Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. August 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3181 6. Wahlperiode 04.08.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Versorgungsfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf die Drucksache 6/3102. 1. Welche Gründe waren für die Anlage von rund 9,5 Mio. Euro bei der Europäischen Investitionsbank maßgeblich? 2. Welchen konkreten Nutzen erwartet die Landesregierung in diesem Zusammenhang für das Land Mecklenburg-Vorpommern? Zu 1 und 2 In Bezug auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1992 haben sich keine neuen Sachenverhalte ergeben. Unter Beachtung der Anlagemöglichkeiten und -restriktionen ist auch der Kauf von Anleihen der Europäischen Investitionsbank vorgenommen worden. Drucksache 6/3181 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Bei welchen Aktiengesellschaften wurde Geld angelegt bzw. bei welchen Aktiengesellschaften hat das Land bislang Aktien erworben (bitte nach AG und Zeitpunkt des Erwerbs sortiert mit der jeweiligen Summe aufführen)? 4. Welche Anlagekonzepte wurden/werden seitens des Landes im Hinblick auf Aktienfonds favorisiert (z. B. Branchenfonds, regionale Fonds - bitte hier die Regionen und/oder einzelne Länder nennen -, Kombination beider Ausprägungen, Fonds, die ethischen Maßstäben unterworfen sind, usw.)? 5. Welche Anlagephilosophie wird hierbei seitens des Landes bzw. seiner Berater favorisiert (z. B. Value-Ansatz, Growth-Ansatz, Blend- oder Core-Ansatz)? Zu 3, 4 und 5 Gemäß § 4 der Anlagenrichtlinie orientiert sich der Aktienanteil des Sondervermögens am Markt für Standardwerte der Eurozone. Zulässige Werte sind im Deutschen Aktienindex (DAX-Index) beziehungsweise Dow Jones Euro Stoxx 50 Index enthaltene Aktien und sich daraus ergebende Instrumente oder entsprechende börsengehandelte Sondervermögen (Exchanged Traded Funds - ETF). Die Entscheidung darüber, in welchen der beiden möglichen Indices investiert wird, trifft der Anlageausschuss. Unter Beachtung dessen ist bisher nur in ETF investiert worden, die den DAX-Index und den Euro Stoxx 50 Index abbilden. Der Kauf einzelner Aktien wäre zwar möglich, ist jedoch zur Wahrung angemessener Mischung und Streuung und damit zur Vermeidung von Einzelrisiken nicht vorgenommen worden. 6. Welche Unternehmen und/oder Institutionen standen bzw. stehen der Landesregierung bei der Auswahl der jeweiligen Instrumentengattungen beratend zur Seite (bitte bezogen auf die einzelnen Instrumentengattungen auflisten)? Gemäß § 4 des Gesetzes über einen Versorgungsfonds des Landes Mecklenburg- Vorpommern (VersFondsG M-V) verwaltet das Finanzministerium das Sondervermögen. Die Verwaltung kann auf Dritte übertragen werden. Dementsprechend hat das Land eine Verwaltungsvereinbarung über die Übertragung der Verwaltung des Sondervermögens auf die Deutsche Bundesbank abgeschlossen. Nach Maßgabe dieser Vereinbarung erbringt die Deutsche Bundesbank Bank- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen, unter anderem Führung von Wertpapierdepots, Kauf und Verkauf von Wertpapieren auf Rechnung des Sondervermögens beziehungsweise Mitwirkung im Anlageausschuss als Beobachter ohne Stimmrecht. Insofern steht die Deutsche Bundesbank dem Finanzministerium jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Unternehmen oder Institutionen werden bei den Investitionsentscheidungen nicht herangezogen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3181 3 7. In welcher Höhe wurden in diesem Zusammenhang in den Jahren 2012, 2013 und 2014 durch das Land Mecklenburg-Vorpommern Beraterhonorare ausgereicht (bitte jahrweise aufführen)? Es wurden keine Beraterhonorare ausgereicht.