Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. August 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3172 6. Wahlperiode 06.08.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Neubau der Brücke Stadionstraße in der Landeshauptstadt Schwerin und ANTWORT der Landesregierung Die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Schwerin hat sich an die Landesregierung mit der Bitte gewandt, Möglichkeiten zur Förderung des Neubaus der Brücke Stadionstraße zu prüfen. Im Ergebnis hat die Landes- regierung der Landeshauptstadt mitgeteilt, dass für den Bau der Brücke Stadionstraße Mittel des Europäischen Regionalfonds der auslaufenden Förderperiode eingesetzt werden können. Diese Mittel können jedoch nicht direkt für die Baumaßnahme Stadionbrücke eingesetzt werden, da die Mittel aus dem Europäischen Regionalfonds bis zum 31.12.2015 ver- ausgabt und abgerechnet werden müssten. Bis Ende 2015 ist aber nicht mit einem Abschluss der Baumaßnahme Stadionbrücke zu rechnen. Deshalb hat die Landesregierung nach Informationen der Oberbürger- meisterin von Schwerin in Aussicht gestellt, mit den Mitteln aus dem Europäischen Regionalfonds die Sanierung der Brücke Wittenburger Straße zu fördern. Die Stadt müsse sich jedoch im Gegenzug verpflichten, die dann aus der Baumaßnahme Wittenburger Straße frei werdenden Mittel für den Neubau der Stadionbrücke zu verwenden. 1. Hat die Landesregierung geprüft, ob der Ersatzneubau der Bücke Stadionstraße durch eine andere ebenerdige Verkehrslösung kosten- günstiger umgesetzt werden kann und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Wie setzen sich die Finanzpläne für den Ersatzneubau Stadionbrücke und die Sanierung der Brücke Wittenburger Straße zusammen (bitte jeweilige Summen der Fördermittel und der Eigenanteile der Landes- hauptstadt Schwerin mit angeben)? Drucksache 6/3172 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie schätzt die Landesregierung das Risiko ein, dass die Baumaß- nahme Brücke Wittenburger Straße nicht bis 31.12.2015 fertig wird und somit die Fördermittel nicht für die Maßnahme zur Verfügung stehen? Welche finanziellen Konsequenzen hätte die nicht fristgerechte Abrechnung der EU-Fördermittel bei der Baumaßnahme Brücke Wittenburger Straße für die Landeshauptstadt Schwerin? 4. Enthalten die der Landesregierung vorgelegten Finanzpläne Eigen- mittel der Landeshauptstadt Schwerin, die kreditfinanziert werden sollen? Wenn ja, wie verträgt sich dieser Umstand mit den Vorgaben des Beauftragten des Innenministeriums für die Haushaltskonsolidierung der Landeshauptstadt Schwerin, der der Landeshauptstadt untersagt, wegen der anwachsenden Zinsbelastung Investitionen mit kreditfinan- zierten Eigenmitteln durchzuführen? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachverhaltes zusammenhängend beantwortet. Es ist zutreffend, dass Gespräche zwischen der Landeshauptstadt Schwerin und dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus zur Unterstützung der Landeshauptstadt bei der Finanzierung anstehender Brückenbauvorhaben stattgefunden haben. Es wurden Lösungsvarianten erörtert. Die Landeshauptstadt Schwerin wird dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus detaillierte Erläuterungen zu den genannten Bauvorhaben für eine fundierte förderrechtliche Bewertung zuleiten. Diese liegen bislang nicht vor. Erst auf dieser Grundlage ließen sich die in den Fragen 1 bis 4 nachgefragten Einzelheiten beant- worten.