Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3163 6. Wahlperiode 29.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - Januar 2014 und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Frage knüpft an die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2559 an. Wie viele Straftaten wurden für den Monat Januar 2014 polizeilich bekannt, die der Politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand und der jeweiligen Zahl der ermittelten Tatverdächtigen aufführen )? Für den Monat Januar 2014 wurden sieben Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 01.01.2014 wurden in 18057 Rostock, Margaretenstraße, durch zwei bekannte Tatverdächtige fünf Mülltonnen auf die Fahrbahn geschoben und in Brand gesetzt. 2. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 22.01.2014 wurde in 17373 Ueckermünde, Wallstraße, das örtliche NPD-Parteibüro von unbekannten Tatverdächtigen mittels grüner, oranger und violetter Farbe mit nicht entzifferbaren Symbolen und Schriftzügen besprüht. 3. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 22.01.2014 malten in 17166 Teterow unbekannte Tatverdächtige an eine Balkonwand Hakenkreuze und SS-Runen in einem Kreis und durchkreuzten diese. Drucksache 6/3163 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 25.01.2014 malte ein bekannter Tatverdächtiger in 19053 Schwerin, Wismarsche Straße, an die Fassade des Ministeriums für Inneres und Sport mittels schwarzem Edding die Schriftzüge „ANTIFA“, „ASM“ und ein Anarchiezeichen. 5. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 25.01.2014 wurde in 17192 Waren, Kietzstraße, am Rande einer Gedenkveranstaltung eine NPD-Stadtvertreterin durch einen bekannten Tatverdächtigen als „Nazischwein“ bezeichnet. 6. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 25.01.2014 wurde in 17192 Waren, Kietzstraße, am Rande einer Gedenkveranstaltung einer NPD-Stadtvertreterin durch einen bekannten Tatverdächtigen ein Vogel gezeigt. 7. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 25.01.2014 wurde in 17192 Waren, Kietzstraße, am Rande einer Gedenkveranstaltung eine NPD-Stadtvertreterin erneut durch einen weiteren bekannten Tatverdächtigen als „Nazischwein“ bezeichnet.