Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. August 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3167 6. Wahlperiode 08.08.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - Mai 2014 und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Frage knüpft an die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2559 an. Wie viele Straftaten wurden für den Monat Mai 2014 polizeilich bekannt, die der Politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand und der jeweiligen Zahl der ermittelten Tatverdächtigen aufführen)? Für den Monat Mai 2014 wurden 102 Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch moti- vierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 24.04.2014 bis 03.05.2014 entwendeten in 17192 Klink, Am Mühlen- berg, und 17192 Waren, Schweriner Damm, unbekannte Tatverdächtige Wahlplakate der NPD. 2. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 18.04.2014 bis 01.05.2014 beschädigten in 18055 Rostock, Am Strande, unbekannte Tatverdächtige Wahlplakate der Alternative für Deutschland. 3. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 18.04.2014 bis 01.05.2014 beschädigten in 18069 Rostock, Schutower Ringstraße, unbekannte Tatverdächtige Wahlplakate der Alternative für Deutschland. Drucksache 6/3167 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 18.04.2014 bis 01.05.2014 beschädigten in 18057 Rostock, Holbeinplatz, unbekannte Tatverdächtige vier Wahlplakate der Alternative für Deutschland. 5. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 03.05.2014 bis 04.05.2014 beschädigten in 18057 Rostock, Holbeinplatz, unbekannte Tatverdächtige ein Großwahlplakat der Alternative für Deutschland. 6. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 03.05.2014 bis 04.05.2014 beschädigten in 18059 Rostock, Südring, unbekannte Tatverdächtige Wahlplakate der Alternative für Deutschland. 7. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 03.05.2014 bis 04.05.2014 beschädigten in 18055 Rostock, Am Strande, unbekannte Tatverdächtige ein Großwahlplakat der Alternative für Deutschland. 8. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 03.05.2014 bis 04.05.2014 entwendeten in 23968 Jamel, Forststraße, unbekannte Tatverdächtige vier Wahlplakate sowie in der Ortslage 23968 Gressow zwei Wahlplakate der NPD. 9. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 01.05.2014 bis 02.05.2014 beschädigten in 18055 Rostock, Faule Grube, unbekannte Tatverdächtige Wahlplakate der Alternative für Deutschland. 10. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 wurde in 17489 Greifswald, Wolgaster Straße, durch mehrere unbekannte Tatverdächtige ein Angehöriger der rechten Szene angegriffen. Als er auf dem Boden lag, wurde er geschlagen und getreten. Weiterhin wurde dem Geschädigten Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. 11. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Am 01.05.2014 blockierten in 18055 Rostock, Mühlendamm, 64 Tatverdächtige die geplante Aufzugstrecke eines NPD-Aufzuges. 12. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 01.05.2014 bis 04.05.2014 beschädigten in 18057 Rostock, Holbeinplatz, unbekannte Tatverdächtige zwei Wahlplakate der Alternative für Deutschland. 13. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 04.05.2014 bis 05.05.2014 beschädigten in 18069 Rostock, Hamburger Straße, unbekannte Tatverdächtige ein Großwahlplakat der Alternative für Deutschland. 14. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 05.05.2014 wurden in 18055 Rostock, Faule Grube, von unbekannten Tätern groß- flächige Wahlplakate der Alternative für Deutschland heruntergerissen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3167 3 15. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 06.05.2014 wurden in 17166 Teterow, Güstrower Straße, von unbekannten Tatver- dächtigen zwei Wahlplakate der NPD heruntergerissen und durchgebrochen. 16. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 07.05.2014 wurden in 17159 Dargun, Demminer Straße, von drei unbekannten Tat- verdächtigen sechs Wahlplakate der NPD heruntergerissen. 17. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 08.05.2014 bis 09.05.2014 wurden in 18057 Rostock, Ulmenstraße, von unbekannten Tatverdächtigen jeweils zwei Reifen der fünf auf dem Parkplatz von Polizeivollzugsbeamten abgestellten Privat-Personenkraftwagen als Reaktion auf den Polizeieinsatz am 8. Mai 2014 in Demmin zerstochen. 18. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 11.05.2014 schlugen in 17424 Ostseebad Heringsdorf, Delbrückstraße, unbekannte Tatverdächtige auf einen Angehörigen der rechten Szene ein. 19. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 28.04.2014 bis 07.05.2014 wurden in 17159 Dargun, Demminer Straße, von unbekannten Tatverdächtigen fünf Wahlplakate der Alternative für Deutschland heruntergerissen. 20. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch Am 12.05.2014 wurde in 18055 Rostock, Neuer Markt, von einem bekannten Tatverdächtigen während einer Wahlveranstaltung der Alternative für Deutschland ein Plakat der Partei abgenommen und zusammengerollt. Als er sich damit vom Ort entfernte, wurde er festgehalten. 21. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 10.05.2014 bis 11.05.2014 wurden in 18435 Stralsund, An den Bleichen, von unbekannten Tatverdächtigen Wahlplakate der Alternative für Deutschland entwen- det beziehungsweise bemalt. 22. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 11.05.2014 bis 12.05.2014 wurden in 18435 Stralsund, Greifswalder Chaussee, von unbekannten Tatverdächtigen 10 Wahlplakate der Alternative für Deutschland bemalt beziehungsweise entwendet. 23. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Am 01.05.2014 griffen in 18146 Rostock mehrere vermummte Personen, von den zwei Tatverdächtige bekannt gemacht werden konnten, einen genehmigten Demons- trationszug der NPD an. 24. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 wurden in 18146 Rostock, Gutenbergstraße, durch unbekannte Tatver- dächtige Steine in Richtung des NPD-Aufzuges geworfen, die einen neben dem Aufzug befindlichen Pressevertreter trafen. Drucksache 6/3167 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 25. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 09.05.2014 bis 12.05.2014 wurden in 18356 Barth, Greifswalder Chaussee, von unbekannten Tatverdächtigen 12 Wahlplakate der Alternative für Deutschland zerstört beziehungsweise entwendet. 26. Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gemäß § 188 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 11.05.2014 bis 12.05.2014 wurden in 18057 Rostock, Warnowufer, von unbekannten Tatverdächtigen drei Wahlplakate des Wählerbündnisses „Unabhängige Bürger für Rostock“ mittels Aufkleber mit der Aufschrift „Wählt mich, denn ich bin ein weißer wohlhabender Mann, der vorgibt eure Interessen zu vertreten“, überklebt. 27. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 25.04.2014 bis 01.05.2014 wurde in 19370 Parchim, Schweriner Straße, von unbekannten Tatverdächtigen ein Großwahlplakat der Alternative für Deutschland beschädigt. 28. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 01.05.2014 bis 07.05.2014 wurden in 19053 Schwerin, Platz der Freiheit, von unbekannten Tatverdächtigen vier Wahlplakate der Alternative für Deutschland entwendet. 29. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 09.05.2014 bis 12.05.2014 wurden in 19053 Schwerin, Marienplatz, von unbekannten Tatverdächtigen vier Doppel-Wahlplakate der Alternative für Deutschland entwendet. 30. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 03.05.2014 bis 04.05.2014 wurden in 19288 Ludwigslust, Schweriner Straße, von unbekannten Tatverdächtigen 14 Wahlplakate der Alternative für Deutschland beschädigt beziehungsweise entwendet. 31. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 01.05.2014 bis 07.05.2014 wurde in 19209 Lützow von unbekannten Tatverdächtigen ein Großwahlplakat der Alternative für Deutschland beschädigt. 32. