Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3157 6. Wahlperiode 29.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Förderung von sozialem Wohnungsbau und studentischem Wohnen durch das Land und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf mögliche Landesförderprogramme für sozialen Wohnungsbau und studentisches Wohnen sowie deren eventuelle Inanspruchnahme durch die Hansestadt Rostock. 1. Über welche Möglichkeiten bzw. Programme verfügt das Land, um den Kommunen Fördermittel für sozialen Wohnungsbau und studentisches Wohnen zur Verfügung zu stellen? Das Land stellt auf der Grundlage des Haushaltsplans 2014/2015 jährliche Landesprogramme Wohnraumförderung auf, im Jahr 2014 in Höhe von 11 Millionen Euro und im Jahr 2015 in Höhe von 10,5 Millionen Euro. Die Fördermittel werden für die Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum bereitgestellt. Antragsberechtigt sind Eigentümer (natürliche und juristische Personen), deren Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern mit Wohngebäuden bebaut sind. Das Land stellt zurzeit keine „Möglichkeiten bzw. Programme“ für das studentische Wohnen zur Verfügung. Drucksache 6/3157 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In welchem konkreten Umfang nutzte die Hansestadt Rostock entspre- chende Möglichkeiten bzw. Programme seit dem Jahr 2004 (bitte jahrweise aufschlüsseln mit Angabe des Programms, der jeweiligen Fördersumme und der entstandenen Wohneinheiten, - unterteilt nach studentischem Wohnen und sozialem Wohnungsbau)? Die Hansestadt Rostock bedient sich zur Wohnraumversorgung ihres Tochterunternehmens, der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH. Diese hat seit 2004 einzig im Jahr 2005 Zuwendungen beantragt und in Höhe von 455.141,13 Euro für die Modernisierung und Instandsetzung von 67 Mietwohnungen erhalten. Das Land hat seit dem Jahr 2004 keine „Möglichkeiten bzw. Programme“ für das studentische Wohnen zur Verfügung gestellt.