Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3153 6. Wahlperiode 23.07.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Familienfreizeiten und ANTWORT der Landesregierung Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte und Angebote der Familienerholung, wie Familienurlaub und Familienfreizeiten, bei Trägern der freien Jugendhilfe. Rechtliche Grundlagen bilden § 16 Absatz 2 Nr. 3 SGB VIII, § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg -Vorpommern und die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen vom 5. April 2011 (Amtsblatt M-V 2011, S. 239). Die Projekte und Angebote der Familienerholung sollen der Gesundheit und Erholung von Eltern und Kindern dienen und zugleich durch gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen die Familiengemeinschaft stärken. Unterstützt wird die Familienerholung von Familien mit niedrigem Einkommen in Form von Zuwendungen für gemeinsame Familienerholungsmaßnahmen. 1. Wie viele Mittel wurden im Jahr 2014 für Familienurlaub und Familienfreizeiten aus welchem Titel des Landeshaushaltes bereitgestellt und bisher verausgabt? Im Jahr 2014 stehen 100.000,- Euro im Haushaltstitel 1025-684.62 MG 61 bereit. Mit Stand vom 16. Juli 2014 sind 1.000,- Euro für einen Maßnahmeträger bewilligt worden. Drucksache 6/3153 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Projekte und Angebote von Familienurlaub und Familienfrei- zeiten wurden für wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei welchen Trägern der freien Jugendhilfe im Jahr 2014 bisher beantragt und gefördert? Bislang erhielt der Verein polylux e. V. aus Neubrandenburg eine Förderung. Der vorgenannte Verein unterbreitet im Rahmen des Projekts „Erholung außerhalb des alltäglichen Wohnumfeldes und Stärkung des sozialen Miteinanders“ unter anderem folgende Angebote: 1. Erlernen lebenspraktischer Tätigkeiten in allen Lebensbereichen ( zum Beispiel Kochen), 2. Erlernen von Tagesstrukturen, 3. Durchführung von Grillabenden mit Lagerfeuer und Gitarre sowie 4. Gemeinsames Spielen und die Gestaltung der Freizeit jenseits von Medien. Darüber hinaus haben drei weitere Träger (Birkenzweig - mit Handicap Urlaub genießen e. V., SOS Kinderdorf e. V, Diakoniewerk Stargard GmbH) Anträge gestellt, die sich noch in der Förderberatung befinden. Abschließende Angaben zum Förderinhalt und zur Höhe der Fördermittel können derzeit noch nicht gemacht werden. Konkrete Angaben zu der Anzahl der Teilnehmenden können erst nach Abschluss der Prüfung der Verwendungsnachweise gemacht werden, da die Mittel pauschal für Übernachtungen beantragt und entsprechend zugewendet werden. 3. Wie viele der Familien haben bei Antragstellung Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach § 20 SGB II, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II, Sozialhilfe gemäß §§ 27 bis 46a SGB XII und/oder Kinderzuschlag gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz bezogen (bitte einzeln nach Leistungen auflisten)? Diese Frage kann erst nach Prüfung der Verwendungsnachweise beantwortet werden, da die Teilnehmenden die jeweiligen Bescheinigungen bei der Anmeldung beim Maßnahmeträger als Zuwendungsvoraussetzung vorlegen müssen. Diese Bescheinigungen sind vom Träger erst im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung der Bewilligungsbehörde gegenüber vorzulegen. 4. Wie viele Mittel sind für das Jahr 2015 zur Finanzierung der Familienfreizeiten vorgesehen? Für das Jahr 2015 sind ebenfalls 100.000,- Euro vorgesehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3153 3 5. Wann soll die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen in Kraft treten, welche die Richtlinie aus dem Jahr 2011 ablösen soll? Die Richtlinie soll zeitnah in Kraft treten. Derzeit liegt der Entwurf der Normprüfstelle zur Prüfung vor. 6. Welche Möglichkeiten und Maßnahmen sieht die Landesregierung, die Beantragung von Zuwendungen für Familienfreizeiten von Familien mit niedrigem Einkommen bekannter zu machen? Mit Rundschreiben des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales vom 13. Mai 2014 sind die in Betracht kommenden Träger und Trägerverbände gebeten worden, das Programm und die Zuwendungsvoraussetzungen in dem jeweiligen Wirkungskreis bekannt zu machen und geeignete Angebote für Familienerholungsmaßnahmen zu unterbreiten. Zudem soll in Veranstaltungen mit den einschlägigen Trägern auf das Programm hingewiesen und geworben werden, geeignete Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Ferner soll die Richtlinie im Internet veröffentlicht werden. 7. Welche konkreten Vorhaben plant die Landesregierung hierzu? Siehe Antwort zu Frage 6.