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 01.05.2014 bis 07.05.2014 wurde in 19061 Schwerin, An der Crivitzer Chaussee, von unbekannten Tatverdächtigen ein Großwahlplakat der Alternative für Deutschland beschädigt. 33. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 17.05.2014 wurden in 23966 Wismar, Friedrich-Wolf-Straße, von unbekannten Tatverdächtigen zwei Wahlplakate der Alternative für Deutschland aus den Halterungen gerissen. 34. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 28.04.2014 bis 17.05.2014 wurden in 19406 Sternberg, Brüeler Chaussee, und in 19412 Blankenberg, Hauptstraße, von unbekannten Tatverdächtigen sechs Wahlplakate der Alternative für Deutschland entwendet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3167 5 35. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 18.05.2014 wurde in 19205 Gadebusch, Schweriner Straße, von unbekannten Tatver- dächtigen ein Wahlplakat der Alternative für Deutschland heruntergerissen. 36. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 18.05.2014 wurde in 19061 Schwerin, Von der Schulenburg-Straße und Andrej- Sacharow-Straße, von unbekannten Tatverdächtigen die Aufschriften: „Antifa MV“ und „Fuck Nazis cum“ an Gebäudefassaden geschmiert. 37. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 20.05.2014 wurde in 17489 Greifswald, Anklamer Straße, von unbekannten Tatver- dächtigen ein Wahlplakat der NPD verbrannt. 38. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 21.05.2014 wurde in 18435 Stralsund, Große Parower Straße, von unbekannten Tatverdächtigen ein Wahlplakat der NPD beschädigt, indem sie einen Farbbeutel mit weißer Farbe dagegen warfen. 39. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 03.05.2014 bis 04.05.2014 wurden in 19294 Eldena von unbekannten Tatverdächtigen an vier Stellen Wahlplakate der Alternative für Deutschland entwendet. 40. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 01.05.2014 bis 07.05.2014 wurden in 19053 Schwerin, Grunthalplatz, von unbekannten Tatverdächtigen vier Wahlplakate der Alternative für Deutschland entwendet. 41. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 21.05.2014 wurde in 19053 Schwerin, Marienplatz, ein bekannter Tatverdächtiger einen Teilnehmer eines Info-Standes der Alternative für Deutschland mit den Worten: „Du bist ein Arschloch“ beleidigt. 42. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 20.05.2014 bis 21.05.2014 wurden in 18437 Stralsund, Carl-Heidemann- Ring, von unbekannten Tatverdächtigen Wahlplakate der Alternative für Deutschland entwendet. 43. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 21.05.2014 bis 22.05.2014 wurden in 18198 Kritzmow, Satower Straße, von unbekannten Tatverdächtigen Wahlplakate der Alternative für Deutschland beschädigt. 44. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 22.05.2014 wurde in 19249 Lübtheen, Jessenitzer Chaussee, von unbekannten Tatverdächtigen ein Wahlplakat der NPD mit den Schriftzügen „Fick euch“, „Antifa“ und „Wir lassen uns den Mund nicht verbieten!“ bemalt. Drucksache 6/3167 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 45. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 23.05.2014 wurden in 18196 Dummerstorf, Am Bahnhof, vier bekannte Tatverdäch- tige gestellt, als sie ein Wahlplakat der SPD, ein Wahlplakat der FDP und drei Wahl- plakate der NPD beschädigten. 46. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Straf- gesetzbuch Am 23.05.2014 wurde in 19406 Sternberg, Brüeler Chaussee, von unbekannten Tatver- dächtigen auf einen NPD-Wahlkampf-Werbeträger mittels schwarzer Farbe Hakenkreuze sowie die Schriftzüge „Lieber Essen als SS“, „Schnauze, Heilt Hitler“, „www.Hakenkreuz.com“ sowie ein angedeutetes Kopfbild von Adolf Hitler geschmiert. 47. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 16.04.2014 bis 20.05.2014 wurde in 17099 Galenbeck sowie weiteren 25 umliegenden Ortschaften von unbekannten Tatverdächtigen Wahlplakate der NPD entwendet. 48. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 beleidigte in 18055 Rostock, Ernst-Barlach-Straße, ein bekannter Tatver- dächtiger im Rahmen der Räumung einer Sitzblockade gegen eine NPD-Demonstration einen eingesetzten Polizeivollzugsbeamten mit den Worten „Du Arsch“. 49. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 23.05.2014 wurde in 17358 Torgelow, Eggesiner Straße Ausbau, von unbekannten Tatverdächtigen ein Wahlplakat der NPD zerschnitten. 50. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 16.04.2014 bis 20.05.2014 wurden in 17349 Groß Miltzow/Holzendorf von unbekannten Tatverdächtigen acht Wahlplakate der NPD entwendet. 51. Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 08.05.2014 verletzte in 17109 Demmin, Rudolf-Breitscheid-Straße, ein bekannter Tatverdächtiger (französischer Staatsangehöriger) bei einer Sitzblockade gegen eine NPD-Demonstration drei Polizeivollzugsbeamte durch Fußtritte und Bisse. 52. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Am 01.05.2014 wurde in 18109 Rostock, Albrecht-Tischbein-Straße, ein bekannter Tatverdächtiger auf dem Weg zu einer Demonstration gegen eine NPD-Demonstration mit einem Schutzhelm angetroffen. 53. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 25.05.2014 bis 26.05.2014 wurde in 19230 Hagenow, Lange Straße, von unbekannten Tatverdächtigen die Kabelbinder von zwei NPD-Plakaten durchschnitten und die Plakate auf die Fahrbahn geworfen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3167 7 54. Brandstiftung gemäß § 306 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 wurde in 18069 Rostock, Carl-Hopp-Straße, von unbekannten Tatver- dächtigen die Holzladung eines auf einem Nebengleis abgestellten Waggons entzündet. Durch die Löscharbeiten musste der S-Bahnverkehr vorrübergehend eingestellt werden, wodurch die Anreise von Teilnehmern an der NPD-Demonstration verzögert wurde. 55. Gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr gemäß § 315 Strafgesetz- buch Am 01.05.2014 wurde in 18057 Rostock, Hundertmännerstraße, von unbekannten Tatverdächtigen in unmittelbarer Nähe der Gleisanlagen in Richtung Warnemünde ein verdächtiger Gegenstand abgelegt, der als unkonventionelle Spreng- und Brandvorrich- tung eingestuft wurde. Mit der Räumung durch den Kampfmittelräumdienst verzögerte sich die Anreise von Teilnehmern an der NPD-Demonstration. 56. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 04.05.2014 bis 05.05.2014 wurde in 18209 Bad Doberan, von unbe- kannten Tatverdächtigen an die Fassade eines Mehrfamilienhauses, in dem auch ein aktives NPD-Mitglied wohnt, mittels schwarzer Farbe die Schriftzüge „FCK NZS“ (vermutlich „Fuck Nazis“) und „NAZIS ABSTECHEN“ geschmiert. 57. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 widersetzte sich in 18057 Rostock ein bekannter Tatverdächtiger der Räumung aus einer Sitzblockade gegen eine NPD-Demonstration und schlug mit seiner Hand auf den Arm eines Polizeivollzugsbeamten. 58. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 10.05.2014 bis 12.05.2014 wurde in 19055 Schwerin, Güstrower Straße, von unbekannten Tatverdächtigen ein Wahlplakat der Alternative für Deutschland beschädigt. 59. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 27.05.2014 klopfte in 18273 Güstrow ein unbekannter Tatverdächtiger an das Fenster eines Angehörigen der rechten Szene. Als dieser das Fenster öffnete, wurde ihm eine unbekannte ätzende Flüssigkeit in das Gesicht gesprüht. 60. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Straf- gesetzbuch Am 29.05.2014 wurden in 19370 Parchim, Am Eichberg, von einem bekannten Tatver- dächtigen aus der örtlichen linken Szene, im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten mit den Worten „Scheiß Bullen, Arschfotzen, Arschlöcher“ beleidigt. Der Tatverdächtige zeigte dabei den Hitlergruß und skandierte die Parole „Heil Hitler“. 61. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 22.04.2014 bis 01.05.2014 wurden in 17235 Neustrelitz/Groß Trebbow von unbekannten Tatverdächtigen zwei Wahlplakate der NPD entwendet. Drucksache 6/3167 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 62. