Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/316 6. Wahlperiode 05.03.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Reparaturkosten Asylbewerberheim Jürgenstorf und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung In den Gemeinschaftsunterkünften werden die Wohn- und Gemeinschaftsräume sowie die Flure durch den Betreiber laufend unterhalten. Er ist auch für die Ausstattung dieser Räume (ausgenommen die Küchen) zuständig. Bei den genannten Kosten handelt es sich um Kosten für Küchen und Sanitärräume, eine zimmerweise Auflistung ist nicht möglich. Die Gemeinschaftsunterkunft Jürgenstorf soll zum 30. Juni 2013 geschlossen werden. Als Grund für die vorgesehene Heimschließung nannte der Innenminister die Kosten für eine Sanierung, die sich auf 900.000 Euro belaufen hätten. 1. Welche konkreten Mängel liegen in der Gemeinschaftsunterkunft vor (bitte auflisten nach Wohnräumen, Sanitärräumen, Küchenräumen, Bädern, Abstellräumen, Gemeinschaftsräumen, usw.)? Nach den Feststellungen des Gesundheitsamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sind folgende Umbaumaßnahmen erforderlich, um einen hygienisch einwandfreien Betriebsablauf und ordnungsgemäße Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen gewährleisten zu können: Drucksache 6/316 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Duschräume Die Fußböden und Wände (raumhoch) müssen widerstandsfähig, leicht, gründlich und lückenlos feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Auf Grund der hohen Beanspruchung sollten Fliesen Verwendung finden. Raumecken sind aus Reinigungsgründen auszurunden und der Fußbodenrand mit einem Kehlsockel zu versehen. Die Fußböden sind so herzurichten, dass ein Ablaufen des Wassers mit dem dafür erforderlichen Gefälle möglich ist. Der Schimmelpilzbefall an Wänden und Decken ist zu beseitigen. Die für solche Bereiche zur Grundausstattung gehörenden Ablageflächen in den Duschräumen sind vorzusehen. Toiletten Die Installationsvorwände in den Toiletten sind gänzlich einzufliesen. Alle Toilettenkabinen müssen dem heute geltenden Standard nach VDI 3818 Pkt.4.6.2 angepasst werden (gefliest oder aus vorgefertigten wasserfesten Schichtstoff- bzw. Mineralgussplatten oder nichtrostenden metallischen Werkstoffen). Beschädigte und teilweise stark verkalkte Fußbodenfliesen sind zu entfernen und durch neue zu ersetzen. Die Fußböden müssen lückenlos feucht zu reinigen sein. Auch die Wände sollten raumhoch gemäß VDI 3818 widerstandsfähige und schmutzabweisende Oberflächen besitzen, wobei am haltbarsten und beständigsten ein Fliesenwandbelag wäre. Zapfstellen für Schlauchanschlüsse zur Flächenreinigung sollten in allen Toiletten- und Duschräumen vorgesehen werden. Teeküchen Da die Teeküchen ausschließlich als Küchen genutzt werden, sind diese standardgemäß wie die Küchen auszustatten. Aus hygienischen Gründen sind die Wände bis zu einer Höhe von 1,50 m mit einem Fliesenspiegel zu versehen. Auch alle Fußböden sollten im Sinne einer besseren Reinigung und Haltbarkeit gefliest werden. Die Ausstattung mit Edelstahltischen, neuen robusten Schränken und Herden muss erfolgen. Küchen Auch die Küchen müssen dem geltenden Standard angepasst werden. Fußböden und Wände müssen in allen Küchenräumen gefliest werden. Schränke zur Aufbewahrung von Reinigungsmitteln und Tische müssen feuchtigkeitsbeständig sein und dem hohen Beanspruchungsgrad genügen. Die Renovierung der jetzigen Küchen wird seitens des Gesundheitsamtes als 2. Priorität angesehen. Die Instandsetzung der Küchen sollte nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen in den Teeküchen und den Sanitärbereichen als vordringliche Maßnahme eingeordnet werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/316 3 2. Wie setzt sich die Summe von 900.000 Euro hinsichtlich der Kosten- stellen zusammen? a) Welche konkreten Maßnahmen wären im Rahmen von Sanierungsarbeiten notwendig? b) Wann wurde in dem Asylbewerberheim die letzte Bestandsaufnahme vorgenommen? Die Fragen 2 und 2 a) werden zusammenhängend beantwortet. Neben den Umbaumaßnahmen in der Gemeinschaftsunterkunft wäre es auch erforderlich, die Heizungsanlage zu erneuern und zu verlegen. Bisher befindet sich diese in einem benachbarten Schulgebäude, das jedoch abgerissen werden soll. Gegliedert nach Kostengruppen setzt sich die Summe von 900.000 Euro somit wie folgt zusammen: Kostengruppe Betrag Bauwerk-Baukonstruktion Maler in den Küchen (850m²) Fliesenlegerarbeiten Wand und Boden, Sanitärräume raumhoch, Küchen 1,50m hoch(2.130m²) 48 Fenster einschl. Fensterbänke 49 Innentüren Sanierung 7 Damen WC/Duschen Sanierung 4 Herren WC/Duschen Trockenbauten, Brandschutz 15.000,00 € 149.100,00 € 20.750,00 € 20.000,00 € 84.000,00 € 72.000,00 € 12.000,00 € Zwischensumme 372.850,00 € Umsatzsteuer 70.841,00 € Bruttobaukosten Bauwerk-Baukonstruktion 443.691,00 € Bauwerk-Technische Anlagen Abwasser-, Wasser, Gasanlagen 107.814,00 € Wärmeversorgungsanlagen 56.916,50 € Lufttechnische Anlagen 60.690,00 € Starkstromanlagen 40.936,00 € Bruttobaukosten Technische Anlagen 269.356,00 € Baunebenkosten 99.636,22 € Baukosten Gesamt 812.683,22 € Ausstattung der Küchen, Herde, Arbeitsplatten, Schränke 30.000,00 € Verlagerung und Umbau des Heizungsgebäudes 62.000,00 € Gesamtkosten der Maßnahme: 904.683,22 € Drucksache 6/316 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu 2 b) Die letzte Bestandsaufnahme erfolgte am 24.11.2011. 3. Wann wurde das Asylbewerberheim in Betrieb genommen? Die Gemeinschaftsunterkunft Jürgenstorf wurde am 1. Juli 2004 eröffnet. Duschräume Toiletten Küchen