Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3146 6. Wahlperiode 30.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie auf Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell im Niedriglohnsektor, also bei zwei Dritteln des mittleren Stundenlohnes oder darunter beschäftigt (bitte insgesamt sowie nach Branchen und Frauen und Männern getrennt angeben)? Als Niedriglohnbeschäftigter oder Geringverdiener gilt im Allgemeinen, wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter, der nicht in einem Ausbildungsverhältnis steht, weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) erzielt (Niedriglohnschwelle). Eine andere Herangehensweise - also Berücksichtigung anderer Beschäftigtengruppen - ist unüblich und führt zu nicht aussagekräftigen Ergebnissen, da zum Beispiel die Entgelte von Teilzeitbeschäftigten und geringfügig entlohnt Beschäftigten insbesondere wegen der geringeren Arbeitszeit vergleichsweise niedrig ausfallen; so könnten Teilzeitbeschäftigte und geringfügig entlohnt Beschäftigte trotz eines möglicherweise relativ hohen Stundenlohns als Niedriglohnbeschäftigte gelten. Des Weiteren dürften Auszubildende fast ausnahmslos Entgelte (beziehungsweise eine Ausbildungsvergütung) erhalten, die unter der Niedriglohnschwelle liegen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/5582, Seite 3 und 4). Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegt die Niedriglohnschwelle (unterer Entgeltbereich) in Deutschland im Jahr 2013 bei 1.973 Euro und in Ostdeutschland bei 1.545 Euro, sofern hierbei nur Entgelte in Ostdeutschland berücksichtigt werden. Zu beachten ist, dass keine Angaben zur Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten vorliegen. Für den 31. Dezember 2013 liefert die Statistik der Bundesagentur für Arbeit folgende Daten zum Niedriglohnsektor in Mecklenburg-Vorpommern: Drucksache 6/3146 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Mecklenburg-Vorpommern: 31.12.2013 Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) mit Angabe zum unteren Entgeltbereich bezogen auf die bundeseinheitliche sowie die ostdeutsche Schwelle des unteren Entgeltbereichs nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008 (WZ 08) und dem Geschlecht Wirtschaftsabschnitte/ -gruppen (WZ 08) Ge- schlecht Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) Insgesamt Darunter : mit Angabe zum Entgelt darunter: mit Entgelten unter der Niedriglohnschwelle für Deutschland (1.973 Euro) Ostdeutschland (1.545 Euro) absolut Anteil % absolut Anteil % Insgesamt Insgesamt 359.861 356.801 154.134 43,2 80.212 22,5 Männer 211.726 209.866 88.804 42,3 37.711 18,0 Frauen 148.135 146.935 65.330 44,5 42.501 28,9 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Insgesamt 13.798 13.628 8.885 65,2 3.938 28,9 Männer 10.689 10.559 6.619 62,7 2.553 24,2 Frauen 3.109 3.069 2.266 73,8 1.385 45,1 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Insgesamt 566 556 X X X X Männer 514 506 X X X X Frauen 52 50 X X X X C Verarbeitendes Gewerbe Insgesamt 56.577 56.262 22.932 40,8 10.379 18,4 Männer 42.050 41.853 14.520 34,7 4.861 11,6 Frauen 14.527 14.409 8.413 58,4 5.518 38,3 D Energieversorgung Insgesamt 4.735 4.715 465 9,9 202 4,3 Männer 3.356 3.349 265 7,9 102 3,1 Frauen 1.379 1.366 199 14,6 100 7,3 E Wasserversorgung; Ab-wasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltver-schmutzungen Insgesamt 5.274 5.245 1.855 35,4 434 8,3 Männer 4.369 4.351 1.621 37,3 357 8,2 Frauen 905 894 X X X X F Baugewerbe Insgesamt 35.118 34.697 16.516 47,6 3.068 8,8 Männer 32.218 31.822 14.924 46,9 2.176 6,8 Frauen 2.900 2.875 1.592 55,4 892 31,0 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Insgesamt 40.965 40.667 21.930 53,9 12.214 30,0 Männer 24.268 24.101 11.475 47,6 4.902 20,3 Frauen 16.697 16.566 10.455 63,1 7.312 44,1 H Verkehr und Lagerei Insgesamt 24.366 24.031 11.520 47,9 6.439 26,8 Männer 19.895 19.586 10.285 52,5 5.708 29,1 Frauen 4.471 4.445 1.235 27,8 731 16,4 I