Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3165 6. Wahlperiode 30.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - März 2014 und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Frage knüpft an die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2559 an. Wie viele Straftaten wurden für den Monat März 2014 polizeilich bekannt, die der Politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand und der jeweiligen Zahl der ermittelten Tatverdächtigen aufführen )? Für den Monat März 2014 wurden acht Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität – Links zugeordnet werden. 1. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 10.03.2014 warfen in 17309 Pasewalk unbekannte Tatverdächtige mindestens zwei rohe Eier gegen die Fassade eines Wohngebäudes, in dessen Nachbaraufgang ein NPD-Kandidat zur Bürgermeisterwahl wohnt. 2. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 10.03.2014 schrieben in 19053 Schwerin, Zum Bahnhof, zwei bekannte Tatverdächtige die Buchstaben „AST“, „ASM“ und „ANTIFA SCHWERIN MITTE“ an die Gebäude. Drucksache 6/3165 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Sachbeschädigung gemäß 303 Strafgesetzbuch Am 17.03.2014 brachten in 19053 Schwerin, Lübecker Straße, am Tonsberg-Laden, zwei bekannte Tatverdächtige mittels schwarzer, grüner und pinker Farbe die Schriftzüge „NAZIS RAUS“, „FICKT EUCH“, „NAZI ÄRSCHE“ sowie „ASM“ mit einer Herzumrandung und ein Hammer- und Sichel-Symbol an. 4. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 18.03.2014 brachten in 19055 Schwerin, Alexandrinenstraße, am Gebäude des Ministeriums für Inneres und Sport, zwei bekannte Tatverdächtige mittels grüner Farbe die Buchstabengruppe „ASM“ und ein wellenartiges Muster an. 5. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 20.03.2014 brachten in 19053 Schwerin, Lübecker Straße, am Tonsberg-Laden, zwei bekannte Tatverdächtige mittels roter und blauer Farbe die Buchstabengruppen „ASM“, „FCK“ und „NZS“ an. 6. Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 24.03.2014 kam es in 19061 Schwerin, Dreescher Markt, bei einer NPD-Versammlung durch einen bekannten Tatverdächtigen, der als Gegendemonstrant auftrat, zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem Versammlungsteilnehmer. 7. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 26.03.2014 bemalten in 19053 Schwerin, Lübecker Straße, zwei bekannte Tatverdächtige den Tonsberg-Laden mit pinker und blauer Farbe und dem Schriftzug „ASM“. 8. Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 31.03.2014 wurde in 18437 Stralsund, Lindenallee, ein bereits am Boden liegender NPD-Infostand-Betreuer von einem bekannten Tatverdächtigen ins Gesicht geschlagen und gegen den Kopf getreten.