Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Juli 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3171 6. Wahlperiode 31.07.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung (Durchlaufzeit) ermittelt sich für statistische Auswertungen aus der Zeitspanne zwischen dem Datum des Eingangs der Erklärung im Finanzamt und dem Datum des Steuerbescheides in Kalendertagen. In die für die jeweiligen Kalenderjahre angegebenen Durchlaufzeiten fließen alle Steuerbescheide ein, die für den aktuellen und den vorhergehenden Veranlagungszeitraum erstellt wurden. 1. Wie hat sich die Bearbeitungsdauer für eine abgegebene Einkommensteuererklärung im Landesdurchschnitt in den Jahren 2011 bis 2014 entwickelt (bitte unterteilen nach Arbeitnehmern, sonstigen natürlichen Personen und Einkommensteuer insgesamt)? Die Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer der Einkommensteuererklärungen in Mecklenburg-Vorpommern veranschaulicht die nachstehende Tabelle (Angabe in Kalendertagen). Jahr 2011 2012 2013 2014 1. Halbjahr Arbeitnehmer 54 53 55 42 sonstige natürliche Personen 53 59 65 65 Einkommensteuerveranlagung insgesamt 54 55 58 48 Drucksache 6/3171 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie lang war bzw. ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den jeweiligen Finanzämtern in den Jahren 2011 bis 2014 (bitte unterteilen nach Arbeitnehmern, sonstigen natürlichen Personen und Einkommensteuer insgesamt)? Die Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen in den einzelnen Finanzämtern zeigen nachstehende Übersichten: Arbeitnehmerveranlagung Finanzämter 2011 2012 2013 2014 1. Halbjahr Bergen* 41 -- -- -- Greifswald 49 49 55 38 Güstrow 65 66 43 36 Hagenow 53 62 55 47 Malchin 54 50 47 39 Neubrandenburg 47 39 42 34 Pasewalk* 43 -- -- -- Ribnitz-Damgarten 45 53 54 42 Rostock 56 43 56 40 Schwerin 68 61 65 46 Stralsund 59 61 69 46 Waren 61 60 57 38 Wismar 43 42 47 45 Sonstige natürliche Personen Finanzämter 2011 2012 2013 2014 1. Halbjahr Bergen* 65 -- -- -- Greifswald 41 52 68 71 Güstrow 66 82 48 45 Hagenow 37 42 56 53 Malchin 44 42 52 60 Neubrandenburg 55 62 66 57 Pasewalk* 51 -- -- -- Ribnitz-Damgarten 41 58 65 72 Rostock 60 64 84 93 Schwerin 65 53 58 56 Stralsund 54 72 78 64 Waren 59 64 61 56 Wismar 46 47 55 48 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3171 3 Einkommensteuerveranlagungen gesamt Finanzämter 2011 2012 2013 2014 1. Halbjahr Bergen* 49 -- -- -- Greifswald 46 52 59 49 Güstrow 65 71 45 39 Hagenow 48 56 55 49 Malchin 50 47 48 45 Neubrandenburg 49 46 49 41 Pasewalk* 46 -- -- -- Ribnitz-Damgarten 44 54 57 52 Rostock 57 49 64 56 Schwerin 67 59 63 48 Stralsund 57 64 71 51 Waren 60 61 58 44 Wismar 44 43 49 46 * Die Finanzämter Bergen und Stralsund sowie Pasewalk und Greifswald fusionierten 2011/2012. 3. Inwiefern und mit welchem Inhalt hat das Finanzministerium mit dem Bundesministerium der Finanzen gemäß § 21a Absatz 2 Finanzverwaltungsgesetz Vollzugsziele für die Steuerverwaltung des Landes auf der Grundlage eines bestimmten Rahmenkatalogs maßgebender Leistungskennzahlen vereinbart (bitte die vereinbarten Durchlaufzeiten für die Jahre 2011 bis 2014 angeben und differenzieren nach Arbeitnehmerveranlagung und Veranlagung sonstiger natürlicher Personen )? Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern schließt seit dem Berichtsjahr 2012 Zielvereinbarungen mit dem Bundesministerium der Finanzen nach § 21a Absatz 2 Finanzverwaltungsgesetz ab. Zielwerte zur Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen (Durchlaufzeiten) wurden bisher nicht vereinbart. Zur Sicherstellung einer periodengerechten Veranlagung enthielten die Zielvereinbarungen stattdessen stichtagsbezogene Erledigungsquoten für die Arbeitnehmerveranlagung und Veranlagung sonstiger natürlicher Personen. Drucksache 6/3171 