Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3166 6. Wahlperiode 30.07.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - April 2014 und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Frage knüpft an die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2559 an. Wie viele Straftaten wurden für den Monat April 2014 polizeilich bekannt, die der Politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand und der jeweiligen Zahl der ermittelten Tatverdächtigen aufführen )? Für den Monat April 2014 wurden 32 Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 03.04.2014 besprühten in 19055 Schwerin, Bischofstraße, vier bekannte Tatverdäch- tige ein Bürgerbüro der SPD mit roter, grüner und pinker Farbe und brachten die Schriftzüge „AST“, „Refugees Welcome“, „FUCK SPD!“, „FUCK RACISM!“ und „ASM“ an. 2. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 03.04.2014 besprühten in 19055 Schwerin, Friedrichstraße, vier bekannte Tatverdäch- tige mehrere Gebäude mit roter, grüner und pinker Farbe und brachten die Schriftzüge „AST“, „Refugees Welcome „FUCK RACISM!“ und „ASM“ an. Drucksache 6/3166 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 03.04.2014 besprühten in 19053 Schwerin vier bekannte Tatverdächtige eine Hauseingangstür mit roter Farbe und brachten die Schriftzüge „AST“, „SOS“ und „YO:HIPSTA LOKUS“ an. 4. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 03.04.2014 besprühten in 19055 Schwerin, Bischofstraße, vier bekannte Tatverdäch- tige Gebäude mit roter und grüner Farbe und brachten die Schriftzüge „AST“, „SAS“ und „ASM“ an. 5. Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 03.04.2014 wurden in 19053 Schwerin, Arsenalstraße, von einem bekannten Tatverdächtigen aus einer Gruppe Gegendemonstranten heraus zwei rohe Eier auf einen Teilnehmer einer NPD-Informationsveranstaltung geworfen. 6. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 03.04.2014 beschmutzte in 19053 Schwerin, Arsenalstraße, ein bekannter Tatverdächtiger ausgelegtes Informationsmaterial an einem Info-Stand der NPD, indem er Cola über das Material goss. 7. Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 03.04.2014 wurde in 19053 Schwerin, Arsenalstraße, von einem bekannten Tatverdächtigen einem Teilnehmer an einem NPD-Info-Stand auf den Hinterkopf geschlagen. 8. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 03.04.2014 brachten in 19053 Schwerin, Lübecker Straße, zwei bekannte Tatverdächtige Farbe am Tonsberg-Laden an und wurden dabei auf frischer Tat gestellt. 9. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 03.04.2014 schlug in 19053 Schwerin, Lübecker Straße, ein bekannter Tatverdäch- tiger bei der vorläufigen Festnahme einer eingesetzten Polizeivollzugsbeamtin eine gefüllte Flasche, die sich in einem Stoffbeutel befand, an den Hinterkopf. 10. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 10.04.2014 griffen in 18107 Rostock, Stockholmer Straße, unbekannte Tatverdäch- tige (laut Internet anonyme Angehörige der linken Szene Rostock) einen Angehörigen der rechten Szene mit Schlägen und Tritten an. 11. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch Am 14.04.2014 entwendeten in 19249 Görslow unbekannte Tatverdächtige 12 Wahlplakate und in 19230 Steegen zwei Wahlplakate der NPD. 12. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen gemäß § 201a Strafgesetzbuch Am 15.04.2014 wurde in 17489 Greifswald, Lange Straße, von einem bekannten Tatverdächtigen der Geschädigte im Gerichtssaal fotografiert, obwohl das von der Richterin untersagt worden war. Das Bild wurde dann im Internet veröffentlicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3166 3 13. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 14.04.2014 bis 16.04.2014 wurden in 17034 Neubrandenburg, Demminer Straße, von unbekannten Tatverdächtigen zehn Wahlplakate der NPD entwendetet /beschädigt. 14. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 16.04.2014 bis 17.04.2014 wurden in 17033 Neubrandenburg, Neustrelitzer Straße, von unbekannten Tatverdächtigen Wahlplakate der Alternative für Deutschland heruntergerissen und beschädigt. 15. Brandstiftung gemäß § 306 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 16.04.2014 bis 17.04.2014 wurde in 18106 Rostock von unbekannten Tatverdächtigen eine unbekannte Substanz auf dem rechten Hinterrad eines Personenkraftwagens einer Angehörigen der rechten Szene abgelegt und entzündet. Dadurch wurden der Reifen und der Radkasten beschädigt. 16. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 20.04.2014 wurden in 18055 Rostock, Am Strande, von zwei bekannten Tatverdäch- tigen Wahlplakate der Alternative für Deutschland heruntergerissen und beschädigt. 17. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 20.04.2014 wurden in 18055 Rostock, Ernst-Barlach-Straße, von unbekannten Tatverdächtigen Wahlplakate der Alternative für Deutschland von einem Lichtmast heruntergerissen und beschädigt. 18. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch Am 20.04.2014 wurden in 17098 Friedland, Schwanbecker Chaussee, und weiteren sieben in der Nähe gelegenen Tatorten von unbekannten Tatverdächtigen Wahlplakate der NPD entwendetet / beschädigt. 19. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 16.04.2014 bis 21.04.2014 wurden in 17192 Waren, Walter-Rathenau- Straße, von unbekannten Tatverdächtigen zwei Wahlplakate der NPD entwendet. 20. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 14.04.2014 bis 22.04.2014 wurden in 18055 Rostock, Steinstraße, von unbekannten Tatverdächtigen Wahlplakate der Alternative für Deutschland von den Laternenmasten geschnitten und beschädigt. 21. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 15.04.2014 bis 22.04.2014 wurden in 18055 Rostock, Am Strande und Am Güterbahnhof, von unbekannten Tatverdächtigen jeweils zehn Wahlplakate der Alternative für Deutschland beschädigt. 22. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch Am 23.04.2014 wurden in 17235 Neustrelitz, Bruchstraße und weiteren vier in der Nähe befindlichen Tatorten von unbekannten Tatverdächtigen Wahlplakate der NPD entwendet /beschädigt. Drucksache 6/3166 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 23. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 22.04.2014 bis 24.04.2014 wurden in 19063 Schwerin, An der Crivitzer Chaussee, von unbekannten Tatverdächtigen zehn Wahlplakate der Alternative für Deutschland beschädigt. 24. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 23.04.2014 bis 25.04.2014 wurden in 19053 Schwerin, Marienplatz, von unbekannten Tatverdächtigen acht Wahlplakate der Alternative für Deutschland entwendet . 25. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 24.04.2014 bis 25.04.2014 wurden in 19288 Wöbbelin, B106, von unbekannten Tatverdächtigen 12 Wahlplakate der Alternative für Deutschland entwendetet . 26. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 25.04.2014 wurden in 19061 Schwerin, Ludwigsluster Chaussee, von zwei bekannten Tatverdächtigen fünf Wahlplakate der NPD beschädigt. 27. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 27.04.2014 bis 29.04.2014 wurde in 19370 Parchim von unbekannten Tatverdächtigen ein Wahlplakat der Partei Bibeltreuer Christen beschädigt, indem sie einen Aufkleber mit dem Aufruf zu einer Gegendemonstration am 08.05.2014 in Demmin aufbrachten. 28. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 28.04.2014 bis 29.04.2014 wurde in 17489 Greifswald, Hansering, von unbekannten Tatverdächtigen ein Wahlplakat der Alternative für Deutschland beschädigt, indem sie die Kabelbinder durchschnitten. 29. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 29.04.2014 bis 30.04.2014 wurden in 18055 Rostock, Kröpeliner Straße, von unbekannten Tatverdächtigen vier Wahlplakate der Alternative für Deutschland heruntergerissen. 30. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 29.04.2014 bis 30.04.2014 wurde in 18055 Rostock, Neuer Markt, ein Großwahlplakat der Alternative für Deutschland von unbekannten Tatverdächtigen beschmiert, indem sie das Bild des Kandidaten Bernd Lucke mit einem Seitenscheitel und einem Hitlerbild sowie der Aufschrift „Nazi“ versahen. 31. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 14.04.2014 bis 30.04.2014 wurden in 19258 Schwanheide, Bahnhof- straße, von unbekannten Tatverdächtigen 13 Wahlplakate der NPD heruntergerissen. 32. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 30.04.2014 beleidigte in 18119 Rostock, Lortzingstraße, ein bekannter Tatverdäch- tiger einen Beamten der Bereitschaftspolizei Sachsens, der sich in einer Versorgungspause im Rahmen eines Einsatzes zur Absicherung einer NPD-Demonstration am 01.05.2014 befand, mit den Worten „Du Homo“.