Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. August 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3158 6. Wahlperiode 08.08.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Akkreditierung von Studiengängen und ANTWORT der Landesregierung Bezug genommen wird auf die Drucksache 6/1014 und dabei speziell auf die Antwort zu Frage 7. Hier heißt es: „Eine Kündigung des … Verwaltungsabkommens ist durch die Landesregierung möglich.“ In einem Aufsatz für das Bologna-Schwarzbuch, herausgegeben im Auftrag des Deutschen Hochschulverbandes, Bonn 2008, stellt ein Lehrstuhl- inhaber für Öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte und Rechts- und Staatsphilosophie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald unter anderem fest: „Das Akkreditierungswesen ist auch nicht erforderlich, um einen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Die Europatauglichkeit von Studiengängen könnte ebenso gut durch die Kultusministerien fest- gestellt werden“ (Aufsatz Akkreditierung als rechtlicher Systemfehler, S. 59 - 68, Zitatstelle: S. 65). 1. Mit welchen Konsequenzen wäre für das Land Mecklenburg- Vorpommern eine Kündigung der Vereinbarung der Kultusminister zur „Stiftung: Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ vom 16.12.2004 verbunden? Die Kündigung der Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz hätte aus rechtlicher Sicht zur Folge, dass die Grundlagen für die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Hochschul- abschlüsse in den Ländern aufgehoben würden. Drucksache 6/3158 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der eingangs genannten Auffassung des Lehrstuhlinhabers für Öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte und Rechts- und Staatsphilosophie? Das Zitat ist aus dem Zusammenhang gerissen. Rein „theoretisch“ im Sinne einer rechtspolitischen Diskussion könnte man sich der verkürzten Aussage des Zitats zwar anschließen, denn ein Ministerium kann grundsätzlich die Europatauglichkeit eines Studienganges prüfen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat aber nicht die Absicht, die Vereinbarung zur Stiftung „Stiftung: Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004, zu kündigen. 3. Welche Argumente waren seinerzeit dafür entscheidend, die Akkreditierung von Studiengängen als staatsferne Qualitätssicherung einzuführen? Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.1998 stand die Einführung unter den Prämissen: Vielfalt ermöglichen, Qualität sichern und Transparenz schaffen.