Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. August 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3156 6. Wahlperiode 11.08.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Geschehnisse vor, während und nach dem Trauermarsch am 8. Mai 2014 in Demmin und ANTWORT der Landesregierung Am 8. Mai 2014 fand der zentrale Trauermarsch der Nationalen Mecklenburgs und Pommerns unter dem Motto „8. Mai 1945 - Kein Grund zum Feiern. Wir vergessen Tod, Leid und Besatzung nicht“ in Demmin statt. 1. Wie war der genaue zeitliche Ablauf der Geschehnisse [bitte getrennte Aufführung für alle Versammlung(en)]? 1.1 Aufzug Demminer Regionalmuseum Ab 17:45 Uhr begann sich der Aufzug des Demminer Regionalmuseums mit circa 250 Teil- nehmern vom Marktplatz/Kirche aus zu formieren. Begleitet wurde dieser durch einen Laut- sprecherwagen. Dieser führte zum Jüdischen Friedhof, wo eine Zwischenkundgebung abge- halten wurde und endete ohne Zwischenfälle um 19:00 Uhr am Barlachplatz. 1.2 32 Mahnwachen an 24 Standorten Für die Zeit von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr waren insgesamt 32 Mahnwachen an 24 Standorten bei der Versammlungsbehörde angemeldet worden. Diese waren im gesamten Stadtgebiet verteilt und untereinander abgestimmt. Die Fluktuation zwischen diesen Mahnwachen war während des Verlaufs der anderen Veranstaltungen stark ausgeprägt. Drucksache 6/3156 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1.3 Aufzug und Kundgebung der NPD 20:05 Uhr Aufzug hatte sich mit circa 170 Teilnehmern formiert. Der Aufzugsbeginn verzögerte sich aufgrund einer Sitzblockade in der Bahnhofsstraße gleich am Beginn der Aufzugsstrecke. 20:10 Uhr Aufzug beginnt und wird über eine Ausweichroute geführt. 21:20 Uhr Zwischenkundgebung am Hafen mit anschließender Kranzniederlegung an der Peene. 22:53 Uhr Aufzug vollständig am Ausgangsort angekommen. Versammlungsleiter erklärt die Versammlung für beendet. 2. Wie viele Fest- und Ingewahrsamnahmen gab es im Zusammenhang mit der eingangs genannten Demonstration (bitte getrennte Auflistung nach Demonstranten und Gegendemonstranten)? Es gab vor Ort eine kurzzeitige Gewahrsamnahme eines Gegendemonstranten. 3. Welche Straftaten durch Teilnehmer der Versammlung(en) wurden durch die Polizei festgestellt und wegen welcher dieser Straftaten ermittelt derzeit die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft (bitte aufschlüsseln nach linken/rechten Tatverdächtigen, Art, Zeit, Ort, Stand der Ermittlungen)? Von der Polizei wurden vor Ort insgesamt 11 strafrechtlich relevante Sachverhalte festge- stellt, die zur Einleitung von 12 Ermittlungsverfahren führten. 1. Sachverhalt: - Verdacht § 27 (2) Nr. 2 Versammlungsgesetz (VersG) - Tatverdächtige: 27 Teilnehmer der Gegendemonstration - Tatzeit: 08.05.2014, gegen 17:20 Uhr - Tatort: Demmin, Ortseingang Bundesstraße 110 2. Sachverhalt: - Verdacht § 17a (1) VersG - Tatverdächtiger: 1 Teilnehmer der Gegendemonstration - Tatzeit: 08.05.2014, 17:29 Uhr - Tatort: Demmin, Ortseingang Bundesstraße 110 3. Sachverhalt: - Verdacht § 27 (1) VersG - Tatverdächtiger: 1 Teilnehmer der Gegendemonstration - Tatzeit: 08.05.2014, 17:30 Uhr - Tatort: Demmin, Höhe Esso-Tankstelle Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3156 3 4. Sachverhalt: - Verdacht § 27(1) VersG - Tatverdächtiger: unbekannt - Tatzeit: 08.05.2014, 18:07 Uhr - Tatort: Reisebus 5. Sachverhalt: - Verdacht § 125 Strafgesetzbuch (StGB) - Verdacht § 303 StGB - Tatverdächtiger: 1 Teilnehmer der Gegendemonstration - Tatzeit: 08.05.2014, 19:00 Uhr - Tatort: Demmin, Nähe Bahnhof - Geschädigte: 2 Teilnehmer der NPD-Demonstration 6. Sachverhalt: - Verdacht § 125a StGB - Tatverdächtiger: 1 Teilnehmer der Gegendemonstration - Tatzeit: 08.05.2014, 19:30 Uhr - Tatort: Demmin, PP Treptower Straße - Geschädigte: 2 Teilnehmer der NPD-Demonstration (Laufende Nummer 5 und 6 sind ein Sachverhalt, in welchem zwei Ermittlungsverfahren eröffnet wurden.) 