Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/318 6. Wahlperiode 07.03.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Lebensmittelkontrolleure und ANTWORT der Landesregierung Wie aus einzelnen Medien zu entnehmen war, erklärte der Chef des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure, dass die deutschen Lebensmittelkontrolleure derzeit die Bevölkerung nicht wirksam gegen Gefahren im Essen schützen können. Wörtlich sagte er: „Wie bedienen nicht den gesetzlichen Auftrag der Überwachung.“ Weiter heißt es in einem Beitrag, dass zusätzliche 1.500 Kontrolleure gefordert werden. Derzeit müssen 2.500 Inspektoren der Städte und Landkreise sämtliche 1,1 Millionen Lebensmittelbetriebe in Deutschland im Auge behalten, vom Imbiss bis zum Industrieschlachthof. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die im Vortext geäußerte Auffas- sung des amtierenden Chefs des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure ? Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure hat die länderübergreifende Situation aus der Sicht der Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure dargestellt. Neben den Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren sind jedoch auch Tierärztinnen und Tierärzte sowie zum Teil Diplomlebensmittelchemikerinnen und -chemiker in der Lebensmittelüberwachung tätig; in der Fleischuntersuchung in Schlachtbetrieben auch amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten. Für eine Beurteilung der vorhandenen Kontrollkapazitäten ist neben der Anzahl der Kontrolleurinnen und -kontrolleure und der Kontrollobjekte unter anderem auch die Gewerbestruktur des Kontrollbezirks zu betrachten. So kann zum Beispiel die tägliche Kontrollzahl pro Kontrolleur in städtischen Gebieten mit einer hohen Objektdichte höher sein als in ländlichen Gebieten mit längeren Anfahrtswegen. Drucksache 6/318 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Auch die Betriebsart, die zum Beispiel in Ferienorten eine andere sein kann als in Gebieten mit größeren Gewerbeansiedlungen, kann sich auf die Kontrollleistung auswirken. Insofern kann die pauschale Aussage nicht auf die Situation in Mecklenburg-Vorpommern übertragen werden. 2. Wie viele Kontrolleure standen in Mecklenburg-Vorpommern in der Zeit von 2007 bis 2011 zur Kontrolle von wie vielen Betrieben zur Verfügung (bitte nach Jahren angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 5/3035 vom 28.12.2009 verwiesen. Die Anzahl der Betriebe gemäß Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Anzahl der Betriebe gem. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch 2007 25.760 2008 26.511 2009 26.737 2010 26.937 2011 Die Zahlen für das Berichtsjahr liegen noch nicht vor. 3. Wie viele Kontrollen haben diese Kontrolleure in den Jahren 2007 bis 2011 durchgeführt [bitte nach Art der Betriebe (Produzenten, Schlachthöfe, verarbeitende Industrie, Handel, Gastronomie) auflisten ]? Anzahl der Kontrollen Betriebsart 2007 2008 2009 2010 2011* Erzeugung (Urproduktion) 1.301 1.268 1.090 983 Herstellung und Abpackung 2.145 2.249 2.512 2.490 Vertriebshandel und Transport 679 729 676 1.010 Einzelhandel 13.430 12.643 11.763 10.935 Dienstleistungsbetriebe 18.500 18.156 17.937 16.920 Herstellerbetriebe, die auf Einzelhandelsstufe verkaufen 2.521 2.587 2.310 2.248 Summe 38.576 37.632 36.288 34.586 * Die Zahlen für das Berichtsjahr 2011 liegen noch nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/318 3 Der Rückgang der Kontrollen resultiert aus der Einführung der risikoorientierten Überwachung im Lebensmittelbereich. Die behördliche Kontrollfrequenz richtet sich dabei nach der Risikobewertung und reicht von einer täglichen Überprüfung bis zu einem Dreijahresrhythmus . Ziel ist es, die Lebensmittelsicherheit durch gezielte und gegebenenfalls aufwendigere Kontrollen auf hohem Niveau zu gewährleisten, insbesondere in Betrieben, die risikoreichere Lebensmittel herstellen, be- und verarbeiten oder vertreiben. 4. Wie viele Kontrollen wurden im Internethandel mit Nahrungsmitteln und Nahrungs-ergänzungsmitteln (Power-, Potenz- und Schlankheitsmittel ) im Zeitraum von 2007 bis 2011 durchgeführt? Es wird auf folgende Tabelle verwiesen: Jahr Kontrollen des Internethandels 2007 4 2008 14 2009 11 2010 9 2011 20 5. Wie viele Verstöße gegen geltende Gesetze und Verordnungen wurden dabei in der Zeit von 2007 bis 2011 festgestellt und wie viele Strafen verhängt beziehungsweise Verfahren eingeleitet? Es wird auf folgende Tabelle verwiesen: Jahr Anzahl der Verstöße gegen das Lebensmittelrecht Anzahl der Strafanzeigen 2007 20.569 42 2008 20.444 28 2009 20.497 77 2010 21.125 76 2011 * * Die Zahlen für das Berichtsjahr 2011 liegen noch nicht vor. Drucksache 6/318 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Ist die Anzahl der Lebensmittelkontrolleure in Mecklenburg- Vorpommern nach Ansicht der Landesregierung ausreichend, um flächendeckend den gesetzlichen Auftrag der Lebensmittelüberwachung sicherzustellen? Wenn nicht, a) wie viele zusätzliche Kontrolleure hält die Landesregierung für erforderlich? b) wie hoch werden die voraussichtlichen jährlichen Kosten für diese zusätzlichen Kontrolleure sein? c) sieht die Landesregierung Möglichkeiten die Lebensmittelindustrie an diesen Kosten zu beteiligen und wenn ja, welche? Die Fragen 6, 6 a), 6 b) und 6 c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Kommunen sind die zuständigen Behörden für die Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung im übertragenen Wirkungskreis. Mit den Leitlinien zur personellen Ausstattung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in MecklenburgVorpommern ist eine einheitliche Grundlage für die Berechnung des Personalbedarfs erarbeitet worden. Im Rahmen der Fachaufsicht konnten bislang keine Beeinträchtigungen bezüglich der Lebensmittelsicherheit festgestellt werden, die auf die personelle Ausstattung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zurückzuführen waren. 7. Ist die Arbeitsgruppe, die die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, angesichts der Krise nach dem Ausbruch des Darmkeims „Ehec“ im vergangenen Jahr (infolge dessen mehr als 50 Menschen gestorben sein sollen), angekündigt hat und die bundesweit einheitliche Standards und Reformvorschläge bis zum September 2012 ausarbeiten soll, schon zusammengesetzt und tätig geworden? a) Inwieweit ist die Landesregierung hier vertreten? b) Wann wird nach Einschätzung der Landesregierung mit ersten Ergebnissen und Maßnahmen zu rechnen sein? c) Welche praktischen Ergebnisse erwartet die Landesregierung von dieser Arbeitsgruppe? Die Fragen 7, 7 a), 7 b) und 7 c) werden zusammengefasst beantwortet: Die Arbeitsgruppe ist Ende 2011 erstmals zusammengetroffen. Aus MecklenburgVorpommern nahmen Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales sowie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz teil. Im Ergebnis der Beratungen werden Vorschläge für eine optimale Ereignisbeziehungsweise krisenbedingte Koordination zwischen den Ressorts Verbraucherschutz und Gesundheit einerseits sowie zwischen den diesbezüglich zuständigen Behörden der Länder und des Bundes anderseits erwartet.