Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/315 6. Wahlperiode 05.03.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Führungsaufsicht und ANTWORT der Landesregierung Führungsaufsicht ist nach deutschem Strafrecht eine Maßregel der Besserung und Sicherung. 1. Wie viele Personen stehen in Mecklenburg-Vorpommern derzeit unter Führungsaufsicht (bitte einzeln mit allen bislang begangenen Straftaten , den Strafmaßen, den erteilten Weisungen der Strafvollstreckungskammer , der voraussichtlichen Dauer der Führungsaufsicht und der jeweils zuständigen Polizeiinspektion angeben)? Wie viele Personen stammen dabei aus anderen Bundesländern (bitte einzeln mit dem Herkunftsland, den bislang begangenen Straftaten, den Strafmaßen, den erteilten Weisungen, der voraussichtlichen Dauer der Führungsaufsicht und der jeweils zuständigen Polizeiinspektion angeben)? Zum 31.12.2011 standen in Mecklenburg-Vorpommern 747 Personen unter Führungsaufsicht. In 91 Fällen ist derzeit eine Staatsanwaltschaft eines anderen Bundeslandes Vollstreckungsbehörde . Darüber hinaus liegt der Landesregierung kein aufbereitetes Datenmaterial vor. Drucksache 6/315 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Verstöße gegen Weisungen gab es bislang (bitte auch mit der Art des Verstoßes und der jeweiligen strafbewehrten Maßnahme aufführen)? Aufbereitetes Datenmaterial zur Beantwortung der Frage liegt der Landesregierung nicht vor. 3. Wie haben sich die Zahlen der unter Führungsaufsicht stehenden Personen seit 2000 entwickelt (bitte jahrweise mit den begangenen Straftaten und den Strafmaßen angeben)? Zahlen für das Jahr 2000 liegen nicht vor. Die Zahl der unter Führungsaufsicht stehenden Personen hat sich seit dem Jahr 2001 wie folgt entwickelt: Jahr Anzahl der Personen 2001 257 2002 321 2003 398 2004 457 2005 482 2006 504 2007 483 2008 511 2009 593 2010 636 2011 747 Darüber hinaus liegt der Landesregierung kein aufbereitetes Datenmaterial vor. 4. Welche Kosten entstanden seit 2000 durch die Führungsaufsicht (bitte jahrweise nach Kostenstellen aufschlüsseln)? Die Einzelkosten der Führungsaufsicht wurden vor der Zentralisierung im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar) keinen separaten Kostenstellen bzw. Produkten zugewiesen. Auch seit Gründung des LaStar erfolgt keine separate Auflistung im Rahmen der Kostenleistungsrechnung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/315 3 5. Wie positioniert sich die Landesregierung zur Einrichtung eines Zentralregisters für Sexualstraftäter, wie es unter anderem 2007 von der damaligen niedersächsischen Justizministerin gefordert wurde? Die Einrichtung eines derartigen Registers verspricht nach Auffassung der Landesregierung keine neuen Erkenntnisse. Die bereits vorhandenen Datenbanken enthalten alle nötigen Angaben. 6. Wie lange wird in Mecklenburg-Vorpommern im Schnitt die Führungsaufsicht angeordnet? a) Welche Entwicklung gab es hierbei seit 2000 (bitte jahrweise angeben)? b) In wie vielen Fällen wurde dabei die Höchstdauer von fünf Jahren angeordnet (bitte die Entwicklung seit 2000 jahresweise darstellen )? Eine durchschnittliche Führungsaufsichtsdauer kann nicht angegeben werden. Aufbereitetes Datenmaterial zur Beantwortung der Frage liegt der Landesregierung nicht vor. 7. Nach welchen Kriterien werden die Bewährungshelfer ausgewählt? a) Wie und durch wen werden Bewährungshelfer auf ihre Aufgabe bei der Führungsaufsicht vorbereitet? b) Inwieweit wird die Qualität der Führungsaufsicht regelmäßig kontrolliert (bitte auch angeben, durch wen und in welchen Abständen kontrolliert wird)? Die Besetzung der Stellen für Gerichts- und Bewährungshelfer in der Zentralen Führungsaufsicht erfolgte aufgrund einer Stellenausschreibung des Justizministeriums. Im Ergebnis dieser Stellenausschreibung wurden mit den Aufgaben der Zentralen Führungsaufsicht Gerichts- und Bewährungshelfer betraut, die bereits über langjährige Erfahrungen als Gerichts- und Bewährungshelfer und zudem auf ebensolche Erfahrungen bei der Betreuung von Probanden unter Führungsaufsicht verfügten. Bei der Personalauswahl wurde insbesondere Wert darauf gelegt, dass die zur Auswahl stehenden Bewerber bereits in Organisationsstrukturen tätig waren, die der Zentralen Führungsaufsicht entsprachen. Seit der Zentralisierung der Führungsaufsicht obliegt die Kontrolle und Verantwortung der Qualität der Führungsaufsicht dem Leiter des Landesamtes sowie dem Abteilungsleiter Zentrale Führungsaufsicht im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar). Bei Fällen von besonderer Bedeutung ist durch das LaStar zusätzlich an das Justizministerium zu berichten. Darüber hinaus wird das Justizministerium jährlich eine - das gesamte Aufgabenspektrum umfassende - Geschäftsprüfung des LaStar vornehmen.