Gastgewerbe Insgesamt 19.070 18.778 16.352 87,1 12.641 67,3 Männer 7.825 7.706 6.372 82,7 4.611 59,8 Frauen 11.245 11.072 9.980 90,1 8.030 72,5 J Information und Kommunikation Insgesamt 5.423 5.358 1.141 21,3 503 9,4 Männer 3.639 3.603 630 17,5 260 7,2 Frauen 1.784 1.755 512 29,1 242 13,8 K Erbringung von Finanzund Versicherungsdienstleistungen Insgesamt 5.468 5.442 666 12,2 404 7,4 Männer 2.234 2.225 207 9,3 111 5,0 Frauen 3.234 3.217 458 14,2 293 9,1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3146 3 Mecklenburg-Vorpommern: 31.12.2013 Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) mit Angabe zum unteren Entgeltbereich bezogen auf die bundeseinheitliche sowie die ostdeutsche Schwelle des unteren Entgeltbereichs nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008 (WZ 08) und dem Geschlecht Wirtschaftsabschnitte/ -gruppen (WZ 08) Geschlecht Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) Ins- gesamt Da- runter: mit Angabe zum Entgelt darunter: mit Entgelten unter der Niedriglohnschwelle für Deutschland (1.973 Euro) Ostdeutschland (1.545 Euro) absolut Anteil % absolut Anteil % L Grundstücks- und Wohnungswesen Insgesamt 4.678 4.631 1.381 29,8 761 16,4 Männer 2.451 2.425 775 32,0 393 16,2 Frauen 2.227 2.206 606 27,5 368 16,7 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und tech-nischen Dienstleistungen Insgesamt 15.308 15.233 4.989 32,8 2.298 15,1 Männer 7.158 7.126 1.301 18,3 526 7,4 Frauen 8.150 8.107 3.688 45,5 1.772 21,9 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Insgesamt 28.045 27.685 20.913 75,5 13.268 47,9 Männer 18.753 18.502 13.882 75,0 8.149 44,0 Frauen 9.292 9.183 7.031 76,6 5.119 55,7 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung Insgesamt 30.665 30.556 853 2,8 395 1,3 Männer 11.966 11.929 393 3,3 180 1,5 Frauen 18.699 18.627 460 2,5 215 1,2 P Erziehung und Unterricht Insgesamt 14.572 14.515 1.701 11,7 668 4,6 Männer 4.701 4.688 652 13,9 312 6,6 Frauen 9.871 9.827 1.049 10,7 356 3,6 Q Gesundheits- und Sozialwesen Insgesamt 42.429 42.123 15.334 36,4 7.815 18,6 Männer 10.312 10.260 2.569 25,0 1.229 12,0 Frauen 32.117 31.863 12.765 40,1 6.586 20,7 R Kunst, Unterhaltung und Erholung Insgesamt 3.979 3.940 1.741 44,2 1.241 31,5 Männer 1.926 1.908 678 35,5 412 21,6 Frauen 2.053 2.032 1.063 52,3 829 40,8 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Insgesamt 8.723 8.643 4.687 54,2 3.432 39,7 Männer 3.366 3.333 1.422 42,7 800 24,0 Frauen 5.357 5.310 3.264 61,5 2.631 49,6 T Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt Insgesamt 102 96 X X X X Männer 36 34 X X X X Frauen 66 62 X X X X U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften Insgesamt - - - - - - Männer - - - - - - Frauen - - - - - - Ohne Angabe Insgesamt - - - - - - Männer - - - - - - Frauen - - - - - - Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Drucksache 6/3146 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Hinweise: X: Aus methodischen Gründen ist ein Ausweis von sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelten nicht sinnvoll, wenn die Zahl der Beschäftigten mit Angabe zum Entgelt unter 1.000 liegt. -: Es sind keine Fälle im Datensatz vorhanden. 2. Wie viele Beschäftigte werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Mecklenburg-Vorpommern profitieren (bitte insgesamt sowie nach Branchen und Frauen und Männern getrennt angeben)? Auf eine Erhöhung des Bruttostundenentgeltes haben diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch, deren Bruttostundenentgelt vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns unter 8,50 € brutto je Arbeitsstunde liegt und die nicht von einer Ausnahmeregelung betroffen sind. Des Weiteren könnten durch die betriebliche und tarifliche Ausdifferenzierung der Entgelte auch diejenigen Beschäftigten profitieren, deren Bruttoentgelt über dem Mindestlohn liegt. Die Anzahl aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern, die vom Mindestlohn profitieren werden, lässt