Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3148 6. Wahlperiode 25.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Mecklenburg Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Am 08.07.2014 ließ die Sozialministerin in der Pressemitteilung Nummer 77 mitteilen, „dass die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Fokus der künftigen Arbeit stehen muss“ und deshalb das Ministerium und die Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern eine noch engere Zusammenarbeit verabredet hätten. „Es gibt nicht den klassischen Langzeitarbeitslosen ,… Jeder Fall ist anders gelagert, die Problemlage jedes Menschen ist individuell. Deshalb ist es so wichtig, dass Langzeitarbeitslose persönlich und nach ihren Erfordernissen betreut werden.“ 1. Wie soll die angekündigte Zusammenarbeit in der Praxis konkret ausgestaltet werden? In der Förderperiode 2014 bis 2020 des Europäischen Sozialfonds (ESF) erfolgt durch die Neuaufstellung der Regionalbeiräte eine deutliche Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Jobcentern. Die Jobcenter sind mit Sitz- und Stimmrecht in den Regionalbeiräten vertreten und bringen ihre Kenntnisse über die arbeitsmarktpolitischen Belange der Region in die Arbeit des Beirats ein. Projektbezogen erfolgt eine enge Abstimmung der Geschäftsstellen der Beiräte mit den Maßnahmeträgern und den vor Ort agierenden Jobcentern. Im Übrigen finden regelmäßig Erfahrungsaustausche zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und den Jobcentern statt. Drucksache 6/3148 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Maßnahmen zur Förderung der Zielgruppe plant das Ministe- rium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales im Rahmen der Aufstellung des neuen Arbeitsmarktprogramms, gegebenenfalls ergänzend zu Integrationsprojekten, Familiencoach, Förderung der Mobilität und Kleinprojekten? Um Arbeitslose am Fachkräftebedarf der Unternehmen ausgerichtet zu qualifizieren und in den Arbeitsmarkt zu integrieren, plant das Land auch in den nächsten Jahren, in enger Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern und den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) in Sonderfällen die mit dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) zur Verfügung stehenden Förderinstrumente zu ergänzen. Dazu zählen zum Beispiel Umschulungen gemäß § 180 SGB III. Im Übrigen erfolgt die Förderung gemäß den Förderrichtlinien. 3. Welche Rolle spielen diesbezüglich zielgruppenspezifische Angebote, z. B. für arbeitslose Akademiker, arbeitslose Jugendliche unter 20 Jahren, arbeitslose Menschen mit Behinderungen oder ältere Arbeitslose über 55 Jahren? Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat die Förderung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in hohem Maße den Regionalbeiräten übertragen. Diese erhalten keine Vorgaben hinsichtlich zielgruppenspezifischer Angebote. Die vier Regionalbeiräte erarbeiten derzeit Handlungskonzepte mit regionalspezifischen Schwerpunkten. 4. Welche Kenntnis hat das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales von der Ankündigung der Bundesarbeitsministerin, den Passiv-Aktiv-Tausch neben Gelsenkirchen noch an 20 weiteren Standorten in der Bundesrepublik Deutschland zu erproben? Hierzu liegen dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales aktuell keine Erkenntnisse vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3148 3 5. Inwieweit plant das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, sich für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit auch um eine modellhafte Erprobung des Passiv-Aktiv-Tausches an einem Standort in Mecklenburg Vorpommern zu bewerben? Über eine Erprobung und gegebenenfalls eine Bewerbung auf die Teilnahme an einem eventuellen Modellversuch kann erst entschieden werden, wenn alle notwendigen Informationen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht wurden. Eine entsprechende Veröffentlichung ist bisher nicht erfolgt. 6. Welche Kenntnis hat das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales bezüglich der konkreten Ausgestaltung des angekündigten Bundesprogramms „Perspektiven in Betrieben“ in MecklenburgVorpommern ? a) Wie viele Plätze soll es im Rahmen des Programms im Land insgesamt und in den Landkreisen und kreisfreien Städten geben? b) Wie sollen die für eine erfolgreiche Umsetzung notwendigen Unternehmen im Land akquiriert werden? c) Inwieweit sieht die Landesregierung durch die Fokussierung des geplanten Programms auf private Wirtschaftsunternehmen Probleme bei der Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern? Die Fragen 6, a) bis c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Förderrichtlinie zum angekündigten Bundesprogramm „Perspektiven in Betrieben“ ist bisher nicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht worden. Konkrete Erkenntnisse über die genaue Ausgestaltung des Bundesprogramms liegen der Landesregierung daher nicht vor. 7. Inwieweit soll die gemeinsame Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Projekte durch das Land und die Jobcenter in MecklenburgVorpommern , wie sie z. B. bei Projekten wie AQUA erprobt wurde, verstetigt werden? Die gemeinsame Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Projekte soll nach den positiven Erfahrungen mit dem Familiencoach in Rostock-Dierkow und dem Projekt AQUA richtlinienspezifisch ausgedehnt und verstetigt werden. Bei der Förderung von Integrationsprojekten und der Förderung von Familiencoaches ist eine Kofinanzierung der Jobcenter in Höhe von mindestens 30 Prozent vorgesehen. Drucksache 6/3148 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Welche Rolle spielen die Beschäftigungsgesellschaften und andere Träger aus Sicht des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit bzw. wie können diese in den Prozess eingebunden werden? Beschäftigungsgesellschaften und andere Träger sind als Dienstleister zur Umsetzung der Richtlinien der Arbeitsmarktförderung des Landes wichtige Akteure zur Umsetzung der Ziele des ESF in Mecklenburg-Vorpommern. 9. Inwieweit soll sich mit Blick auf den nächsten Doppelhaushalt die Aussage, dass die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit einen Schwerpunkt der Arbeit der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales bildet, auch im Einsatz von Landesmitteln für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen widerspiegeln? Die Mittel zur Finanzierung der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit werden aus dem Europäischen Sozialfonds für die Förderperiode 2014 bis 2020 in auskömmlichem Umfang zur Verfügung gestellt, insbesondere für das Förderinstrument Integrationsprojekte. Daher ist der zusätzliche Einsatz von Landesmitteln nach gegenwärtigem Planungsstand nicht vorgesehen. 10. Welche Möglichkeiten sieht das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, die über Bürgerarbeitsplätze entstandenen oder gesicherten Strukturen in den Bereichen Sport, Umwelt, Kultur und Soziales durch den Einsatz anderer arbeitsmarktpolitischer Instrumente zu sichern? Im Rahmen des Bundesprogramms „Bürgerarbeit“ sollten über die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hinaus Perspektiven zu einer Weiterbeschäftigung der im Projekt beschäftigten Personen beim jeweiligen Arbeitgeber entstehen. Eine Kompensation der wahrgenommen Aufgaben durch die Nutzung anderer arbeitsmarktpolitischer Instrumente ist nicht vorgesehen.