Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3136 6. Wahlperiode 23.07.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek und Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Arbeitslos nach Ausbildung - Übernahmequoten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Kleine Anfrage knüpft an Drucksache 6/2984 an, dort speziell an Frage 7. Der Übergang vom Ausbildungs- zum Arbeitsmarkt, die sogenannte 2. Schwelle, ist für junge Fachkräfte von enormer Bedeutung. In Zeiten konjunktureller Schwankungen gewinnt ein ausbildungsadäquater Einstieg in den Arbeitsmarkt besondere Bedeutung. Eine umfassende Betrachtung des Ausbildungsmarktes darf sich deshalb nicht in der Betrachtung der Einmündung erschöpfen, sondern muss auch die Qualität der Ausbildung und die Berufschancen im Anschluss an den Abschluss in den Blick nehmen. 2012 war die Zahl der Übernahmen nach Ausbildung in unserem Bundesland gegenüber den Vorjahren rückläufig und lag mit 47 % sowohl unter dem ostdeutschen, als auch deutlich unter dem gesamtdeutschen Durchschnitt. In diesen Wochen schließen viele junge Menschen ihre Berufsausbildung erfolgreich ab und stehen dann am Übergang in die Berufstätigkeit. Drucksache 6/3136 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Landesregierung die Kate- gorien Geschlecht der/des Auszubildenden, Branche, Betriebsgröße und Tarifbindung des Unternehmens auf die Übernahmequote? Welche entsprechenden Auswertungen zu Verlaufsdaten für welchen Zeitraum und welche Regionen sind der Landesregierung dazu bekannt? Laut IAB-Betriebspanel Mecklenburg-Vorpommern 2012 (auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales verfügbar) hängen die Übernahmechancen neben dem Wirtschaftsbereich auch mit der Größe eines Ausbildungsbetriebes zusammen, wobei im Allgemeinen die Übernahmequote mit wachsender Betriebsgröße steigt. Anzumerken ist, dass auch der Grad der Tarifbindung im Allgemeinen mit der Betriebsgröße steigt. Zudem wurden weniger weibliche Absolventen (45 Prozent) als männliche (49 Prozent) übernommen. Zu den Gründen wird im IAB-Betriebspanel ausgeführt: „Die geschlechterrelevanten Unterschiede bei der Übernahme in den Betrieben dürften vor allem mit der unterschiedlichen Verteilung der Auszubildenden auf die einzelnen Branchen zusammenhängen . So sind die durchschnittlichen Übernahmequoten in eher männlich dominierten Bereichen der Wirtschaft oftmals höher als in Branchen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an weiblichen Absolventinnen. Im produzierenden Gewerbe - hierzu gehören die Branchen Bergbau/Energie/Wasser/Abfall, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe - wurden durchschnittlich 69 Prozent aller Absolventen übernommen. Damit fiel die Übernahmequote im produzierenden Gewerbe gegenüber dem Dienstleistungssektor (34 Prozent) deutlich höher aus.“ Weitere veröffentlichte Auswertungen sind der Landesregierung nicht bekannt. 2. Welche Gründe für den Einbruch der Übernahmequote im Jahr 2012 sieht die Landesregierung und wie beurteilt sie diese Entwicklung? Das IAB-Betriebspanel Mecklenburg-Vorpommern kommt zu folgender Einschätzung: „Die Übernahmechancen für Ausbildungsabsolventen in Mecklenburg-Vorpommern waren 2012 schlechter als im Vorjahr, wenngleich es seit 2005 eine Tendenz zu steigenden Übernahmequoten im Land gibt. Dabei zählt ein Übernahmeangebot aus Sicht der Jugendlichen zu einem wichtigen Merkmal für einen attraktiven (Ausbildungs-)Betrieb. Im Ergebnis nutzen noch zu wenige Betriebe die Möglichkeiten, durch eigene Ausbildung betrieblichen Fachkräftebedarf zu decken.“ Die Landesregierung schließt sich dieser Auffassung an. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3136 3 3. Besondere Schwierigkeiten beim Übergang an der 2. Schwelle haben junge Menschen mit zusätzlichem Förderbedarf - bereits an der 1. Schwelle und während der Ausbildung benötigen sie entsprechende Unterstützung. Welche Unterstützungsmechanismen für diese Zielgruppe existieren in unserem Bundesland an der 2. Schwelle? Falls keine spezifischen Unterstützungsmechanismen existieren: wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit, entsprechende Angebote und Förderungen zu entwickeln? Um den Übergang von einer abgeschlossenen Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis („zweite Schwelle“) für Jugendliche so erfolgreich wie möglich zu gestalten, können diese Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Gemäß § 75 Absatz 2 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) besteht zum einen die Möglichkeit, nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung die ausbildungsbegleitenden Hilfen bis zu sechs Monate nach Begründung eines Arbeitsverhältnisse fortzusetzen, wenn dieses zur Festigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Darüber hinaus stehen der genannten Zielgruppe bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen und der Notwendigkeit auch für den Übergang an der 2. Schwelle die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III (§ 44 - Vermittlungsbudget, § 45 - Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Maßnahmeträger der privaten Arbeitsvermittlung oder bei einem Arbeitgeber, §§ 81ff - Leistungen der beruflichen Weiterbildung) sowie die Leistungen zur Aufnahme einer Beschäftigung (§ 88 - Eingliederungszuschüsse ) zur Verfügung. Weitere Fördermöglichkeiten werden für Kunden der beruflichen Rehabilitation vorgehalten. Die meisten Ausbildungen der anerkannten jugendlichen Rehabilitanden finden in besonderen Maßnahmen oder besonderen Einrichtungen der beruflichen Reha statt. Dort ist zum Ende der Ausbildung in der Regel auch eine Unterstützung beim Übergang in Arbeit vorgesehen. Die besonderen Einrichtungen haben sogenannte Integrationscoaches, deren spezielle Aufgabe die Vermittlung der Absolventen in Arbeit ist. Weiterhin gibt es eine sechsmonatige Nachbetreuung , die bei der Stellensuche unterstützt. In den Agenturen für Arbeit beginnt bereits drei Monate vor Beendigung der Ausbildung ein standardisiertes Teilnehmer-Absolventen-Management, das die Kunden einerseits in ihren Eigenbemühungen unterstützt/fördert und gleichzeitig mit einem Reha-Spezialisten aus dem Arbeitgeber-Service passende Stellen für die Absolventen sucht. Arbeitgebern wird bei Bedarf ein allgemeiner Eingliederungszuschuss beziehungsweise der Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen angeboten. Weiterhin kann eine Probebeschäftigung nach § 46 SGB III durchgeführt werden. Ist behinderungsbedingt eine besondere technische Ausstattung oder beispielsweise ein Gebärdendolmetscher nötig, wird dies über § 33 SGB IX gefördert. Die Arbeitgeber können über den Technischen Berater der Bundesagentur für Arbeit auch Unterstützung bei der Auswahl der technischen Hilfsmittel erhalten.