sich jedoch nicht prognostizieren. Eine Einschätzung der Größenordnung der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) ermöglichen die Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Die individuelle Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten geht nicht aus den Daten hervor. Deshalb ist die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten hilfsweise nach monatlichen Bruttoentgelten an der Mindestlohnschwelle klassiert. Da sich bei durchschnittlich 21 Arbeitstagen pro Monat, einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden und einem Bruttostundenentgelt von 8,50 Euro ein rechnerisches Bruttomonatsentgelt von 1.428 Euro ergibt, ist nachfolgend die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten mit einem monatlichem Bruttoarbeitsentgelt bis zu 1400 Euro und bis zu 1500 Euro nach Branche und Geschlecht zum 31. Dezember 2013 angegebenen. Es ist jedoch nicht ersichtlich, welche dieser Personen von einer Ausnahmeregelung des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie betroffen sein werden. Zu beachten ist, dass von der Einführung des Mindestlohns auch Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte profitieren werden, sofern ihr derzeitiges Bruttostundenentgelt unterhalb des Mindestlohns liegt. Derzeit liegen die Daten dazu in der benötigten Spezifikation der Statistik der Bundesagentur für Arbeit jedoch nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3146 5 Mecklenburg-Vorpommern: 31.12.2013 Verteilung der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) nach Klassen monatlicher Bruttoarbeitsentgelte und der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008 (WZ 08), sowie dem Geschlecht Wirtschaftsabschnitte/ -gruppen (WZ 08) Geschlecht Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) Ins- gesamt darunter: mit Angabe zum Entgelt darunter bis 1.400 € bis 1.500 € Insgesamt Insgesamt 359.861 356.801 55.366 72.510 Männer 211.726 209.866 23.326 32.980 Frauen 148.135 146.935 32.040 39.530 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Insgesamt 13.798 13.628 2.391 3.411 Männer 10.689 10.559 1.414 2.151 Frauen 3.109 3.069 977 1.260 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Insgesamt 566 556 X X Männer 514 506 X X Frauen 52 50 X X C Verarbeitendes Gewerbe Insgesamt 56.577 56.262 6.612 9.162 Männer 42.050 41.853 2.570 4.007 Frauen 14.527 14.409 4.042 5.155 D Energieversorgung Insgesamt 4.735 4.715 89 166 Männer 3.356 3.349 47 82 Frauen 1.379 1.366 42 84 E Wasserversorgung; Abwasser - und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltver-schmutzungen Insgesamt 5.274 5.245 210 310 Männer 4.369 4.351 162 245 Frauen 905 894 X X F Baugewerbe Insgesamt 35.118 34.697 1.667 2.454 Männer 32.218 31.822 1.032 1.653 Frauen 2.900 2.875 635 801 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Insgesamt 40.965 40.667 9.014 11.190 Männer 24.268 24.101 3.066 4.278 Frauen 16.697 16.566 5.948 6.912 H Verkehr und Lagerei Insgesamt 24.366 24.031 4.034 5.779 Männer 19.895 19.586 3.522 5.107 Frauen 4.471 4.445 512 672 I Gastgewerbe Insgesamt 19.070 18.778 9.685 11.929 Männer 7.825 7.706 3.347 4.292 Frauen 11.245 11.072 6.338 7.637 J Information und Kommunikation Insgesamt 5.423 5.358 338 445 Männer 3.639 3.603 166 229 Frauen 1.784 1.755 172 216 K Erbringung von Finanzund Versicherungsdienstleistungen Insgesamt 5.468 5.442 314 381 Männer 2.234 2.225 78 103 Frauen 3.234 3.217 236 278 L Grundstücks- und Wohnungswesen Insgesamt 4.678 4.631 539 696 Männer 2.451 2.425 263 357 Frauen 2.227 2.206 276 339 Drucksache 6/3146 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Mecklenburg-Vorpommern: 31.12.2013 Verteilung der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) nach Klassen monatlicher Bruttoarbeitsentgelte und der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008 (WZ 08), sowie dem Geschlecht Wirtschaftsabschnitte/ -gruppen (WZ 08) Geschlecht Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) Ins- gesamt