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Bearbeitungs- zeiten bei der Einkommensteuerveranlagung? Dem Erreichen bürgerfreundlicher Durchlaufzeiten misst die Landesregierung eine hohe Bedeutung bei. Deshalb ist die Entwicklung der Bearbeitungsdauer in den einzelnen Veranlagungsbereichen Bestandteil des finanzverwaltungsinternen Controllings. Die erreichten Bearbeitungszeiten bei der Einkommensteuerveranlagung bewertet die Landesregierung positiv. Die Durchlaufzeiten im Arbeitnehmerbereich konnten über die Jahre konstant gehalten werden. In diesem Bereich waren vor allem Erstattungsfälle zu bearbeiten. Der moderate Anstieg der Durchlaufzeiten im Bereich der Veranlagung sonstiger natürlicher Personen ist Folge eines zusätzlichen zeitlich begrenzten Aufwands im Zusammenhang mit der Einführung neuer technischer Verfahren. - In den Jahren 2012 und 2013 führte beispielsweise die Ablösung der Lohnsteuerkarten durch das elektronische Verfahren „ELStAM“ zu einem temporären Mehraufwand für die Bediensteten in den Finanzämtern. - Aufgrund der Einführung neuer IT-Verfahren im Länderverbund „KONSENS“ waren zudem umfangreiche festsetzungsnahe Daten erstmalig in die Programme der Steuerverwaltung einzupflegen. Dies verursachte neben dem einmalig erhöhten Datenerfassungsaufwand für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Festsetzungsdienststellen auch einen zusätzlichen Schulungsaufwand. Dieser umstellungsbedingte Mehraufwand, dem sich alle Bundesländer stellen mussten, führte bundesweit zu einem Anstieg der Bearbeitungszeiten. Im Leistungsvergleich der Bundesländer nimmt Mecklenburg-Vorpommern bei der Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen sonstiger natürlicher Personen einen Platz im vorderen Bereich ein (siehe www.leistungsvergleich.de). 5. Inwiefern teilt die Landesregierung die aktuelle Kritik an den Bearbeitungszeiten insbesondere von Steuerberaterkammer und Deutscher Steuergewerkschaft (Ostsee Zeitung vom 07.07.2014)? Die Landesregierung teilt diese Kritik nicht. Die Steuerverwaltung des Landes hat im Bundesvergleich angemessene Bearbeitungszeiten gewährleistet. Trotz der in der Antwort zur Frage 4 dargestellten temporären Rahmenbedingungen konnten die Durchlaufzeiten im Arbeitnehmerbereich, in dem die Mehrzahl der Erstattungsfälle veranlagt wird, konstant gehalten werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3171 5 6. Sind nach Auffassung der Landesregierung Maßnahmen zur Verkür- zung der Bearbeitungszeiten bei der Einkommensteuerveranlagung geboten und wenn ja, welche Maßnahmen hat die Landesregierung ggf. bereits eingeleitet bzw. beabsichtigt dies zu tun? Die Finanzverwaltung ist bestrebt, die Durchlaufzeiten mittelfristig leicht zu senken. Dabei sollen sich die Bearbeitungszeiten der einzelnen Finanzämter weiter angleichen und die Spannbreite reduziert werden. Zur Erreichung dieser Ziele werden auch in den kommenden Jahren individuelle Zielvereinbarungen über Durchlaufzeiten mit den Finanzämtern abgeschlossen. Darüber hinaus werden im Rahmen des bereits im Kalenderjahr 2013 gestarteten Projektes „Finanzämter M-V 2020“ die Möglichkeiten zur Schaffung effizienterer Strukturen und Arbeitsabläufe umfassend analysiert. Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen, aber bereits im Jahr 2014 ist die Umsetzung erster Verbesserungsansätze vorgesehen. So wurden beispielsweise die bisherigen Regelungen der amtsinternen Entscheidungsprozesse optimiert und die Entscheidungskompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an die in anderen Ländern geltenden Wertgrenzen angepasst. Ferner werden die Arbeitsplätze der Veranlagungsstellen durch die sukzessive Ausstattung mit zusätzlichen Bildschirmen ergonomischer gestaltet. Die Zweitmonitore erleichtern den Bediensteten die tägliche Abarbeitung der Steuerfälle mit den bestehenden IT-Verfahren.