Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. August 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3170 6. Wahlperiode 06.08.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Städtebauförderprogramm 2014 und ANTWORT der Landesregierung 1. Liegt der Landesregierung ein Entwurf der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung für das Jahr 2014 vor? a) Wenn ja, was ändert sich inhaltlich und in Bezug auf die Höhe der Mittel für die einzelnen Programme für Mecklenburg- Vorpommern gegenüber der Verwaltungsvereinbarung Städtebau- förderung 2013? b) Wenn nicht, ist der Landesregierung bekannt, wann voraussicht- lich ein Entwurf zur Verwaltungsvereinbarung vorliegen wird? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegt ein Entwurf der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern für das Jahr 2014 vor. Folgende Änderungen bestehen gegenüber der Verwaltungsvereinbarung des Jahres 2013: - Der Bund stellt für das Programm 2014 (Programmlaufzeit 2014 bis 2018) Finanzhilfen für den Bereich der Städtebauförderung in Höhe von 27.886.000 Euro für das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Das sind 5.537.000 Euro mehr als für das Programm 2013. Drucksache 6/3170 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 - Bei Vergleichen zwischen den Finanzhilfen 2013 und 2014 ist programmspezifisch zu berücksichtigen, dass sich die Verteilerschlüssel für die Bundesfinanzhilfen in allen Programmen für Mecklenburg-Vorpommern verschlechtert haben. Dies ist auf den anhaltenden Einwohnerrückgang in Mecklenburg-Vorpommern zurückzuführen. Der Verteilung der Bundesmittel auf die Länder liegen programmspezifische Verteilerschlüssel zugrunde. Sie setzen sich jeweils aus einem Anteil der Bevölkerung (70 Prozent) und weiterer programmspezifischer Komponenten, wie etwa Anteil der Arbeitslosigkeit, Anteil leer stehender Wohnungen sowie Anteil der Bevölkerungsverluste auf Gemeindeebene größer 2 Prozent zusammen. Der anhand des jeweiligen Verteilerschlüssels errechnete Anteil für Mecklenburg Vorpommern hat sich in den Programmen Stadtumbau Ost, Städte- baulicher Denkmalschutz Ost, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sowie Kleinere Städte und Gemeinden durchschnittlich um rund 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2013 verringert. - Eine Umschichtung beziehungsweise Umverteilung von Programmmitteln zugunsten des Programms Soziale Stadt ist wieder möglich. - Programmbereich Soziale Stadt: der Zusatz „Investitionen im Quartier“ wurde gestrichen. - Eine neue Regelung zur Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Maßnahmen in besonders von „Armutszuwanderung“ betroffenen Kommunen wurde eingeführt - hiervon ist Mecklenburg-Vorpommern derzeit nicht betroffen. 2. Welche Gesamtmaßnahmen in den jeweiligen Gemeinden sind aus den einzelnen Städtebauförderprogrammen und mit welcher Höhe Bestandteil des Programms 2014 (um eine Einzelaufstellung der jeweiligen Gemeinde nach Maßnahme, dem jeweiligen Bund-Länder- bzw. Länderprogramm und der jeweiligen Förderhöhe wird gebeten)? 3. Welche Gemeinden konnten mit ihren Anträgen für die jeweiligen Städtebauförderprogramme nicht in das Programm 2014 aufge- nommen werden (um eine Übersicht nach Gemeinden, geplanten Maßnahmen, jeweiligem Umfang und Programm wird gebeten)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Das Städtebauförderprogramm 2014 wird derzeit aufgestellt. Eine Veröffentlichung ist für das dritte Quartal 2014 geplant.