darunter: mit Angabe zum Entgelt darunter bis 1.400 € bis 1.500 € M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und tech-nischen Dienstleistungen Insgesamt 15.308 15.233 1.491 2.040 Männer 7.158 7.126 329 456 Frauen 8.150 8.107 1.162 1.584 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Insgesamt 28.045 27.685 9.217 12.102 Männer 18.753 18.502 5.263 7.307 Frauen 9.292 9.183 3.954 4.795 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung Insgesamt 30.665 30.556 350 371 Männer 11.966 11.929 163 171 Frauen 18.699 18.627 187 200 P Erziehung und Unterricht Insgesamt 14.572 14.515 518 611 Männer 4.701 4.688 259 293 Frauen 9.871 9.827 259 318 Q Gesundheits- und Sozialwesen Insgesamt 42.429 42.123 5.065 6.980 Männer 10.312 10.260 777 1.103 Frauen 32.117 31.863 4.288 5.877 R Kunst, Unterhaltung und Erholung Insgesamt 3.979 3.940 1.004 1.172 Männer 1.926 1.908 305 376 Frauen 2.053 2.032 699 796 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Insgesamt 8.723 8.643 2.756 3.214 Männer 3.366 3.333 528 716 Frauen 5.357 5.310 2.228 2.498 T Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt Insgesamt 102 96 X X Männer 36 34 X X Frauen 66 62 X X U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften Insgesamt - - - - Männer - - - - Frauen - - - - Ohne Angabe Insgesamt - - - - Männer - - - - Frauen - - - - Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Hinweise: X: Aus methodischen Gründen ist ein Ausweis von sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelten nicht sinnvoll, wenn die Zahl der Beschäftigten mit Angabe zum Entgelt unter 1.000 liegt. -: Es sind keine Fälle im Datensatz vorhanden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3146 7 3. Wie viele Langzeitarbeitslose in Mecklenburg-Vorpommern fallen unter die im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie festgelegte Ausnahmeregelung ? Bei der Entlohnung von Beschäftigten, die unmittelbar zuvor langzeitarbeitslos waren, darf in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn nach unten abgewichen werden. Jedoch gelten auch für vormals Langzeitarbeitslose die tarifrechtlichen oder ortsüblichen Stundenentgelte. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wechselten im Jahr 2013 in MecklenburgVorpommern insgesamt 5.665 Personen aus Langzeitarbeitslosigkeit in eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt. Es liegen jedoch keine Erkenntnisse darüber vor, wie lange diese Beschäftigungsverhältnisse hielten und ob tarifrechtliche Regelungen zur Anwendung kamen. 4. Wie viele Jugendliche unter 18 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern fallen unter die im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie festlegte Ausnahmeregelung? Am 30. Juni 2013 waren entsprechend der Angaben der Bundesagentur für Arbeit in Mecklenburg Vorpommern 1.777 Jugendliche im Alter von 15 bis unter 18 Jahren sozialversicherungspflichtig, 1.598 ausschließlich geringfügig und 2.169 ausschließlich kurzfristig beschäftigt. 5. Wie hat sich die Anzahl der Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter mit Arbeitsort in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2005 jährlich insgesamt sowie nach Branchen, Nationalität und Geschlecht entwickelt? a) Zu welchem durchschnittlichen Entgelt werden Saisonarbeite- rinnen und Saisonarbeiter in Mecklenburg Vorpommern beschäftigt ? b) Wie viele Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter in MecklenburgVorpommern fallen unter die im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie geregelte Übergangsfrist bis zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes? Aufgrund des Wegfalls der Arbeitserlaubnispflicht für Saisonkräfte liegen nach Auskunft der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zur Beschäftigung von Saisonkräften ab dem Jahr 2011 vor. Drucksache 6/3146 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Für den Zeitraum von 2006 bis 2010 stellt die