7. Sachverhalt: - Verdacht §§ 113, 223 StGB - Tatverdächtiger: unbekannt; 1 Teilnehmer der Gegendemonstration - Tatzeit: 08.05.2014, gegen 20:00 Uhr - Tatort: Demmin, Nikolaistraße - Geschädigte: 1 Polizeibeamtin 8. Sachverhalt: - Verdacht § 21 VersG; § 240 StGB - Tatverdächtiger: unbekannt; 1 Teilnehmer der Gegendemonstration - Tatzeit: 08.05.2014, 20:08 Uhr - Tatort: Demmin, Beethovenstraße 9. Sachverhalt: - Verdacht § 224 StGB - Tatverdächtiger: 1 Teilnehmer der Gegendemonstration - Tatzeit: 08.05.2014, 20:30 Uhr - Tatort: Demmin, Adolf-Pompe-Straße Drucksache 6/3156 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 10. Sachverhalt: - Verdacht § 27 VersG - Tatverdächtiger: 1 Teilnehmer der Gegendemonstration - Tatzeit: 08.05.2014, 20:34 Uhr - Tatort: Demmin, Treptower Straße 11. Sachverhalt: - Verdacht §§ 113, 224 StGB - Tatverdächtiger: 1 Teilnehmer der Gegendemonstration - Tatzeit: 08.05.2014, 20:45 Uhr - Tatort: Demmin, Rudolf-Breitscheid-Straße/Reuterstraße - Geschädigte: 3 Polizeibeamte 12. Sachverhalt: - Verdacht § 21 VersG; § 240 StGB - Tatverdächtiger: 1 Teilnehmer der Gegendemonstration - Tatzeit: 08.05.2014, 20:45 Uhr - Tatort: Demmin, Rudolf-Breitscheid-Straße Alle aufgeführten Anzeigen beziehungsweise Ermittlungsverfahren der Sachverhalte 1 bis 12 befinden sich derzeit in der polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Sachbearbeitung. 4. Welche polizeilichen Maßnahmen gab es vor, während und nach der eingangs genannten Demonstration bzw. den Gegenveranstaltungen, die im Zusammenhang mit diesen standen [bitte getrennte Aufführung für linke und rechte Versammlung(en)]? Alle angemeldeten Veranstaltungen wurden polizeilich begleitet. Zudem gab es an den Zufahrtsstraßen nach Demmin Vorkontrollen anreisender Versammlungsteilnehmer, unab- hängig davon, an welcher Versammlung die Anreisenden teilnehmen wollten. 5. Mit welcher Personenstärke war die Polizei bei der Demonstration vertreten, wie setzten sich die Kräfte zusammen und hat diese Anzahl ausgereicht (bitte die Zusammensetzung nach Bundesländern aufschlüsseln)? Es waren 500 Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz. Diese kamen ausschließlich aus der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern. Die Anzahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten war entsprechend der Lagebeurteilung angemessen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3156 5 6. Wie verlief die Kooperation der Demonstrationsteilnehmer sowie des Veranstalters/der Veranstalter mit der Polizei [bitte getrennte Auffüh- rung für linke und rechte Versammlung(en)]? Die Kooperation mit den Versammlungsleitern, sowohl mit der Ausgangsversammlung und den Gegenversammlungen, verlief gemäß den Absprachen. Einige Versammlungsteilnehmer der Gegenveranstaltungen verhielten sich zum Teil unkooperativ. 7. Gab es Angriffe oder Angriffsversuche aus dem Spektrum der Demonstrationsteilnehmer oder Gegendemonstranten (bitte einzeln auflisten, getrennt nach Demonstranten und Gegendemonstranten)? Wenn ja, durch wen und wer waren die Geschädigten (Polizei, Gegen- demonstranten, Passanten, politischer Gegner; bitte einzeln auflisten)? Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. 8. Wie viele verletzte Polizeibeamte sind im Zusammenhang mit dem Einsatz bei dieser Demonstration bekannt und wie kamen die Verletzungen zustande (bitte einzeln aufschlüsseln nach Verursacher, Ort, Zeit und Hergang)? Es wurden 4 Polizeibeamte verletzt. 2 Polizeivollzugsbeamten wurde jeweils in die Hand gebissen, ein Polizeivollzugsbeamter erhielt einen Fußtritt in die Achillessehne. Eine Beamtin wurde durch Wegstoßen durch einen unbekannten Tatverdächtigen im Schulterbereich verletzt. Bei den Verursachern handelt es sich um Teilnehmer der Gegenversammlungen (siehe auch Antwort zu Frage 3). 9. Wie viele der festgestellten Gegendemonstranten wurden der links- extremen Szene zugeordnet (bitte nach Bundesländern auflisten)? Eine Statistik wurde hierzu nicht geführt. Aufgrund der hohen Fluktuation zwischen den vielen Gegenveranstaltungen ist eine Aussage hierzu nicht möglich. Drucksache 6/3156 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 10. Wurden im Zusammenhang mit der Demonstration weitere Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt und wenn ja, welche waren das? Es wurden keine weiteren Straftaten/Ordnungswidrigkeiten festgestellt.