt die Landespolizei Diensthunde mit einer Schutzhundausbildung ein. Gemäß der Aktenordnung der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Aufbewahrungsfrist für Einsatzunterlagen fünf Jahre. Einsatzunterlagen, die älter als fünf Jahre sind, können zur Beantwortung der Fragen nicht herangezogen werden. Drucksache 6/3126 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Bei der Polizei des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden Dienst- hunde gehalten und geschult. Dies geschieht in einer Diensthundeschule, die der Landesbereitschaftspolizei zugeordnet ist. Die dort geschulten Hunde werden vielseitig eingesetzt, unter anderem in sogenannten beson- deren Einsatzlagen. Dazu gehört auch der Einsatz im Rahmen von Demonstrationen. Zur Vorbereitung auf solche Einsätze absolvieren die Hunde einen 14-wöchigen „Speziallehrgang zur Ausbildung eines Diensthundes für besondere Einsatzlagen“. Nach Angaben der Landespolizei erfolgt die Ausbildung eines Diensthundes für besondere Einsatzlagen für die Einsätze in den Fällen, in denen ein polizeilicher Zugriff erforderlich ist und von einer hohen Gefährdung für die eingesetzten Polizeikräfte oder Dritte auszugehen ist. Die von der Polizei zu diesem Zweck erwor- benen Hunde sollen „nervenfest, unbefangen, arbeitsfreudig, aufmerksam und wachsam“ sein sowie „eine gute Ausdauer und Belastbarkeit, Mut und Kampftrieb“ zeigen (vgl. http://www.polizei.mvnet.de/cms2/Polizei_ prod/Polizei/de/ipvo/Landesbereitschafts-_polizeiamt/Diensthundeschule/ index.jsp). 1. Wie viele Hunde haben den „Speziallehrgang zur Ausbildung eines Diensthundes für besondere Einsatzlagen“ in den letzten zehn Jahren absolviert und wie viele Hunde aus der Diensthundeschule in Mecklenburg-Vorpommern können aktuell in sogenannten besonderen Einsatzlagen eingesetzt werden? Der Diensthund für besondere Einsatzlagen ist ein polizeiliches Führungs- und Einsatzmittel, das ausschließlich in besonders gefährlichen Einsatzlagen, zum Beispiel bei Geiselnahmen, eingesetzt wird. Um die Sicherheit der Polizeivollzugsbeamten sowie den Einsatzerfolg nicht zu gefährden, kann die Landesregierung hierzu keine Auskünfte erteilen. Angaben zu Fähig- keiten, Anzahl und Einsatzanlässen ließen hier für jedermann Rückschlüsse auf die Wirksam- keit und spezielle Einsatztaktik dieses Einsatzmittels zu. Insbesondere in Situationen mit Gefahren für Leib und Leben kann damit der Einsatzerfolg verhindert werden, indem Betroffene gezielte Gegenmaßnahmen ergreifen. 2. Wie ist der „Speziallehrgang zur Ausbildung eines Diensthundes für besondere Einsatzlagen“ konzipiert und auf welche Fähigkeiten hin werden die Hunde geschult? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3126 3 3. Wie gewährleistet die Polizei, dass der bei den Diensthunden gefor- derte Kampftrieb nicht dazu führt, dass die Diensthunde, ohne einen entsprechenden Befehl erhalten zu haben, Menschen angreifen und ihnen Verletzungen zufügen? Nach der erfolgreichen Absolvierung des Grundlehrganges wird eine ständige Aus- und Fortbildung mit dem Diensthund durchgeführt. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf Gehorsamsübungen gelegt. 4. In wie vielen besonderen Einsatzlagen wurden in den letzten zehn Jahren Diensthunde eingesetzt und welcher Art waren diese Einsätze (bitte einzeln aufführen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. In wie vielen Fällen haben Diensthunde der Landespolizei in den letzten zehn Jahren Personen verletzt? a) In wie vielen Fällen befolgten die Diensthunde dabei einen Befehl des Hundeführers? b) In wie vielen Fällen geschah dies ohne einen entsprechenden Befehl des Hundeführers? c) In wie vielen Fällen wurden Polizisten von einem Diensthund verletzt? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Hierzu führt die Landesregierung keine Statistik. Zur Ermittlung der mit der Frage erbetenen Informationen müssten sämtliche vorhandenen Einsatzverlaufsberichte aller Polizeidienststellen einzeln ausgewertet und zusammengeführt werden, wodurch evident ein im Rahmen einer Kleinen Anfrage unzumutbarer Aufwand entstünde. Zu c) Im Rahmen der Ausbildung von Polizeidiensthunden wurden in den letzten fünf Jahren sieben Polizeibeamte durch Hundebisse leicht verletzt, in vier Fällen haben sich Polizei- beamte beim Umgang mit Diensthunden Prellungen oder Zerrungen durch Sturz und abruptes Anspringen beziehungsweise Leinenzug zugezogen. Drucksache 6/3126 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Wie schwer waren im Einzelnen die in den letzten zehn Jahren durch Diensthunde zugefügten Verletzungen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5, 5 a) und 5 b) verwiesen. 7. In welchen Situationen kam es in den letzten zehn Jahren zu durch Diensthunde zugefügten Verletzungen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5, 5 a) und 5 b) verwiesen. 8. Werden in besonderen Einsatzlagen auch Hundestaffeln aus anderen Bundesländern eingesetzt und, wenn ja, a) in wie vielen Fällen war dies in den letzten zehn Jahren erfor- derlich (Einsätze bitte einzeln aufführen) und aus welchen Bundes- ländern kamen diese Hundestaffeln? b) wie viele Personen wurden im Rahmen dieser Einsätze von Dienst- hunden aus anderen Bundesländern wie schwer verletzt (bitte einzeln aufführen)? c) welche Kosten sind im Rahmen dieser Einsätze von Hundestaffeln aus anderen Bundesländern entstanden und wer trägt diese? Im Zeitraum der letzten fünf Jahre wurden durch die Landespolizei keine Hundestaffeln aus anderen Ländern in besonderen Einsatzlagen in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3126 5 9. Hat die Landespolizei im Rahmen der Demonstrationen gegen die rechtsextremistischen Kundgebungen in Rostock am 1. Mai 2014 und in Demmin am 8. Mai 2014 Diensthunde eingesetzt? a) Wie viele Diensthunde hat die Landespolizei eingesetzt? b) Welche Art der Hundeleine verwenden die Hundeführer der Landespolizei (bitte insbesondere die Länge angeben)? c) Inwiefern sind diese Hundeleinen nach Ansicht der Landes- regierung dazu geeignet, in jeder Situation die volle Kontrolle über den Diensthund zu behalten? Zu 9 und a) Die Polizeiinspektion Rostock setzte am 01.05.2014 zum Schutz der Versammlungen 28 Diensthunde ein. Die Polizeiinspektion Neubrandenburg setzte am 08.05.2014 zum Schutz der Versammlungen 12 Diensthunde ein. Zu b) Die Diensthundführer der Landespolizei verwenden eine zwei Meter lange gummierte Leine. Diese besteht aus strapazierfähigem Textilstoff, in dessen Oberfläche Gummifasern einge- webt sind. Zu c) Dieser Textilstoff erzielt eine hohe Rutschfestigkeit, die dem Diensthundführer ein sicheres Führen des Diensthundes ermöglicht. 10. Haben Diensthunde bei den Einsätzen am 1. Mai 2014 in Rostock und am 8. Mai 2014 in Demmin Personen verletzt, und wenn ja, a) in wie vielen Fällen? b) wie schwer waren die Verletzungen im Einzelnen? c) in welchen Situationen erfolgten die Verletzungen? Nein.