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 20.04.2014 bis 07.05.2014 wurden in 17159 Dargun/Zarnekow von unbekannten Tatverdächtigen sechs Wahlplakate der NPD entwendet. 63. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 16.04.2014 bis 13.05.2014 wurden in 17089 Siedenbollentin und sieben anderen in der Nähe liegenden Orten von unbekannten Tatverdächtigen Wahlplakate der NPD entwendet. 64. Üble Nachrede gemäß § 186 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 27.05.2014 bis 28.05.2014 wurden in 17489 Greifswald von unbekannten Tatverdächtigen Zettel verteilt und teilweise an Fenster geklebt, in dem der Geschädigte als Neonazi betitelt wird und das man sich vor ihm in Acht nehmen solle. 65. Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfe- mitteln gemäß § 145 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 wurde in 18055 Rostock von einem unbekannten Tatverdächtigen im Rahmen der Zugbegleitung von Teilnehmern einer NPD-Demonstration und linker Gegendemonstranten kurz nach Abfahrt des Zuges die Notbremse gezogen. 66. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 wurde in Rostock, Albrecht-Tischbein-Straße, von einem bekannten Tatverdächtigen die zur Überwachung des S-Bahnhaltepunktes Lichtenhagen im Zusammenhang mit einer NPD-Demonstration eingesetzten Polizeivollzugsbeamten mit den Worten „A.C.A.B.“, „blassweißer Bastard“ und „Fickt euch ihr Bullenschweine“ beleidigt. 67. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 wurde in 18109 Rostock, Albrecht-Tischbein-Straße, von einem bekann- ten Tatverdächtigen im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme zu einer Demonstration gegen eine NPD-Demonstration Widerstand gegen die eingesetzten Polizeivollzugs- beamten geleistet. 68. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 24.04.2014 bis 20.05.2014 wurden in Schwerin, Hagenower Straße, Stellingstraße, Alexandrinenstraße und Obotritenring, von unbekannten Tatverdächtigen insgesamt acht Wahlplakate der Alternative für Deutschland entwendet. 69. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Am 01.05.2014 wurde in 18055 Rostock, Konrad-Adenauer-Platz, ein bekannter Tatver- dächtiger mit einem Mundschutz angetroffen, als er Teilnehmer an einer NPD-Demons- tration provozierte. 70. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 wurde in 18109 Rostock, Albrecht-Tischbein-Straße, eine bekannte Tatverdächtige von zur Absicherung einer NPD-Demonstration eingesetzten Polizei- vollzugsbeamten kontrolliert. Die Tatverdächtige trug auf ihrer Weste einen Aufnäher mit der Aufschrift „A.C.A.B.“, wodurch sich die Polizeivollzugsbeamten beleidigt fühlten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3167 9 71. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 16.04.2014 bis 20.05.2014 wurde in 17153 Bredenfelde, Dorfstraße, und in weiteren fünf Orten in der näheren Umgebung von unbekannten Tatverdächtigen Wahlplakate der NPD entwendet. 72. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 wurde in 18055 Rostock, Konrad-Adenauer-Platz, durch einen unbe- kannten Tatverdächtigen ein größerer Böller zur Detonation gebracht. Von den im Rahmen von Schutzmaßnahmen zur Trennung linker und rechter Demonstrations- teilnehmer eingesetzten Polizeivollzugsbeamten erlitten drei Beamte eine kurzzeitige Verletzung (Knalltrauma). 73. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 wurden in 18055 Rostock, Konrad-Adenauer-Platz, zwei bekannte Tatverdächtige dabei beobachtet, wie sie Bahngleise an nicht gekennzeichneten Über- gängen überschritten. Bei der Identifikationsfeststellung kam es zu Widerstandshand- lungen gegen die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten. 74. Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 wurden in 18055 Rostock, Konrad-Adenauer-Platz, von einer bekannten Tatverdächtigen im Rahmen von Auseinandersetzungen mit rechten Demonstrationsteil- nehmern Äpfel auf die im Bahnhof wartenden Personen geworfen. 75. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 wurde in 18109 Rostock, Alte Warnemünder Chaussee, von einem bekannten Tatverdächtigen Widerstand gegen eingesetzte Polizeivollzugsbeamte geleistet, als diese eine Identifikationsfeststellung durchführen wollten. Der Tatverdäch- tige hatte die Straße blockiert, Fahrzeugen die Weiterfahrt versperrt und mit der Faust auf ein Autodach geschlagen. 76. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 wurde in 18055 Rostock, Konrad-Adenauer-Platz, von einem unbe- kannten Tatverdächtigen (linker Gegendemonstrant) unmittelbar nach dem Verlassen des Zuges eine auf dem Bahnsteig stehende Flasche aufgenommen und diese in Richtung der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten geworfen, ohne sie zu treffen. 77. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 wurde in 18055 Rostock, Konrad-Adenauer-Platz, von einem bekannten Tatverdächtigen aus einer linken Personengruppe heraus eine Bierflasche aus Glas in Richtung der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten geworfen, die einen Beamten am Oberschenkel traf. 78. Gefangenenbefreiung gemäß § 120 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 wurde in 18109 Rostock, Alte Warnemünder Chaussee, von einem bekannten Tatverdächtigen ein in Gewahrsam genommener Gegendemonstrant befreit. Der Tatverdächtige leistete bei seiner Gewahrsamnahme Widerstand, schubste und beleidigte die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten. Drucksache 6/3167 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 79. Gefangenenbefreiung gemäß § 120 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 wurde in 18109 Rostock, Albrecht-Tischbein-Straße, von einem unbekannten Tatverdächtigen versucht, einen in Polizeigewahrsam befindlichen Gegen- demonstranten, der zu den Dienstfahrzeugen verbracht werden sollte, zu befreien. 80. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Am 01.05.2014 wurde in 18146 Rostock, Gutenbergstraße, von unbekannten Tatverdäch- tigen die Marschstrecke einer NPD-Demonstration blockiert. 81. Landfriedensbruch gemäß § 125 Strafgesetzbuch Am 01.05.2014 wurden in 18146 Rostock von circa 30 unbekannten vermummten Tatverdächtigen, die sich entsprechend formiert hatten, eingesetzte Polizeivollzugs- beamte mit Schlägen und Tritten angegriffen, als diese einen in Gewahrsam genommenen Tatverdächtigen verbringen wollten. Der Angriff konnte nach Ankündigung und Einsatz von Pfefferspray und Schlagstock abgewehrt werden. 82. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 17.05.2014 bis 18.05.2014 wurde in 23936 Grevesmühlen von unbekannten Tatverdächtigen ein Großflächenplakat der Alternative für Deutschland beschädigt. 83. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Am 08.05.2014 wurde in 17109 Demmin, Meisengrund, im Rahmen einer Vorkontrolle aus Anlass einer NPD-Versammlung in einem Hamburger Reisebus unter einem Sitz ein Tierabwehrspray aufgefunden, welches keiner Person zugeordnet werden konnte. 84. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Am 08.05.2014 wurde in 17109 Demmin, Meisengrund, bei einem bekannten Tatver- dächtigen, während der Vorkontrollen aus Anlass einer NPD-Versammlung, in einem Hamburger Reisebus ein Zahnschutz aufgefunden. 85. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 08.05.2014 wurde in 17109 Demmin, Bahnhofstraße, durch unbekannte Tatver- dächtige an einem Personenkraftwagen eines Teilnehmers der NPD-Demonstration der rechte Seitenspiegel beschädigt. 86. Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs gemäß § 125a Strafgesetzbuch Am 08.05.2014 wurden in 17109 Demmin, Treptower Straße, von einer Gruppe unbe- kannter linker Tatverdächtiger ein Angriff auf drei Geschädigte ausgeführt. Zwei Geschä- digte wurden verletzt, davon musste einer im Krankenhaus behandelt werden. 87. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Am 08.05.2014 wurde in 17109 Demmin, Neubrandenburger Straße, bei einem bekann- ten Tatverdächtigen während einer Buskontrolle ein Pfefferspray festgestellt. 88. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 08.05.2014 wurde in 17109 Demmin, Adolf-Pompe-Straße, von einem bekannten Tatverdächtigen im Zusammenhang mit einer NPD-Demonstration dem Geschädigten ein Schirm gegen den Hinterkopf und auf die rechte Schulter geschlagen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3167 11 89. Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 08.05.2014 wurde in 17109 Demmin, Nikolaistraße, durch einen unbekannten Tatverdächtigen, der versuchte sich aus einer Sitzblockade gegen eine NPD-Demons- tration zu entfernen, ein Polizeivollzugsbeamter an der Schulter verletzt. 90. Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gemäß § 188 Strafgesetzbuch Am 11.05.2014 wurde in 17094 Burg Stargard ein bekannter Tatverdächtiger vom Vorsitzenden des Kreisverbandes der NPD angezeigt, weil er sich durch einen Beitrag auf dessen Facebook-Seite beleidigt fühlte. 91. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Am 08.05.2014 wurde in 17109 Demmin, Mozartstraße, von circa 25 unbekannten Tat- verdächtigen auf der Marschstrecke einer NPD-Demonstration eine Verhinderungs- blockade durchgeführt. Die Tatverdächtigen mussten teilweise mittels einfacher körper- licher Gewalt auf den Gehweg verbracht werden. 92. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Am 08.05.2014 wurde in 17109 Demmin, Rudolf-Breitscheid-Straße, von einem bekannten Tatverdächtigen und circa 20 unbekannten Tatverdächtigen die Marschstrecke einer NPD-Demonstration blockiert. Die Blockade musste geräumt werden. 93. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch Am 21.05.2014 wurden in 19053 Schwerin, Wallstraße, von unbekannten Tatver- dächtigen vier Wahlplakate der Alternative für Deutschland entwendet. 94. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Am 08.05.2014 wurde in 17109 Demmin, Treptower Straße, ein bekannter Tatver- dächtiger in einer circa 30 Personen zählenden Störergruppe festgestellt, als er sich vermummte. 95. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit von 16.04.2014 bis 25.05.2014 wurden in 19205 Gadebusch/Möllin von unbekannten Tatverdächtigen sechs Wahlplakate der NPD beschädigt. 96. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch In der Zeit vom 16.04.2014 bis 25.05.2014 wurden in 17192 Waren und in weiteren 74 Fällen im Großraum Waren von unbekannten Tatverdächtigen Wahlplakate der NPD beschädigt. 97. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch Im Zeitraum vom 16.04.2014 bis 25.05.2014 wurde in 17034 Neubrandenburg, Demminer Straße, und in weiteren 78 Fällen im Großraum Neubrandenburg von unbe- kannten Tatverdächtigen Wahlplakate der NPD entwendet. 98. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch Im Zeitraum vom 16.04.2014 bis 25.05.2014 wurden in 17237 Wokuhl-Dabelow sowie in 17 weiteren Fällen im Großraum Neustrelitz von unbekannten Tatverdächtigen Wahl- plakate der NPD entwendet. Drucksache 6/3167 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 99. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch Im Zeitraum vom 16.04.2014 bis 25.05.2014 wurde in 17111 Verchen/Aalbude sowie in weiteren 35 Fällen im Großraum Demmin von unbekannten Tatverdächtigen Wahl- plakate der NPD entwendet. 100. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Am 08.05.2014 wurden in 17109 Demmin die Insassen eines Reisebusses einer Kontrolle unterzogen. 27 bekannte Tatverdächtige verhinderten unmittelbar nach Verlassen des Busses zunächst die Feststellung ihrer Identität durch Hochhalten von Bannern. 101. Gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr gemäß § 315 Strafgesetz- buch Am 01.05.2014 kettete ein bekannter Tatverdächtiger in 18055 Rostock, Gerberbruch mittels Seilschloss sein Fahrrad an ein bereits an die Schienen gekettetes Fahrrad. 102. Landfriedensbruch gemäß § 125 Strafgesetzbuch Ein unbekannter Täter warf am 01.05.2014 in 18055 Rostock, Konrad-Adenauer- Platz 1, aus einer Personengruppe von circa 10 Personen mindestens zwei Steine in Richtung der eingesetzten Polizeibeamten sowie der abreisenden rechten Demonstra- tionsteilnehmer. Ein weiterer Stein wurde gegen den Zug geworfen.