Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3161 6. Wahlperiode 31.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - April 2013 - sowie Strafverfahren in den Jahren 2012 und 2013 und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen knüpfen unter anderem an Kleine Anfragen zur o. g. Thematik an. Wie viele Straftaten wurden für den Monat April 2013 polizeilich bekannt, die der Politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand und der jeweiligen Zahl der ermittelten Tatverdächtigen aufführen )? Für den Monat April 2013 wurden 13 Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität – Links zugeordnet werden. 1. Gemeinschädliche Sachbeschädigung gemäß § 304 Strafgesetzbuch Am 03.04.2013 wurde in 19399 Dobbertin, Platz der Arbeit, durch unbekannte Täter mittels roter Farbe der Schriftzug „Autonome Antifa Güstrow“ an eine Bushaltestelle gesprüht. 2. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Straf- gesetzbuch Am 03.04.2013 ging in 19370 Parchim, Ludwigsluster Chaussee, ein betrunkener Tatverdächtiger (Punker) an einem Wachmann an einer Asylunterkunft vorbei, hob den rechten Arm zum Hitlergruß und rief dabei „Heil“. Drucksache 6/3161 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Falsche Verdächtigung gemäß § 164 Strafgesetzbuch Am 04.04.2013 bestand in 19059 Schwerin, Lessingstraße, ein bekannter Tatverdächtiger auf eine Anzeige wegen angeblicher Körperverletzung durch einen Mitarbeiter eines NPD-Info-Standes. 4. Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 Strafgesetzbuch Am 04.04.2013 wurde eine E-Mail an eine Firma in 17192 Waren durch unbekannte Tatverdächtige mit folgendem Inhalt gesendet: „Ihr Mitarbeiter, (Name), ist bekennender Nazi und gewaltbereiter Rechtsextremist, NPD und Kameradschaftsmitglied! Schmeißt diese Naziratte raus oder euer Fuhrpark geht in Flammen auf und die Firma den Bach herunter.“ Der Absender ist dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnen. 5. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 06.04.2013 sprühten in 17166 Teterow unbekannte Tatverdächtige an das Ehrenmal der gefallenen sowjetischen Soldaten im 2. Weltkrieg die Parolen „Deutsche Täter sind keine Opfer“ und „Nie wieder Deutschland“. 6. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 12.04.2013 sprühten in 19370 Parchim, Hans-Beimler-Straße, unbekannte Tatverdächtige mittels schwarzer Farbe die Losung „REMEMBER HISTORY!!! FIGHT FASCISM!!!“an die Wand der Grundschule West. 7. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 18.04.2013 malten in 18510 Elmenhorst, Lange Reihe, unbekannte Tatverdächtige mittels schwarzer Farbe durchgestrichene Hakenkreuze sowie den Schriftzug „Nazi Nein Danke“ an mehrere Gebäude. 8. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 19.04.2013 wurden in 18435 Stralsund, Rudolf-Virchow-Straße, zwei Tatverdächtige festgestellt, die beabsichtigten, ein Graffiti „Antifa“ zu sprühen, um so ihre Abneigung gegen Nazis zu zeigen. 9. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 25.04.2013 wurde in 23966 Wismar, Wasserstraße, von einem bekannten Tatverdächtigen mittels Schablone eine Figur gesprüht, die einen „Mittelfinger“ zeigt. Darunter steht „I hate Nazis“. 10. Sachbeschädigung gemäß 303 Strafgesetzbuch Am 27.04.2013 wurde in 18273 Güstrow, Sonnenplatz, durch unbekannte Tatverdächtige an die Fassade des Bürgerhauses mittels roter Farbe die Losungen „NAZIS RAUS“, „ARAF Güstrow“ und „greespor Arne“ sowie an die Betonmauer einer Parkplatzauffahrt „NO NAZIS“, „Nie wieder Deutschland“ sowie ein Stern mit Hammer und Sichel gesprüht. An einem in der Nähe befindlichen Altkleidercontainer wurde die Losung „NO NAZIS NO CAPITALISM“ gesprüht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3161 3 11. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 28.04.2013 wurde in 18055 Rostock, Konrad-Adenauer-Platz, eine Bundeswehrangehörige in Zivil, die einen Rucksack der Bundeswehr mit sich führte, von drei unbekannten Tatverdächtigen verbal mit den Worten „Ey, du Nazi, bleib stehen“ angegriffen. Weiterhin rissen sie an dem Rucksack, so dass die Geschädigte gegen ein Treppengeländer fiel. 12. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Am 29.04.2013 führten in 17033 Neubrandenburg, Marktplatz, unbekannte Tatverdächtige eine nicht angemeldete Gegendemonstration gegen eine angemeldete Versammlung des NPD-Kreisverbandes Mecklenburgische Seenplatte durch. 13. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Am 29.04.2013 wurde in 17033 Neubrandenburg, Marktplatz, bei einer spontanen Gegendemonstration gegen eine NPD-Kundgebung ein mittels schwarzem Tuch vermummter unbekannter Tatverdächtiger festgestellt.