Bundesagentur für Arbeit folgende Daten bereit: Jahr Gesamt Branche Herkunftsland LW HOGA BG HR PL RO CZ SK H 2006 2.287 2.179 108 3 0 2.142 89 33 21 0 2007 3.132 3.027 105 7 4 2.832 243 14 29 3 2008 1.669 1.579 90 12 3 1.505 118 13 17 1 2009 2.823 2.727 96 56 5 2.211 516 14 19 2 2010 2.694 2.540 154 34 3 2.086 532 12 19 8 Hinweise: LW = Landwirtschaft; HOGA = Hotel- und Gaststättenbereich; BG = Bulgarien; HR = Kroatien; PL = Polen; RO = Rumänien; CZ = Tschechische Republik; SK = Slowakei; H = Ungarn. Die Bundesagentur für Arbeit hat der Landesregierung bislang keine weiteren Daten zu anderen Branchen, anderen Nationalitäten und zum Geschlecht der Saisonkräfte zur Verfügung gestellt. Zu a) und b) Das Entgelt richtet sich nach den tarifrechtlichen oder ortsüblichen Regelungen. Im Zuge des Arbeitserlaubnisverfahrens wird durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit geprüft, ob das vertraglich festgelegte Entgelt den jeweiligen Bedingungen entspricht. Das durchschnittliche Entgelt wird dabei nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit nicht erfasst. Deshalb liegen der Landesregierung keine Informationen über das durchschnittliche Entgelt von Saisonarbeitskräften in MecklenburgVorpommern und zur Anzahl der von der Übergangsfrist betroffenen Saisonarbeitskräfte vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3146 9 6. Wie viele Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern und wie viele von ihnen fallen unter die im Gesetz zu Stärkung der Tarifautonomie geregelte Übergangsfrist bis zur Zahlung des Mindestlohnes? Die Bundesagentur für Arbeit stellt hierzu folgende Daten zur Verfügung: Mecklenburg-Vorpommern: 31.12.2013 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte am Arbeitsort Beschäftigungsart Insgesamt darunter Post- und Zustelldienste - Helfer Post- und Zustelldienste - Fachkraft Ohne Angabe Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 522.916 1.665 2.869 324 Geringfügig entlohnte Beschäftigte (GeB) 92.080 6.684 314 2.442 ausschließlich GeB 66.214 5.204 221 1.721 im Nebenjob GeB 25.866 1.480 93 721 Kurzfristig Beschäftigte (KfB) 4.276 2.035 92 - ausschließlich KfB 3.708 1.760 69 - im Nebenjob KfB 568 275 23 - Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wie viele dieser Beschäftigten von der im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie geregelten Übergangsfrist im Bereich der Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller betroffen sein werden. Drucksache 6/3146 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 7. Wie beurteilt die Landesregierung nach Einführung des flächen- deckenden gesetzlichen Mindestlohnes die Notwendigkeit zur Aufhebung des Landesvergabegesetzes? 8. Wie kann das Landesvergabegesetz nach Auffassung der Landesregie- rung zu einem „echten“ Tariftreuegesetz mit landesweiter Gültigkeit auch für Kommunen etc., Sozial- und Umweltstandards oder die Bindung an Lohnuntergrenzen des TVL - wie in anderen Bundesländern - weiterentwickelt werden? 9. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, mit einer Novellierung des Landesvergabegesetzes alle Vergabestellen, also auch die der Kommunen, auf die Anwendung des Landesvergabegesetzes zu verpflichten? 10. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, den Mindestlohn im Landesvergabegesetz zu dynamisieren oder - analog der Regelung in Schleswig-Holstein - die Lohnuntergrenze an der untersten im Landesdienst besetzten Entgeltgruppe zu orientieren? Zu 7, 8, 9 und 10 Mit dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern wurde die aktuelle Koalitionsvereinbarung umgesetzt. Das Landesvergabegesetz ist Gegenstand einer vom Landtag beschlossenen umfassenden Evaluierung (Beschluss vom 21.06.2012, Beschlussprotokoll über die 20. Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, TOP 8). Über den Bestand und die künftige Gestalt des Gesetzes wird auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse zu entscheiden sein.